DAV-Depesche Nr. 40/22

Interessenvertretung

„Auf ein Wort“ – neue Videobotschaft der DAV-Präsidentin

RVG-Erhöhung, beA, Berufsausübungsgesellschaften, Digitalisierung: In ihrer Quartalsansprache an die Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine zeigt die DAV-Präsidentin Edith Kindermann die Vielfalt einiger Themen auf, die den DAV in Ihrem Interesse derzeit umtreiben. Warum ist etwa Geldwäsche ein Thema für die gesamte Anwaltschaft, nicht nur für Kolleg:innen mit Sammelanderkonten? Und was hat die Energiekrise mit Prozesskostenhilfe zu tun? Schalten Sie ein!

 

Rechtspolitik

Jetzt anmelden: „Big Brother Lunch III“ am 12. Oktober in Berlin

Der dritte (und vorerst letzte) Termin der DAV-Veranstaltungsreihe soll einen Ausblick vermitteln, wie der Spagat zwischen digitaler Kriminalitätsbekämpfung und Bürgerrechten künftig im Gesetzgebungsverfahren integriert werden könnte. Unter dem Titel „Big Brother Lunch III – Überwachungsgesamtrechnung und Freiheitskommission“ findet die Diskussion am 12. Oktober im DAV-Haus statt. Wegen der begrenzten Kapazitäten bitte wir um Anmeldung. Alle Infos und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf unserer Website.

Die ersten beiden Veranstaltungen haben Sie verpasst? Lesen Sie im Anwaltsblatt, was bei Teil I und II diskutiert wurde.

Interessensvertretung

Der DAV lädt ein zum ZPO-Forum am 18. Oktober 2022

Kann die ZPO mit der Digitalisierung Schritt halten? Welche gesetzlichen Änderungen sind notwendig, um die Verfahrensordnungen in eine neue Zeit zu bringen? Über die Frage, wie Justiz und Anwaltschaft den Herausforderungen der Zeit gemeinsam begegnen können, wollen wir mit Ihnen diskutieren! Seien Sie dabei vor Ort in unserer Geschäftsstelle oder digital. Zur Einsicht in das Programm und zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Anwaltspraxis

Keine Wiedereinsetzung: beA-Versand mittels fortgeschrittener Signatur

Wird ein elektronisches Dokument bei Gericht nicht persönlich über das eigene beA eingereicht, sondern beispielsweise von Kanzleimitarbeitenden, ist die Verwendung einer sogenannten fortgeschrittenen elektronischen Signatur nicht ausreichend. Das hat der BGH klargestellt. Dem Anwalt in dem Fall wurde die begehrte Wiedereinsetzung in die versäumte Frist versagt. Warum es auf die qualifizierte elektronische Signatur ankommt, lesen Sie im Anwaltsblatt.

Anwaltspraxis

Anwaltsvergütung und Kostenrisiken: Worüber müssen Anwält:innen informieren?

Geld kann ein unliebsames Thema sein. Anwält:innen müssen grundsätzlich nicht ungefragt über die Entgeltlichkeit ihrer Tätigkeit, die Höhe der gesetzlichen Vergütung, das Kostenrisiko prozessualer Schritte oder über das Prinzip der Kostentragungs- und Erstattungspflichten informieren. Doch wann gibt es Informationspflichten? Tipps für eine gute Kommunikation beim Thema Geld im Mandat finden Sie im Anwaltsblatt.

Information

Europarat zur Effizienz und Qualität nationaler Justizsysteme

Die Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) des Europarats hat gestern ihren zweijährlichen Evaluationsbericht zu den europäischen Justizsystemen veröffentlicht. Dieser basiert auf Daten der Mitgliedsstaaten des Europarats sowie Israel, Marokko und Kasachstan und vergleicht die Effizienz, Qualität und Wirksamkeit der nationalen Justizsysteme. Der Bericht enthält zahlreiche Tabellen und Grafiken zu den europäischen Trends beim Justizbudget, bei den Rechtsberufen und bei der Gerichtsorganisation und -digitalisierung. Der Bericht umfasst auch Länderberichte. In ihrem Bericht stellt die CEPEJ fest, dass Deutschland zwar zur Gruppe der reichsten Länder gemessen am Pro-Kopf-BIP gehört, die absoluten Gehälter der Richter:innen und Staatsanwält:innen aber auf dem mittleren Niveau des Europarats liegen. Unter den Rechtsanwält:innen in der EU beträgt der Anteil an Männern 57 %, welcher 2018 noch bei 59 % lag (vgl. EiÜ 36/20), so die Studie.

Rechtspolitik

3. Entlastungspaket: Stellungnahme zum Entwurf einer Formulierungshilfe zur Umsetzung der insolvenzrechtlichen Vorgaben

In seiner Stellungnahme begrüßt der DAV den Verzicht auf ein Kausalitätserfordernis zwischen den Entwicklungen an den Energiemärkten und der Prognoseunsicherheit auf der Ebene des jeweiligen Unternehmens zu Gunsten einer generellen und damit rechtssichereren Anwendbarkeit der Sonderregelung. Er unterstützt die Beschränkung der Anpassung auf den Insolvenzgrund der Überschuldung und die Verkürzung des Planungshorizonts des bei Beantragung eines Eigenverwaltungsverfahrens oder bei Antrag auf Erlass einer Stabilisierungsanordnung vorzulegenden Finanzplans auf vier Monate.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 258 Pressemeldungen auf – hier eine kleine Auswahl:

Im NJW-Editorial nimmt Lara Heitmann, Mitglied des Ausschusses Sozialrecht, Bezug auf die DAV-Stellungnahme zum Bürgergeld: Der DAV fordere etwa, dass nicht nur einmal im Jahr der Regelsatz erhöht wird, sondern auch eine unterjährige Korrektur möglich wird.

Bei ntv.de geht es um die wichtigsten Dinge, auf die sich Hinterbliebene im Trauerfall einstellen müssen. Ansgar Beckervordersandfort aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht verweist auf eventuell existierende Bestattungsverfügungen. Diese seien oft eine große Erleichterung, weil sie Trauernden viele Entscheidungen abnehmen.

Die Rheinische Post (Print, via dpa) listet die wichtigsten Stationen beim Wohnimmobilienkauf auf. Beate Heilmann, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien, erläutert zur notariellen Beurkundung: Ab diesem Zeitpunkt hafte man als Käufer persönlich. Bei einer offenen Zahlungsforderung müsse der Verkäufer nicht erst vor Gericht ziehen. „Der Verkäufer kann aus dem Kaufvertrag heraus sofort zwangsvollstrecken.“

Kommentare

0 Kommentare zum Artikel
Bitte rechnen Sie 9 plus 4.