Anwaltsberuf
Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherer gefährdet den Verbraucherschutz
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert die aktuellen Überlegungen des Freistaats Bayern im Rahmen der Justizministerkonferenz (JuMiKo), Rechtsschutzversicherern (RSV) die außergerichtliche Beratung und Vertretung zu ermöglichen. Dies hat der DAV mit Schreiben an Bundes- und Landesjustizministerien deutlich gemacht. Wir fordern eine enge Abstimmung mit der Anwaltschaft. Siehe hierzu auch die aktuelle DAV-Pressemitteilung 44/25.
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Erfolgsfaktor Fachpersonal
Ohne Team keine Kanzlei! Der Erfolg einer Kanzlei ist vom Personal abhängig. Wer zukunftsorientiert agieren will, braucht gut ausgebildete und fair bezahlte Mitarbeitende. Dann gelingt auch die mandantenorientierte und wirtschaftliche Arbeit. Chrysanthi Fouloglidou, Vorsitzende des FORUM Junge Anwaltschaft, beschreibt den Schlüssel zur Fachkräftesicherung in ihrem Beitrag.
Information
Umfrage AnwaltsBla
Auch für Heft 4 starten wir wieder eine Umfrage für unsere Rubrik AnwaltsBla. Dieses Mal schauen wir (überwiegend mit einem Augenzwinkern) auf das Berufsrecht und bitten um Ihren Input. Das nächste Heft widmet sich in dem Ressort „Schwerpunkt“ den core values der Anwaltschaft. Wir freuen uns, wenn Sie sich wenige Minuten Zeit nehmen und uns vier Fragen beantworten.
Anwaltspraxis
Wie simpel darf Rechtsberatung sein?
Missverständnisse in der Beratung sind zu vermeiden. Dafür muss das Spannungsfeld zwischen Fach- und Alltagssprache insoweit aufgelöst werden, dass die Mandantschaft den Sachverhalt versteht. Daraus ergibt sich für den Mandanten oder die Mandantin die eigene Handlungsfähigkeit. Sina Barenkau, Rechtsanwältin und Mitglied im Ethikausschuss des DAV, ordnet in ihrem Beitrag die Kommunikation als Kern der anwaltlichen Tätigkeit ein.
Rechtspolitik
Reform der Vermögensabschöpfung
In seiner Initiativ-Stellungnahme Nr. 62/25 erkennt der DAV erhebliche verfassungsrechtlich bedenkliche Ausweitungen und Verschärfungen des Einziehungsrechts in den Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Vermögensabschöpfung. Dies gilt im Übrigen ebenso für die im Koalitionsvertrag festgehaltene Verschärfung des § 76a Abs. 4 StGB, die eine vollständige Einführung einer Beweislastumkehr vorsieht. Mit Blick auf eine Nachjustierung des geltenden Rechts ist vielmehr erforderlich und geboten, das bislang ungeklärte Verhältnis von Steuerrecht und strafrechtlicher Einziehung zu klären und eine doppelte Abschöpfung zu beseitigen.
Information
State Courts with Arbitration Tools
The best of both worlds? The Legal Venue Strengthening Act went into effect on 1 April 2025. This new federal law seeks to enhance the competitiveness of German state courts by incorporating procedural instruments typically associated with arbitration. Dr. Thomas Klink, presiding judge at the Regional Court of Stuttgart, reports in the Anwaltsblatt.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 159 Pressemeldungen erwähnt – hier eine kleine Auswahl:
Der DAV hat nochmals eindringlich an die Bundesregierung appelliert, beim „Nein“ zur Chatkontrolle auf EU-Ebene zu bleiben. Dr. David Albrecht, Mitglied des Ausschusses Recht der Inneren Sicherheit, warnt gegenüber netzpolitik.org: „Kritisch ist schon die Massenüberwachung als solche, die auch tiefe Einschnitte in die anwaltliche Vertraulichkeit bedeuteten würde – denn eine generelle Ausnahme der Kommunikation zwischen Anwält:innen und Mandantschaft ist nicht möglich und nicht vorgesehen.“ LTO greift die Kritik ebenfalls auf – verbunden mit der Erfolgsmeldung, dass Deutschland weiterhin dagegen stimmen wird. „Die Chatkontrolle wäre das digitale Pendant zu einem Postamt, in dem jeder versandte Brief geöffnet und kontrolliert wird“, mahnt Dr. Sylvia Ruge, DAV-Hauptgeschäftsführerin. Auch Beck-aktuell berichtet.
Dr. Jenny Lederer, Mitglied des Ausschusses Strafrecht, bricht bei LTO eine Lanze für das Ultima-Ratio-Prinzip des Strafrechts – anlässlich eines Falles offenbar straflosen Filmens in der Sauna: Die Staatsanwaltschaft bewege sich auf der Linie der herrschenden Auffassung und sei daher nicht zu beanstanden: „Unanständiges oder moralisch verwerfliches Verhalten – unabhängig davon, ob sexuell motiviert oder nicht – ist nicht per se strafbar und sollte es auch nicht sein.“
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht? Manchmal schon: Ist eine Parkverbotszone missverständlich gekennzeichnet, kann das „Knöllchen“ unter Umständen hinfällig sein. So berichtet n-tv.de (via dpa) mit Verweis auf eine Meldung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht über eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.
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