DAV-Depesche Nr. 4/18

1. beA – Wie geht es weiter?

Aus Anlass der Abschaltung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) lud der DAV am vergangenen Montag Experten nach Berlin ein, um den aktuellen Stand zu beleuchten und Wege aus der Krise zu diskutieren. Das Anwaltsblatt online berichtete ausführlich über das sehr gut besuchte Symposium. Einen eigenen Eindruck können Sie sich anhand der Aufzeichnung der kompletten Veranstaltung verschaffen. Der DAV wird sich auch weiterhin an der Diskussion beteiligen, unter anderem durch die Entsendung von Vertretern zu dem von der BRAK ausgerufenen „beAthon“ am morgigen Freitag. Der für Entwicklung und Betrieb des beA zuständige IT-Dienstleister Atos wird bedauerlicherweise aber nicht teilnehmen, wie gestern bekannt wurde.

2. Stellungnahme zum beA

Der DAV fordert einen konstruktiven, zukunftsorientierten Umgang mit Fehlern und den Dialog aller Beteiligten. Nötig sind insbesondere – aber nicht nur – Transparenz von Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und ihrer Dienstleister sowie eine erneute, regelmäßige unabhängige Begutachtung und die dauerhafte Unterstützung durch einen Fachbeirat. Zugleich ist auch der Gesetzgeber aufgefordert, den Weg für ein Kanzleipostfach freizumachen. Nach Auffassung des DAV müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte keine De-Mail-Postfächer einrichten, um einen „sicheren Übermittlungsweg“ vorzuhalten. Die gesamte Stellungnahme steht im Newsroom bereit.

3. Europäische Konvention zum Beruf des Rechtsanwalts auf dem Weg

Am 24. Januar 2018, dem Tag des bedrohten Anwalts (s. DAV-PM 5/18), hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates ein starkes Zeichen für die Anwaltschaft gesetzt und eine bindende Europäische Konvention zum Beruf des Rechtsanwalts gefordert (s. Bericht). Diese Initiative ist vor allem auf das Betreiben des Rates der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) zurückzuführen. Angesichts zunehmender Angriffe auf Anwälte in einigen Staaten des Europarates und zur Betonung der Bedeutung der Anwaltschaft für die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipen hatte sich der CCBE (s. Stellungnahme) auch mit Unterstützung des DAV seit über einem Jahr für die Erarbeitung einer Konvention eingesetzt. Das Ministerkomitee des Europarats wird nun in den kommenden Monaten über die Aufnahme der Arbeiten an einer Konvention entscheiden.

4. Erst einmal mehr Papier: das beA in der Gerichtspraxis

Das beA ist offline. Aber was wäre, wenn es laufen würde? Das Anwaltsblatt hat beim OLG Celle einmal genau hingeschaut. Das beA hätte erst einmal mehr Papier produziert. Lesen Sie die Reportage aus dem Februar-Heft.

5. Die Lage der Anwaltschaft in der Türkei – Gemeinsame Veranstaltung von Amnesty International und DAV am Tag des bedrohten Anwalts

Die freie Berufsausübung der Anwältinnen und Anwälte in der Türkei wird immer weiter eingeschränkt. Mit der Ausrufung des Notstandes im Juli 2016 wurde der Rechtsstaat in der Türkei faktisch abgeschafft. Die Folge sind schärfere Repressionen gegen Kolleginnen und Kollegen und die ständige Angst wegen der Vertretung eines (mutmaßlich) Kriminellen selbst kriminalisiert zu werden. Davon berichteten die Referentinnen und Referenten am gestrigen Abend. Ein außergewöhnlicher Gast war die aus der Türkei angereiste Menschenrechtsanwältin Nuray Özdogan (siehe hierzu auch unsere Pressemitteilung). Sie berichtete von der stetigen Ungewissheit selbst Opfer der willkürlichen Verhaftungen zu werden. Gleichzeitig betonte sie den großartigen solidarischen Zusammenhalt unter der verbliebenen (Menschenrechts-)Anwältinnen und Anwälten. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand dabei ganz klar die Frage nach einer konkreten Handlungsanweisung: „Was können wir tun?“.

6. Digitaler Nachlass – Gesetzgeber gefordert: Gemeinsames Symposion von DAV und djt in Berlin

Digitaler Nachlass – Gesetzgeber gefordert, mit dieser Botschaft findet heute ein Gemeinsames Symposion des DAV und des Deutschen Juristentages im Plenarsaal des Kammergerichts Berlin statt, in dessen Plenum auch mehrere Mitglieder des Bundestages, Vertreter von Ministerien und Richter bis hin zum Bundesgerichtshof versammelt sind. Facebook zählt mittlerweile weltweit rund 2 Milliarden monatliche Nutzer; davon in Deutschland 30 Millionen. Was passiert mit E-Mails oder mit Sozialen Netzwerken bei Versterben des Nutzers? Als Pionierarbeit hat der DAV sich schon im Jahr 2013 damit befasst und in einer DAV-Initiativstellungnahme Nr. 34/2013 gesetzgeberisches Handeln gefordert. Eine Bund-Länderarbeitsgruppe sieht laut einem Abschlussbericht aus Mai 2017 nun ebenfalls gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Das Thema ist brandaktuell: Der erste Facebook-Fall hat nach Urteilen des LG Berlin (20 O 172/15) und des Kammergerichts (21 U 9/16) nun den BGH erreicht. Der DAV regt zwei klarstellende Ergänzungen des Telekommunikationsgesetzes an, um Rechtsunsicherheit rund um den Digitalen Nachlass zu lösen.

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