1. DAV kritisiert Reform des BND-Gesetzes
Anlässlich der Beratung des BND-Gesetzes im Bundestag hat der DAV seine Kritik an dem Reformvorhaben bestärkt. Die Vorschläge basieren nach Ansicht des DAV auf unhaltbaren Rechtsansichten und sind nicht geeignet, die Kontrolle der Nachrichtendienste zu verbessern. „Anstatt die Kontrolle der Nachrichtendienste auf immer mehr Gremien aufzuspalten, deren Befugnisse für eine effektive Kontrolle nicht ausreichen, sollte für alle nachrichtendienstlichen Tätigkeiten ein unabhängiger Anwalt der Betroffenen mit eigenem Klagerecht eingerichtet werden“, forderte DAV-Präsident Ulrich Schellenberg. Der DAV kritisierte darüber hinaus, dass der Gesetzgeber entgegen der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts davon ausgeht, dass der Telekommunikationsverkehr von Ausländern im Ausland nicht durch Artikel 10 des Grundgesetzes geschützt sei. Zur DAV-Pressemitteilung Nr. 30/16.
2. Bundesregierung antwortet auf kleine Anfrage zum beA
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat im September eine kleine Anfrage zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) an die Bundesregierung gestellt. Darin werden unter anderem Fragen zur Vergabe des Auftrags und zum Vertragsschluss in Bezug auf die Errichtung des beA sowie die Datensicherung und die Wahrung des Anwaltsgeheimnisses gestellt. Es wird auch die zuletzt vor dem Anwaltsgerichtshof Berlin thematisierte Frage, inwieweit § 31c BRAO als Ermächtigungsgrundlage für verschiedene Normen der RAVPV ausreicht, aufgegriffen. Wie aus den Antworten hervorgeht, sieht die Regierung in den umstrittenen Regelungen in der RAVPV lediglich eine Illustrierung der bestehenden Rechtslage. In den knappen Ausführungen wird im Übrigen mehrfach darauf verwiesen, dass es sich um eine Angelegenheit der Selbstverwaltung handele. Weitere Informationen auf digital.anwaltverein.de.
3. DAV: Kein schematisch angewandtes Tätigkeitsverbot für Anwalt
Die Berufsausübungsfreiheit des Anwalts verbietet ein schematisch angewandtes Tätigkeitsverbot. Der Deutsche Anwaltverein hält daher die Verfassungsbeschwerde eines Anwalts für begründet, der wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Tätigkeitsverbot aus § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO verurteilt worden ist. Es liege jedenfalls keine Interessenkollision vor, heißt es in der vom Verfassungsrechtsausschuss erarbeiteten Stellungnahme, wenn ein Anwalt aus der Kanzlei des verurteilten Rechtsanwalts den Beschwerdeausschuss der Ärzte und Krankenkassen vertrete, dessen unparteiischer Vorsitzender der beschwerdeführende Rechtsanwalt sei. Zur DAV-Stellungnahme Nr. 68/16.
4. DAV befürchtet, dass Dublin-IV-Verordnung Defizite des Dublin-Verfahrens nicht beseitigen wird
Der DAV hält in seiner DAV-Stellungnahme Nr. 67/16 zum Vorschlag des Europäischen Parlaments und Rates für eine Dublin-IV-Verordnung für bedenklich, dass nunmehr, so keine vorrangigen Kriterien erfüllt sind, ausnahmslos und ohne zeitliche Beschränkung der Staat der ersten „irregulären“ Einreise zum für die Durchführung des Verfahrens zuständigen Staat bestimmt wird. Die geplante Verkürzung der Rechtsschutzmöglichkeit –es wird eine Entscheidungsfrist von 15 Tagen eingeführt – steht im Widerspruch zu den Entscheidungen des EuGH zur Reichweite des Rechtsschutzes gegen Dublin-Entscheidungen.
5. Ausbildungsstatistik der Freien Berufe: Auszubildendenzahlen in Anwaltskanzleien weiter rückläufig
Einen Rückgang um 4,2 % verzeichnen die Rechtsanwaltskammern bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen im Vergleich zu 2015. Gründe hierfür sind neben weiteren Faktoren einerseits die weiterhin vergleichsweise geringe Vergütung der Ausbildung, andererseits auch der Rückgang der Ausbildungsbereitschaft der Kanzleien selbst. Die Ausbildungskampagne des DAV soll im kommenden Jahr neu aufgelegt werden und verstärkt um Auszubildende werben.
6. DAV fordert Verlässlichkeit für die Wirtschaft beim Datenschutz
Der DAV fordert den Gesetzgeber auf (DAV-Pressemitteilung Nr. 29/16), die Gestaltungsmöglichkeiten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu nutzen und zeitnah Regelungsvorschläge hierfür zu erarbeiten. Um gravierende Nachteile zu verhindern, müssen die nationalen Regelungen bis zum Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 angepasst werden. Ein Gesetzesentwurf darf nicht so spät eingebracht werden, dass er dem Ende der Legislaturperiode zum Opfer fällt.
7. Erfolgreich im Netz: Die Websites des DAV
Das Rechtsportal anwaltauskunft.de wurde im September 2016 über eine halbe Million Mal aufgerufen. Mit seinem bunten Mix aus alltagsnahen Verbraucherthemen, FAQs, Podcasts, Videos und einer umfangreichen Anwaltssuche hat sich das Portal innerhalb der vergangenen drei Jahre als unentbehrliche Anlaufstelle für Rechtsfragen aller Art im deutschsprachigen Internet etabliert. Auch anwaltverein.de, die Webseite des DAV, war im September besonders gut besucht: Knapp 120.000 Mal wurde die Seite aufgerufen.
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