DAV-Depesche Nr. 40/23

Interessenvertretung

Keine Reform von § 7 S. 1 Nr. 5 BRAO

Nach § 7 S. 1 Nr. 6 BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft von der örtlichen Rechtsanwaltskammer zu versagen, wenn die antragstellende Person die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft. Dabei soll es nach Ansicht des DAV auch bleiben. In seiner Stellungnahme Nr. 67/2023 spricht sich der DAV gegen eine Reformüberlegung des BMJ aus, im Einklang mit den landesrechtlichen Regelungen der Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst, die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bereits dann zu versagen, wenn der Bewerber keine „Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.“ Das Kriterium des strafbaren Verhaltens in § 7 S. 1 Nr. 6 BRAO sei als Grenze der Verfassungskonformität ausreichend sowie notwendig.

Anwaltspraxis

Die 4-Tage-Woche: Wäre das etwas für Ihre Kanzlei?

Die Vier-Tage-Woche ist in aller Munde; zuletzt forderte die IG Metall deren Einführung. Und in der Anwaltschaft? 60 Wochenstunden oder gar mehr zu arbeiten, das ist im Kanzleialltag noch immer keine Seltenheit. Doch mit Work-Life-Balance hat das nichts zu tun. Dabei wird deutlich: Der anwaltliche Nachwuchs ist nicht mehr daran interessiert, das ganze Leben nach der Arbeit auszurichten. Daher hat das Thema auch Kanzleien erreicht: Sie reduzieren bereits ihre Arbeitszeiten oder testen das Modell der 4-Tage-Woche. Informieren Sie sich im Report im Anwaltsblatt über verschiedene Arbeitszeitmodelle – von der Vier-Tage-Woche bis zum üblichen Modell. Oder möchten Sie lieber was auf die Ohren? Dann lehnen Sie sich zurück, denn auch der Podcast zuRechtgehöhrt hat sich mit dem Thema befasst.

Information

Gemeinsame Veranstaltung von DAV und Stiftung Forum Recht: Wie kann der Zugang zum Recht gerechter werden?

Bei deutschen Zivilgerichten gehen immer weniger Verfahren ein, so stellte es zuletzt ein BMJ-Bericht fest. Könnte der Rückgang der Klagebereitschaft mit dem Zugang zum Rechtssystem – und möglicherweise auch mit einem mangelnden Verständnis darüber – zusammenhängen? Welche Aufgabe haben Anwält:innen als Weichensteller? Welche Rolle spielen strukturelle Ungleichheiten und soziale Faktoren bei der Entscheidung, die eigenen Rechte einzufordern? Können solche Hindernisse mit Hilfe digitaler Anwendungen überwunden werden? Diese wichtigen Fragen wollen die Stiftung Forum Recht und der Deutsche Anwaltverein am 17. Oktober um 18 Uhr im DAV-Haus in Berlin mit spannenden Gästen diskutieren. Zum Programm und zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Interessenvertretung

DAV-Stellungnahme zum anwaltlichen Berufsgeheimnis

Der DAV betont in seiner Stellungnahme zum luxemburgischen EuGH-Vorabentscheidungsersuchen C-432/23 die Reichweite des Berufsgeheimnisses, die der EuGH zuletzt in Rs. C-694/20 bestätigt hatte. In dem Verfahren hatte eine Steuerbehörde sämtliche Mandatsunterlagen einer gesellschaftsrechtlichen Beratung auf Grundlage der DAC-Richtlinie 2011/16/EU angefordert. Weder Art. 47 Abs. 2 S. 2 noch die Rechtsprechung zu Art. 7 der Charta – und auch nicht die EGMR-Rechtsprechung zu Art. 8 EMRK – unterscheidet zwischen verschiedenen Rechtsgebieten, in denen die Rechtsberatung stattfindet. Der DAV kommt außerdem zu dem Schluss, dass die DAC-Richtlinie 2011/16/EU zum Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden nichtig ist, da sie keinen konkreten und zwingenden Schutz des Berufsgeheimnisträgerschutzes enthält.

Information

Das Pilotprojekt „Digitales Vorverfahren“ geht in die Testphase

Der Zivilprozess erlahmt unter dem Fokus auf die mündliche Verhandlung, deren Termin bereits vor Zustellung der Klage anberaumt wird. Dabei ist in den meisten Fällen gar nicht klar, ob ein solcher Termin überhaupt notwendig ist. Mittels eines digitalen Vorverfahrens könnte dieser Prozess aber in Zukunft deutlich effizienter gestaltet werden. Richter:innen sollen nun das digitale Vorverfahren in der Praxis testen. Das Pilotprojekt ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des Zivilprozesses. Der ZPO-Blog stellt das Projekt zum digitalen Vorverfahren samt seiner Vorteile vor.

