Interessenvertretung
„Auf ein Wort“: Neues DAV-Videoformat mit Edith Kindermann
DAV-Präsidentin Edith Kindermann wendet sich künftig einmal im Quartal per Video an die DAV-Mitglieder. In den fünf- bis zehnminütigen Beiträgen gibt sie einen Überblick darüber, womit der DAV sich derzeit beschäftigt, welche aktuellen Entwicklungen für die anwaltliche Praxis von Interesse sind und was in der Gesetzgebung ansteht. In der ersten Folge geht es um die RVG-Anpassung, die BRAO-Reform, Digitalisierung und künstliche Intelligenz. Hier kommen Sie zum Video.
Anwaltspraxis
BGH: Keine stichprobenartige Überwachung zuverlässiger Kanzleimitarbeiter
Anwältinnen und Anwälte dürfen darauf vertrauen, dass bisher zuverlässiges Kanzleipersonal ihre Anweisungen zur Ausgangskontrolle von Schriftsätzen auch umsetzt. Eine Kontrolle mittels Stichproben hält der Bundesgerichtshof dann nicht für erforderlich. Aber was ist langjährig? Knapp drei Jahre genügen. Alle Details hat das Anwaltsblatt.
Interessenvertretung
Beschuldigtenrechte für Unternehmen rechtsstaatlich geboten
Der DAV kritisiert die Empfehlungen des Bundesrates, nach denen die Verfahrensrechte im Unternehmenssanktionenrecht überarbeitet werden sollen. Wenn Unternehmen als Rechtssubjekte zur Verantwortung gezogen werden sollen, müssen ihnen auch Verfahrensrechte zugestanden werden. Die Beschneidung von Verfahrensrechten aus Sorge vor einer effektiven Strafverteidigung ist mit einem funktionierenden Rechtsstaat nicht in Einklang zu bringen. Näheres entnehmen Sie der DAV-Stellungnahme Nr. 69/2020.
Information
BVerfG-Präsident Stephan Harbarth: „Steigen Sie in die Charta ein“
Verfassungsbeschwerden werden auf das Grundgesetz gestützt. Das war gestern, nun kommt EU-Recht ins Spiel. Warum die EU-Grundrechtecharta so wichtig wird, erläuterte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth auf einer Veranstaltung der AG Verwaltungsrecht. Was der ehemalige Anwalt der Anwaltspraxis mitgab, lesen Sie im Anwaltsblatt.
Information
EuGH erlaubt Vorratsdatenspeicherung in engen Grenzen: Was gilt jetzt?
Der EuGH macht den Weg frei für die Vorratsdatenspeicherung, allerdings nur in Sonderfällen und engen Grenzen. Was wirklich erlaubt wird, könnte bald die Entscheidung über die deutsche Regelung zeigen. Der DAV sieht die Aufweichung des Verbots durchaus kritisch. Alle Details zum Ausnahmekatalog hat das Anwaltsblatt.
Rechtspolitik
Eltern- und Pflegezeit auch für Vorstandsmitglieder
Der DAV unterstützt die Forderung der Initiative #stayonboard nach einem Anspruch für Vorstandsmitglieder auf ein haftungsbefreiendes, zeitlich begrenztes Ruhenlassen ihres Amts. In der heutigen Zeit ist es unerlässlich, auch Führungspersonen die Möglichkeit zu gewähren, Eltern- oder Pflegezeit wahrnehmen zu können, ohne dabei Haftungsrisiken ausgesetzt zu sein. Einzelheiten entnehmen Sie der DAV-Stellungnahme Nr. 70/2020.
Information
Wir möchten Ihre Bedürfnisse und Wünsche kennen!
Am Mittwoch, 7. Oktober 2020 haben wir eine E-Mail an die Mitglieder der Anwaltvereine geschickt. Wir bitten Sie zur Teilnahme an einer Umfrage, um unser Handeln weiterhin konsequent an Ihren Bedürfnissen und Wünschen auszurichten. Die E-Mail hat den Absendernamen „Deutscher Anwaltverein no.reply@anwaltverein.de“ und kommt von der Hauptgeschäftsführerin, Dr. Sylvia Ruge. Wir führen solche Umfragen regelmäßig flächendeckend per e-mail durch. Versetzt dazu fragen wir auch die Nichtmitglieder ab um zu erfahren, ob sie sich eine Mitgliedschaft vorstellen können und wie diese den DAV insgesamt beurteilen.
Bitte nehmen Sie an der Umfrage teil und motivieren Sie auch Ihre Kolleginnen und Kollegen. Vielen Dank!
Anwaltspraxis
Nervig aber notwendig – neue Programminstallation für das beA steht an
Ohne die sogenannte Client-Security können Sie sich nicht an Ihrem beA anmelden. Doch Achtung; die alte Version auf Ihrem PC kann nur noch bis zum 14. Oktober 2020 genutzt werden. Eine neue Version der beA Client-Security steht bereits auf der beA-Startseite zum Download bereit. Um Stress vorzubeugen und eventuelle technische Probleme bei der Neuinstallation noch rechtzeitig mit dem beA-Support klären zu können, empfiehlt auch der DAV, die Neuinstallation nun zeitnah vorzunehmen. Dafür bitte erst die alte Version deinstallieren und dann die neue Version laden und installieren. Wichtig: Dies funktioniert nur mit Administrationsrechten. Danach bitte aber wieder ins einfache Benutzerkonto wechseln. Warum? Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erklärt es Ihnen hier in einer Minute.
Information
Sie suchen Unterstützung für die Jahresend-Rallye in Ihrer Kanzlei? Dann schalten Sie im Anwaltsblatt-Stellenmarkt Print und online!
Suchen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, der Sie in Ihrer Kanzlei unterstützt oder bieten Sie eine Referendar- oder Wahlstation an? Über den Anwaltsblatt-Stellenmarkt können Sie Ihre Stellengesuche an die richtige Zielgruppe bringen. Das funktioniert über das Printprodukt oder auch ganz einfach und schnell online. Unsere Konditionen finden Sie hier. Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gern: 030 726152-229 oder per E-Mail an stellenmarkt@anwaltverein.de. Anzeigenschluss für Printanzeigen für das November-Heft des Anwaltsblatts ist, Dienstag, der 13. Oktober 2020.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Der DAV unterstützt die Initiative #StayOnBoard mit einem aktienrechtlichen Formulierungsvorschlag, der Vorstandsmitgliedern in bestimmten Konstellationen einen Anspruch auf haftungsbefreite Pausierung ihres Mandats gewähren soll. Das Handelsblatt zitiert dazu Dr. Barbara Mayer, Berichterstatterin der DAV-Stellungnahme, die betont, wie wichtig eine solche Regelung heutzutage sei – auch um keine Potenziale zu verschenken.
Der FOCUS beschäftigt sich mit der Frage, ob Corona-Infizierte einen Schadensersatzanspruch gegen mutmaßliche Verursacher geltend machen könnten. Dr. Rudolf Ratzel aus dem DAV-Ausschuss Medizinrecht gibt zu bedenken, dass man angesichts zahlreicher täglicher Kontakte Beweisschwierigkeiten haben könnte, außer vielleicht bei nachweisbarer Missachtung von Schutzanordnungen, etwa Quarantäneauflagen.
Johannes Schipp, Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der AG Arbeitsrecht, erläutert für die dpa (u. a. übernommen von der Aachener Zeitung), wie sich die Kosten in Kündigungsschutzklageverfahren zusammensetzen und verteilen.
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