Information
BGH: Anwaltsregress des Rechtsschutzversicherers bei aussichtsloser Klage
Der Bundesgerichtshof bejaht die umstrittene Frage, ob Rechtschutzversicherer einen Haftungsanspruch bei einer aussichtslosen Klage gegen den Anwalt oder die Anwältin haben können, wenn sie eine Deckungszusage erteilt haben. Dabei lässt der BGH leider viele Fragen unbeantwortet. Bei nur ganz geringfügigen Erfolgsaussichten muss sich der Rechtsschutzversicherer an seiner Deckungszusage festhalten lassen. Wo aber liegt die Grenze? Eine erste Einschätzung hat das Anwaltsblatt.
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faocampus.de bietet weiterhin flexible Fortbildung nach FAO – Stundenplanung 2021
Wem noch ein paar Stunden für die Fachanwaltsfortbildung fehlen, kann dies im Selbststudium tun: Die DAV-Plattform für die Fortbildung im Selbststudium faocampus.de hat sich in der anwaltlichen Fortbildung fest etabliert. Fachanwälte können jährlich gemäß § 15 Abs. 4 FAO einen Teil ihrer Fortbildungspflicht im Selbststudium erfüllen, wenn hierzu eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Diese Lernerfolgskontrollen zu Fachbeiträgen aus dem Anwaltsblatt, aus Zeitschriften der Arbeitsgemeinschaften und weiteren Publikationen stehen exklusiv den Mitgliedern eines Anwaltvereins und den Mitgliedern der mittlerweile zwölf teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften (Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht, Geistiges Eigentum & Medien, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Sanierung, Internationales Wirtschaftsrecht, Medizinrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht) unter faocampus.de zu Verfügung. Neben der entsprechenden Bescheinigung über das erfolgreich absolvierte Selbststudium kann aus dem Lernmanagementsystem auch der Verlauf der Lernerfolgskontrolle ausgedruckt und bei der zuständigen Kammer eingereicht werden.
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Neue Podcast-Folge zum DAV-Jubiläum: Kammer und gut?
In dieser Woche wird die Podcast-Reihe „zuRechtgehört – vom Advocaten zur Anwältin“ fortgesetzt. Folge 9 widmet sich dem Verhältnis von Vereinen und Kammern: Die Anwaltvereine haben die Rechtsanwaltskammer erkämpft. Doch seit 1879 war das Verhältnis selten ungetrübt. Den vielen Gründen spürt dieser Podcast nach. Profitiert von der Zweigleisigkeit hat am Ende die Anwaltschaft. Die Vielfalt der Anwaltschaft spiegelt sich in ihren Organisationen.
Diese sowie die weiteren Folgen des Podcasts gibt es auf allen gängigen Plattformen und auf anwaltverein.de. Reinhören lohnt sich!
Rechtspolitik
SN 54/2021: Reform des Vollstreckungsrechts der VwGO gegen Hoheitsträger
Der DAV unterstützt in seiner Stellungnahme Überlegungen der Länder, das Vollstreckungsrecht der VwGO gegen Hoheitsträger zu reformieren. Der DAV könnte sich vorstellen, das System der Vollstreckung zu harmonisieren und dadurch zu effektiveren, dass zukünftig – ähnlich wie in der ZPO – zwischen Geldforderungen, vertretbaren und unvertretbaren Handlungen unterschieden wird. Der DAV unterstützt Überlegungen, das bisher geltende Zwangsgeld zu erhöhen. Er kann sich vorstellen, ein richterliches Bestimmungsrecht dergestalt vorzusehen, dass das Zwangsgeld zu Gunsten anderer öffentlicher Kassen oder einer gemeinnützigen Einrichtung verhängt werden kann.
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BRAO-Reformen: Was zu tun bleibt … Tagung des Kölner Instituts für Anwaltsrecht
Viele Streitfragen hat die große BRAO-Reform entschieden. Aber natürlich bleiben Fragen: Was ist im Bundesjustizministerium liegen geblieben? Braucht die Anwaltschaft andere Fortbildungen? Werden die Fachanwaltschaften zum Closed-shop? Und wie kann das Berufsrecht auf rückläufige Anwaltszahlen reagieren? Die Jahrestagung des Instituts für Anwaltsrecht Köln nimmt am 2. Dezember 2021 ab 13:00 Uhr die Wirklichkeit in den Blick und gibt Antworten. Die vom Anwaltsblatt unterstützte Tagung wird virtuell stattfinden und kostenfrei sein. Anmeldung hier.
Anwaltsberuf
Mandatskauf: Die Suche nach Schlupflöchern
Ist es vertretbar, für die Empfehlung durch einen Kollegen oder eine Kollegin zu bezahlen? Oder sich am Umsatz für ein Mandat beteiligen lassen, das man akquiriert, nicht jedoch bearbeitet hat? Im Anwaltsblatt überlegt ein Mitglied des Ethik-Ausschusses, ab wann das Provisionsverbot berührt ist – und ob das berufsrechtliche Verbot eigentlich noch taugt.
Information
Soldan Moot Court 2021 – Bester Beklagtenschriftsatz kam aus Leipzig
Der Preis des Deutschen Anwaltvereins für den besten Beklagtenschriftsatz geht in diesem Jahr an Laura-Sophie Friedemann, Neele-Aurelia Stumpf und Karl Sebastian Schaefer aus dem Team I der Universität Leipzig. Herzlichen Glückwunsch! Zum zweiten Mal wurde der Soldan Moot digital veranstaltet. Vom 6. bis 9. Oktober hat die Hans-Soldan Stiftung gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer, dem Deutschen Anwaltverein und dem Deutschen Juristen-Fakultätentag eine großartige Veranstaltung für den juristischen Nachwuchs umgesetzt. Welche Teams noch ausgezeichnet wurden, finden Sie in Kürze unter soldanmoot.de.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
In der vergangenen Woche tauchte der DAV in insgesamt 547 Pressemeldungen auf und war sowohl mit rechtspolitischen als auch verbraucherrechtlichen Themen sehr präsent. Der Werbeäquivalenzwert dieser Sichtbarkeit liegt bei 9,1 Millionen Euro.
Im Interview mit LTO gibt Vizepräsident und Vorsitzender des ERV-Ausschusses Martin Schafhausen Auskunft über Hintergründe und Forderungen in der aktuellen Diskussion um Funktionsstörungen beim beA.
Beck-aktuell greift die Kritik des DAV an der Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts auf. Wer das gemeinsame Wertefundament der EU derart in Abrede stellt, müsse mit Konsequenzen rechnen: „Die EU hat mit dem Rechtsstaatlichkeitsmechanismus eine Sanktionierungsmöglichkeit an der Hand, die sie nun nutzen muss“, fordert Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge.
Im FAZ-Podcast zur Gesprächsreihe „Junge Köpfe“, hier zum Thema Innere Sicherheit, äußert Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer, die Sorge, dass in liberalen wie auch grünen Kreisen die Verteidigung der Bürger- und Freiheitsrechte oft allzu bereitwillig vergessen wird, wenn es um den Kampf gegen Rechts geht – hier den Gesamtzusammenhang zu ignorieren, sei „höchst gefährlich“ (ab Minute 14).
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