Rechtspolitik
Deutschland unterzeichnet Konvention zum Schutz der Anwaltschaft
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig hat am 26. Januar 2026 die Europäische Konvention zum Schutz der Anwaltschaft am Sitz des Europarates in Straßburg unterzeichnet. Der DAV war bei dem Termin dabei (siehe auch Pressemitteilung 3/26). Die Konvention ist das erste verbindliche Instrument, das die freie und ungehinderte Berufsausübung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte schützt. Der DAV hat das im CCBE entstandene Projekt von Beginn an vorangetrieben und setzt sich zusammen mit seinen Europäischen Partnern für ein rasches Inkrafttreten und eine Ratifikation durch möglichst viele Staaten ein. Auch die EU-Kommission ist nun gefragt. Mehr dazu lesen Sie im Anwaltsblatt.
Information
Der Europarat verdient mehr Würdigung
Journalistin Gigi Deppe meint, wer genau hinschaut, sieht, dass im Europarat viel passiert. Lesen Sie in ihrem Gastkommentar im Anwaltsblatt, was neben dem Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs noch ausgehandelt wurde.
Veranstaltung
Wenn das Vorbild der modernen Demokratie wankt – USA im Fokus
Am 27. Januar fand im voll besetzten DAV-Haus in Berlin die Veranstaltung zum Tag des bedrohten Anwalts und der bedrohten Anwältin statt. In diesem Jahr standen erstmals die Vereinigten Staaten von Amerika im Fokus. Gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer Berlin und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein diskutierte der DAV mit hochrangigen internationalen Gästen – darunter Vertreter der ACLU sowie renommierte Menschenrechtsanwälte – über aktuelle Herausforderungen für Rechtsstaatlichkeit und anwaltliche Unabhängigkeit. Mehr zur Veranstaltung lesen Sie im ausführlichen Bericht im Anwaltsblatt.
Anwaltsberuf
Die Unabhängigkeit – Core Value oder Leerformel?
Wie sieht es mit der anwaltlichen Unabhängigkeit aus? Dr. Joachim Freiherr von Falkenhausen nimmt die Abhängigkeiten der Anwaltschaft in Bezug auf Mandantschaft, Anwaltschaft und Dritte unter die Lupe.
Information
Von Vielfalt profitieren
Das Netzwerk multikultureller Jurist*innen verdeutlicht, dass eine diverse Anwaltschaft ein Erfolgsfaktor ist: Strategische, wirtschaftliche und kreative Vorteile steigern die Qualität sowie Attraktivität einer Kanzlei.
Rechtspolitik
„Handy-Blitzer“, teurer Führerschein und alkoholisiert auf dem E-Scooter – der 64. Verkehrsgerichtstag in Goslar
Drei Tage dreht sich beim Verkehrsgerichtstag in Goslar alles ums Fahren, Laufen und Fliegen. Bei der 64. Ausgabe wird debattiert, wie es mit uneinheitlichen Regeln bei Verkehrsverstößen im EU-Ausland weitergeht (Pressemitteilung), ob die Anforderungen bei der Führerscheinprüfung zu hoch sind (Pressemitteilung) und ob auf E-Scootern und Pedelecs andere Alkoholgrenzwerte gelten sollten als im Auto (Pressemitteilung). In den Medien wird schon jetzt heiß über sogenannte Handy-Blitzer debattiert. Der DAV hält die Technik zum Erkennen von Handynutzung am Steuer für noch nicht ausgereift (Pressemitteilung). Wenn der Unfall passiert ist, fordert der DAV, dass der Nutzungsausfall auch für nichtmotorisierte Fahrzeuge ausgeweitet wird (Pressemitteilung). Eine Reparatur mit nachhaltigeren, gebrauchten Ersatzteilen soll nach DAV-Position nur dann erfolgen, wenn daraus kein Nachteil für den Geschädigten entsteht (Pressemitteilung). Auch bei digitalen Unfalldaten stellt sich der DAV klar an die Seite von Verbraucher:innen und mahnt zur Vorsicht (Pressemitteilung).