Rechtspolitik

Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung birgt Probleme

Der Deutsche Anwaltverein begrüßt in seiner Stellungnahme Nr. 56/2023 die Zielrichtung des Richtlinienentwurfs COM(2023) 234 der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Korruption. Allerdings betont der DAV die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität und warnt davor, dass der Vorschlag die Souveränität der Mitgliedstaaten in der Gestaltung ihres Strafrechts einschränken könnte. Besonders kritisiert der DAV die Begriffsbestimmungen von „öffentlichen Bediensteten“ und „nationalen Beamten“, da sie den Schutz von Amtsträgern weit über das bisher in Deutschland und der EU geltende Maß hinaus erweitern, sowie die fehlende Kohärenz mit der Richtlinie 2017/1371. Der DAV bemängelt auch die Unklarheit und Unbestimmtheit der Pflichtverletzungen im Bereich der pflichtenbezogenen Tatbestände des Vorschlags.

Information

10 Minuten für Ihren Slam!

Hannover, Hamburg, Köln und Bielefeld bieten eine Bühne! Nachwuchsjurist:innen bis 40 Jahre können beim DAV Jura-Slam – ähnlich dem Poetry-Slam – als aktive Slammer:innen einen Beitrag mit juristischem Bezug zum Besten geben. Keine Fortbildungs- oder Lehrveranstaltung! Der DAV Jura-Slam bietet Witz, Charme und Kreativität und tobende Begeisterung des Publikums. Eine „freudige“ Veranstaltung, an der alle Beteiligten Spaß haben sollen und dürfen!! Bundesweit sechs Vorentscheide, deren Gewinner:innen nach Berlin zum großen Finale eingeladen werden. Der/die Erstplatzierte des Finales gewinnt 1.000 Euro. Melden Sie sich beim örtlichen Organisationsteam oder direkt unter slam@anwaltverein.de. Alle Infos hier.

Information

Soldan Moot Court 2023 – Bester Beklagtenschriftsatz kam aus Münster

Der Preis des Deutschen Anwaltvereins für den besten Beklagtenschriftsatz geht diesmal an das Team der Universität Münster. Herzlichen Glückwunsch! In diesem Wettbewerb analysieren Studierende als Interessenvertreter:innen einen Fall rechtlich, würdigen Beweismittel und formulieren Rechtsmeinungen. Auch 2023 haben die Teilnehmenden hohes Engagement und herausragende Leistungen erbracht. Der 11. Soldan Moot Court wurde mit 31 Teams aus dem ganzen Bundesgebiet mit der bisher höchsten Teilnehmerzahl durchgeführt. Die Hans-Soldan Stiftung hat gemeinsam mit der BRAK, dem DAV und dem Deutschen Juristen-Fakultätentag eine großartige Veranstaltung für Jura-Studierende umgesetzt.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 378 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:

LTO berichtet über die aktuellen Pläne des BMJ zur Digitalisierung der Justiz. Der DAV begrüßt den Ansatz: „Die Anwaltschaft hat bereits in der BMJ-Studie zum Rückgang der Eingangszahlen in der Ziviljustiz deutlich darauf hingewiesen, dass die digitale Kommunikation mit der Justiz verbessert werden müsse. Die Pläne schlagen diesen Weg ein“, so Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge. Explizites Lob gibt es für die geplante Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Anwaltsrechnungen: „Das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift passt nicht mehr in die digitalisierte Lebenswirklichkeit.“ Dass dabei künftig auch Strafanträge elektronisch gestellt werden könnten, sieht Gül Pinar, Mitglied des Ausschusses Strafrecht, kritisch. Anders als Strafanzeigen sind diese rechtlich bindend, wie sie für das Redaktionsnetzwerk Deutschland RND erläutert (u. a. übernommen von der Leipziger Volkszeitung). Sie befürchtet eine erhebliche Mehrbelastung von Ermittlungsbehörden und Justiz.

Eva Becker, Vorsitzende des Ausschusses Familienrecht, sieht Veränderungsbedarf bei der Unterhaltsregelung und der Düsseldorfer Tabelle, wie der Münchner Merkur aufgreift. Die Tabelle berücksichtige die Unterhaltszahlungen nach Einkommen, Kinderzahl und deren Alter. Alle Fälle dazwischen würden individuell vom Jugendamt oder vor Gericht geklärt. Die Reform würde demnach die Berechnung für den Unterhalt transparenter und rechtssicherer machen.

Dass die viel kritisierten Äußerungen von Friedrich Merz zu Zahnbehandlungen von Asylsuchenden als Volksverhetzung zu qualifizieren sind, bezweifelt Stefan Conen, Mitglied des Ausschusses Strafrecht, gegenüber dem RND (hier aufgegriffen von ZDF.de). „Es fehlt am böswillig verächtlich machen und einem Angriff auf die Menschenwürde.“ Man müsste ihm auch mindestens nachweisen, dass er die Aussage im Wissen darum, dass sie falsch ist, getroffen hat. Den Tatbestand sieht Conen daher nicht erfüllt – „so dämlich und falsch“ die Aussage auch sein möge.

Die Turkish Minute berichtet über einen Beitrag des DAV bei X (Twitter): Der EGMR hatte die türkischen Verurteilungen nach dem Putschversuch 2016 für rechtswidrig erklärt – der DAV forderte in dem Post das türkische Verfassungsgericht auf, diese Einschätzung künftig zu berücksichtigen.

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