DAV-Depesche Nr. 4/16

1. 54. Deutscher Verkehrsgerichtstag vom 27. bis 29. Januar 2016 in Goslar

Zurzeit findet der 54. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar statt. Über die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ist der DAV mit seiner Expertise präsent. Zu sieben der acht Arbeitskreise wurden auch Pressemitteilungen mit der jeweiligen Einschätzung aus Sicht der Verkehrsrechtsanwälte des DAV veröffentlicht. Den zahlreich akkreditierten Pressevertretern wurde am Mittwoch vor Ort die Haltung der Anwaltschaft zu den einzelnen Arbeitskreisen beim Begrüßungsabend der Arbeitsgemeinschaft erläutert. Im Vorfeld konnte aufgrund der guten Zusammenarbeit mit der Nachrichtenagentur dpa eine hohe Präsenz des DAV in den Medien erreicht werden.

Besonders öffentlichkeitsrelevant ist der „Spion auf dem Armaturenbrett“, die Dash-Cam. Der DAV konnte selbst auf das datenschutzrechtliche Problem der massenhaften Aufzeichnung von Verkehrsteilnehmern hinweisen. Aber auch das Thema „Täterüberführung bei Alkoholfahrten“ ist von Bedeutung, da die Polizei fordert, dass die Blutprobe abgeschafft wird. Die Notwendigkeit der Beibehaltung der Blutproben betonen die Verkehrsrechtsanwälte. Auch die Frage der MPU und der Verwaltungspraxis bereits eine solche bei 1,1 Promille anzuordnen, wurde von uns kritisch bewertet. Insbesondere der Umstand, dass kein Rechtsmittel gegen die Anordnung einer MPU möglich ist.

2. DAV: Geplante Reform des Urheberrechts verfehlt das Ziel – mehr Balance gefordert

Die Bundesregierung will die Ansprüche der Künstler und Autoren stärken. Urheber sollen stärker am Erfolg beteiligt werden. Auch die Rückrufmöglichkeit von Nutzungsrechten soll neu geregelt werden. In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf begrüßt der DAV das Vorhaben, warnt aber gleichzeitig vor Eingriffen in das Zusammenspiel von Kreativen und Verwertern. Die Leidtragenden wären dann neben den Verwertern auch die Künstler und Autoren selbst. Der Nutzen sowohl für Kreative als auch für Verleger muss nach Ansicht des DAV gesichert bleiben. Zur DAV-Stellungnahme Nr. 2/2016.

3. Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherheit

Der Deutsche Anwaltverein hat durch seinen Ausschuss Sozialrecht zum geplanten 6. SGB IV-Änderungsgesetz Stellung genommen (SN 1/16). Der DAV sieht noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Insbesondere die vorgeschlagene Neuregelung zur Betriebsnummer wird kritisiert und an den Gesetzgeber appelliert, bestehende und bewährte Verfahrensweisen nicht ohne Grund aufzugeben. Auch im Bereich der Qualitätssicherung (§ 97 SGB IV-E) sollte klargestellt werden, dass diese nicht nur auf einen spezifischen Bereich begrenzt wird.

4. DAV- LL.M. Masterprogramm „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“

Der DAV-Masterstudiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ schafft die notwendige Verbindung aus Theorie und Praxis. Berufsbegleitend können Anwältinnen und Anwälte, Assessoren und Referendare im Fernstudium vertiefte Kenntnisse in anwaltlichen, rechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen erwerben und diese Kompetenzen durch einen LL.M.-Titel nach außen dokumentieren. Alle Teilnehmer erhalten für die Dauer des Studiengangs zusätzlich einen Beck-Online-Zugang. Dank der Infrastruktur der Fernuniversität Hagen ist anders als bei vielen anderen LL.M.-Studiengängen keine persönliche Anwesenheit über Wochen oder Monate erforderlich.

Weitere Informationen zu diesem Angebot finden Sie hier.

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Bitte denken Sie daran - Anzeigenschluss für Printanzeigen für das März-Heft des Anwaltsblatts ist der 4. Februar 2016. Das März-Heft wird zusammen mit dem Programm des Deutschen Anwaltstags an alle Anwältinnen und Anwälte gehen, die im Anwaltsverzeichnis gelistet sind.

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