DAV-Depesche Nr. 39/25

Anwaltsberuf

Scheinurteil, Widerruf, Verzicht – BGH klärt Zulassungswirrwarr bei freigestellten Syndikusanwält:innen

Syndikusanwaltschaft – späterer Verzicht, frühere Wirkung? Der BGH stellt klar: Ein bestandskräftiger Widerruf entfaltet rückwirkend Wirkung – selbst wenn später auf die Zulassung verzichtet wird. Lesen Sie hier das Urteil.

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Don Quixote im Cyberspace: Der Kampf ums Recht im digitalen Zeitalter

Mit der Digitalisierung und insbesondere durch generative KI sind die Herausforderungen bei der Rechtsdurchsetzung massiv gestiegen: Deepfakes, massenhafte Rechtsverletzungen, schwierige Täterermittlung und internationale Vollstreckungsprobleme prägen den Alltag immer stärker. Dr. Dirk Bruhn berichtet für das Anwaltsblatt von einer Expert:innen-Diskussion auf dem DAT zu neuen Lösungsansätzen für Persönlichkeitsrechte, geistiges Eigentum und das Wettbewerbsrecht.

Anwaltsberuf

Nah dran – und plötzlich selbstständig

Auf dem Deutschen Anwaltstag erzählten fünf Kolleg:innen ehrlich von ihrem Start: voller Mut, Umwege, Netzwerke – und ohne Garantie auf den perfekten Zeitpunkt. Klar wurde: Es gibt viele Wege in die Selbstständigkeit, aber keinen Grund, ewig zu warten. Mehr erfahren Sie im Bericht von Helmut Linck.

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Young European Lawyers Project – ERA

Die Bewerbungsphase für die Young European Lawyers Academy sowie den Young European Lawyers Contest2026 ist eröffnet.Beide Projekte sind Teil des Young European Lawyers Project – einer gemeinsamen Initiative der Europäischen Rechtsakademie (ERA) und anderer Projektpartner zur gezielten Förderung junger Jurist:innen aus der gesamten EU. Im Fokus stehen die praxisorientierte Vertiefung europarechtlicher Kenntnisse, die Stärkung digitaler Kompetenzen im juristischen Arbeitsumfeld sowie der Ausbau kommunikativer Fähigkeiten. Für beide Projekte sind Bewerbungen durch Referendarinnen und Referendare bis zum 15. Dezember 2025 hiermöglich.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 432 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:

LTO berichtet über die Reform zu grenzüberschreitenden Strafverfahren (IRG-Reform). Der DAV begrüßt das Vorhaben, etwa für bedeutsame Stärkungen und Klarstellungen von Verfahrensrechten. Die Reform gehe jedoch nicht weit genug: Der vorgesehene Rechtsbehelf gegen die Zulässigkeitsentscheidung biete zwar „ein kleines bisschen mehr Rechtsschutz als der Status quo, aber nach wie vor keine echten Rechtsmittel – weder gegen die Auslieferungshaft noch gegen die Auslieferung, so dass bei rechtswidrigen Entscheidungen weiterhin nur der Weg zum Bundesverfassungsgericht bleibt“, erläutert Dr. Anna Oehmichen, Europabeauftragte des Strafrechtsausschusses.

Bei einem Saarbrücker Strafverteidiger sollten im Rahmen von Ermittlungen Privat- und Kanzleiräume durchsucht werden. Dagegen setzte er sich erfolgreich zur Wehr – zu Recht, wie später festgestellt wurde. Die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht wird den Anwalt in diesem Jahr mit dem „Pro-Reo-Preis“ des Deutschen Anwaltsvereins auszeichnen, um seinen Einsatz für eine „unabhängige, uneingeschränkte und wirksame Strafverteidigung“ zu würdigen. Tagesschau.de berichtet.

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht warnt vor einer Versorgungslücke, wie Beck-aktuell berichtet. Die Gebühren seien so niedrig, dass sich Verfahren kaum noch lohnten. „Gerade in den sensibelsten Bereichen des Sozialrechts, also Existenzsicherung, Gesundheit, Pflege, Behinderung etc., bleiben Rechtsuchende immer öfter ohne professionelle Vertretung, oder es wird frustriert gänzlich auf Rechtsschutz verzichtet“, erklärte der AG-Vorsitzende und DAV-Vorstandsmitglied Nikolaos Penteridis. Notwendig sei eine deutliche Anhebung der Betragsrahmengebühren sowie gesetzliche Leitplanken, um pauschale Absenkungen durch Gerichte zu verhindern. Auch das Portal Recht und Politik berichtet.

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