Veranstaltung
2. KI-Forum im DAV am 19. März 2026
Der DAV wird auch in diesem Jahr wieder ein ganztägiges Forum ausrichten rund um das Thema KI. Wir schauen auf aktuelle Einsatzfelder, rechtliche Herausforderungen und die Nutzungsmöglichkeiten im Rahmen der Ausbildung. Das Programm und den Anmeldelink finden Sie hier.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 340 Medienberichten erwähnt – zahlenmäßig den größten Anteil daran hatte die Berichterstattung zum Verkehrsgerichtstag.
Am Montag hat Deutschland die Europarats-Konvention zum Schutz der Anwaltschaft unterzeichnet (siehe auch Beitrag oben). Vor allem die Anwaltschaft selbst hat die Konvention vorangetrieben, wie LTO berichtet: DAV-Präsident Stefan von Raumer war über den Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) maßgeblich an der Ausarbeitung beteiligt. Er spricht von einem „wirksamen Schild zum Schutz der Anwaltschaft“, der gerade in der aktuellen Lage ein wichtiges Zeichen setze. Nun müsse alles dafür getan werden, dass die Konvention rasch von möglichst vielen Staaten ratifiziert werde. Auch Beck-aktuell berichtet.
Die Anhörung im Bundestags-Rechtsausschuss zum Bundespolizeigesetz ist Thema bei Netzpolitik.org. Dem DAV sind vor allem die weitreichenden Regelungen zur Quellen-TKÜ („Staatstrojaner“) ein Dorn im Auge. Lea Voigt, Vorsitzende des Ausschusses Recht der Inneren Sicherheit, sieht die Hacking-Befugnisse kritisch. Sie seien auch „nicht zu Ende gedacht“, sagte sie im Ausschuss. Denn laut der Begründung des Gesetzes sind sie für sofortige Interventionen vorgesehen, um Gefahren schnell abzuwehren. Staatstrojaner seien jedoch gar nicht sofort einsetzbar, sondern bräuchten eine gewisse Vorlaufzeit, um die Schadsoftware an Hard- und Software anzupassen, die sie heimlich ausspionieren soll. Die Begründung überzeuge also nicht.
Beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag (siehe auch Beitrag oben) geht es u. a. um die Promille-Grenzen beim Führen von E-Bikes, Fahrrädern und E-Scootern, wie LTO berichtet. Die derzeitige Kategorisierung in „Kraftfahrzeug“ (E-Scooter) und „Fahrzeug“ (Fahrrad/Pedelec) sei kein Zufall oder Regelungslücke, sondern ausdrücklicher gesetzgeberischer Wille, so Christian Funk, Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. „Verändert man das bisherige System und schafft einen Bußgeldtatbestand für alkoholisierte Fahrten mit Fahrrad oder Pedelec, kann das über den gewünschten präventiven Zweck der Verkehrssicherheit hinaus Auswirkungen unter anderem auf die verwaltungsrechtliche Frage der Fahreignung haben, obwohl kein Kraftfahrzeug geführt wurde.“ Die WELT (via dpa) beschäftigt sich dagegen mit möglichen neuen „Handyblitzern“ – spezielle Kameras, die etwa von Brücken aus die verbotene Handynutzung beim Autofahren erkennen sollen. Der Deutsche Anwaltverein mahnt dabei an, dass es eine sichere Rechtsgrundlage brauche, unter anderem mit Blick auf den Datenschutz.
Dr. Ansgar Beckervordersandfort, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht, klärt bei der dpa (hier Donaukurier) über populäre erbrechtliche Rechtsirrtümer auf.
Die Veranstaltung zum Tag der bedrohten Anwaltschaft im DAV-Haus (siehe Beitrag oben) wurde auch von LTO aufgegriffen.
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