DAV-Depesche Nr. 40/16

1. DAV begrüßt Regierungsentwurf zur kleinen BRAO-Reform

In der Stellungnahme 61/2016 positioniert sich der DAV zu dem Regierungsentwurf des „Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ (BT-Drucksache 18/9521 vom 5. September 2016). Formuliert hat die Stellungnahme der Berufsrechtsausschuss des DAV. Besonders begrüßt werden die Neuregelung der berufsrechtlichen Fortbildung von Berufsanfängern sowie die Rückwirkung der Pflichtmitgliedschaft bei Zulassung zum Syndikusanwalt. Auch zum Regierungsvorschlag zur Briefwahl bei der Wahl zum Kammervorstand hat der DAV eine klare Haltung.

2. Gesetz zur Errichtung des Elektronischen Urkundenarchivs

Der DAV begrüßt ausdrücklich die nun eingeleitete Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsurkunden und der Errichtung eines elektronischen Urkundsarchivs als einen ersten Schritt hin zu einer Volldigitalisierung des Rechtsverkehrs. Gleichzeitig fordert er jedoch, wie auch bereits in der Gesetzesbegründung angekündigt, eine umfassende und funktionierende Verknüpfung der durch die Notare geschaffenen elektronischen Daten ohne Zeitverzögerung anzustreben, damit die geplante Effizienzsteigerung auch den Notarinnen und Notaren zugutekommen kann. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Stellungnahme Nr. 64/2016.

3. DAV-Stellungnahme: Dringender Nachbesserungsbedarf bei der Reform des BND-Gesetzes

Der DAV sieht dringenden Nachbesserungsbedarf an dem Gesetzesentwurf zur Reform des BND-Gesetzes, der in der kommenden Woche abschließend im Bundestag beraten werden soll. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes durch ein neues „Unabhängiges Gremium“ genügt den Anforderungen des Art. 10 Abs. 2 GG nicht. Die Ausland-Ausland-Aufklärung müsste den Einschränkungen des Artikel 10-Gesetzes und der Kontrolle durch das Parlamentarische Gremium und die G 10-Kommission unterstellt werden. Der DAV fordert darüber hinaus die Schaffung eines unabhängigen Anwalts der Betroffenen, welcher die Rechte der Überwachungsadressaten wahrnehmen soll. Zur Stellungnahme gelangen Sie hier. Der DAV unterstützt außerdem eine Petition von Reporter ohne Grenzen, die einen besseren Schutz von Journalisten und anderen Berufsträgern, auch Anwälten, im neuen BNDG fordert.

4. Juristenausbildung: Die Zeit für Reformen ist wieder reif

Warum die Jura-Examen unfair sein könnten und wie das gemessen werden kann, das können Sie im aktuellen Anwaltsblatt nachlesen. Im Schwerpunkt zur Juristenausbildung geht außerdem darum, wie Zahlen belegen, dass die klassische Juristenausbildung an Attraktivität verliert. Zugleich wird in drei Beiträgen Position bezogen: Was sollte der Volljurist heute wissen und können. Alles zum Schwerpunkt finden Sie auch hier.

5. Türkei: Wiedereinführung der Todesstrafe muss Tabu bleiben

Eine breite Allianz europäischer Anwaltschaften hat in einer gemeinsamen Erklärung die türkische Regierung dazu aufgefordert, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen aus Protokoll 6 und 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) über die Abschaffung der Todesstrafe nachzukommen, wonach die Wiedereinführung der Todesstrafe unter allen Umständen ausgeschlossen ist. Dies gilt auch im Falle des Krieges oder des Notstands. Der DAV ist Mitzeichner und Unterstützer des jeweils am 10. Oktober stattfindenden Welttages gegen die Todesstrafe.

6. Legal Tech: Britische Anwaltschaft diskutiert Auswirkungen für den Rechtsmarkt

Nicht nur der Brexit, auch das Thema Legal Tech elektrisiert die britische Anwaltschaft. Vieles ist im Fluss. Dass Innovationen am Ende der Anwaltschaft sogar sehr nützlich sein können, war das Fazit einer Expertendiskussion beim „Opening of the Legal Year“ vergangene Woche in London. Smarte oder sogar künstliche Intelligenz schaffe Anwälten neue Freiräume. Davon profitiere auch der Mandant, betonte DAV-Präsident Ulrich Schellenberg, weil der Anwalt sich auf sein „core business“ konzentrieren könne. Der Zugang zum Recht werde einfacher, auch für diejenigen, die bislang „außen vor“ waren. Wie neue Technologien die anwaltliche Arbeitsweise und Rechtsdienstleistungen verändern werden, diskutiert der Deutsche Anwaltstag 2017 in Essen unter dem Motto: „Legal Tech und Innovation“.

7. Konjunkturumfrage zur Lage der Freien Berufe – Teilnahme bis 15. November möglich

Das Institut für Freie Berufe an der Universität Erlangen-Nürnberg (IFB) führt zwei Mal jährlich im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) eine Umfrage zur Ermittlung des Konjunkturklimas in den freien Berufen durch. So auch in diesem Herbst. Der DAV ist Mitglied des BFB, unterstützt die Umfrage und wird über ihre Ergebnisse berichten. Wir freuen uns daher, wenn Sie 5 bis10 Minuten erübrigen können und – selbstverständlich anonym – an der Online-Umfrage teilnehmen: Hier geht es zur BFB-Konjunkturumfrage Herbst 2016

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