Interessenvertretung
Zentralisierung der GwG-Verpflichteteneigenschaft bei Berufsausübungsgesellschaften
Der DAV fordert in seiner Stellungnahme Nr. 72/24 die Zentralisierung der Verpflichteten-Eigenschaft nach § 2 GwG bei der Berufsausübungsgesellschaft. Einzelne Rechtsanwälte sollten nicht persönlich verpflichtet sein, wenn und soweit sie Mandate der Berufsausübungsgesellschaft bearbeiten. Daneben fordert der DAV, auch die Verpflichteteneigenschaft einzelner Syndikusrechtsanwält:innen zu beenden. Diese kohärenten Änderungen des GwG würden die derzeit bestehenden Unklarheiten zugunsten effizienter Geldwäschebekämpfung beenden und würden in drei Jahren mit der EU-Geldwäsche-VO ohnehin Realität.
Anwaltspraxis
BGH: Fristversäumnis durch Versehen – Wenn der Anwalt selbst schuld ist
Delegation ist gut, Kontrolle ist besser – besonders wenn es um Fristen geht. Der BGH hat erneut eine (wenig überraschende) Entscheidung gefällt, die Rechtsanwälte in die Pflicht nimmt und klarmacht: Bei der Fristwahrung gibt es keine Arbeitsteilung ohne Eigenverantwortung. Genaueres lesen Sie im Anwaltsblatt.
Information
Recht und Unrecht auseinanderhalten – Angriff und Terror dürfen sich nicht lohnen
Im Fall Israels gebe es ähnliche Wahrnehmungs- und Beurteilungsdefizite wie im Fall des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine; die grundlegende Unterscheidung zwischen rechtbrechendem Angreifer und den Opfern dieses Angriffs müsse aufrechterhalten werden, so Dr. Reinhard Müller, Verantwortlicher Redakteur für Zeitgeschehen, für Staat und Recht sowie für F.A.Z. Einspruch in seinem Gastkommentar für das Anwaltsblatt.
Interessenvertretung
Anwaltsnotariat: DAV in Anhörung zu Elektronischer Präsenzbeurkundung
Am 9. Oktober 2024 vertrat Norbert Weide, Mitglied im Ausschuss Anwaltsnotariat, den DAV als Sachverständiger in einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags. Thema war ein Gesetzentwurf der Bundesregierung: Notarinnen und Notare sollen Beurkundungen künftig auch elektronisch vornehmen können. Eine Modernisierung, die Weide – wie auch alle weiteren Sachverständigen – begrüßte. Weide betonte, dass das rechtsuchende Publikum digitale Lösungen auch im Notariat erwarte. Er forderte daher, in Sachen Digitalisierung konsequenter zu denken und den vorgesehenen Zwischenschritt „Unterschriften-Pads“ zügig durch die Nutzung des elektronischen Personalausweises im Notariat zu überwinden.
Information
Weimarer Dreieck: Debatte über die europäische Rechtsstaatlichkeit
Der DAV hatte die Kolleginnen und Kollegen aus Frankreich und Polen unter dem Titel „Legal professionals in the Rule of Law: Preventive and restore actions in Europe“ zur Debatte über die europäische Rechtsstaatlichkeit eingeladen. Bedrohungen für den Rechtsstaat abzuwehren, die Notwendigkeit einer resilienteren Justiz und die besondere Bedeutung, die der Anwaltschaft dabei zukommt, waren die zentralen Themen. Mehr dazu lesen Sie im Anwaltsblatt.
Rechtspolitik
Referentenentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Der Deutsche Anwaltverein lehnt den Referentenentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ab. Wie bereits in der Stellungnahme Nr. 16/19 des DAV angemahnt, bedarf es weder zum Schutz des Sozialstaats, noch zum Schutz der Rechte von Betroffenen, noch zum Schutz des Wettbewerbs einer solchen Machtfülle bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Auch der nunmehr vorliegende Referentenentwurf lenkt nach wie vor ab von den Ursachen illegaler Beschäftigungsformen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Stellungnahme Nr. 71/24.
Anwaltsberuf
Europäisches Gericht: Rechtsberatungsverbot als Sanktion rechtmäßig
Das Rechtsberatungsverbot russischer Unternehmen und Einrichtungen im achten Sanktionspaket ist rechtmäßig. Das befand das Europäische Gericht (EuGH) am 2. Oktober 2024 in den Klagen einiger Anwaltskammern u. a. (Rs. T 797/22, T-798/22 und T-828/22). Die Klägerinnen hatten argumentiert, das Verbot verletze das Recht auf Zugang zur Rechtsberatung, das anwaltliche Berufsgeheimnis, die anwaltliche Unabhängigkeit und den Bestimmtheitsgrundsatz. All diese Argumente verwarf nun das Gericht. Lesen Sie im Anwaltsblatt mehr zu der Entscheidung. Der DAV äußerte sich in einer ersten Reaktion enttäuscht. Rechtsberatung und -vertretung sind häufig untrennbar. Dass die Sanktionen hier differenzieren führt in der Praxis aktuell dazu, dass Rechtsanwält:innen ein Mandat eher ablehnen. Dies greift in den Zugang zum Recht ein (vgl. PM 49/24). Den Klägern steht der Rechtsweg zum EuGH offen.
Interessenvertretung
Keine Niederlassung kubanischer Rechtsanwälte
Der DAV spricht sich in seiner Stellungnahme Nr. 74/24 gegen eine Aufnahme von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus Kuba (Abogado) in die Verordnung zur Durchführung des § 206 BRAO aus. Es bestehen Bedenken hinsichtlich der anwaltlichen Unabhängigkeit, weshalb der DAV die Voraussetzungen zur Niederlassung nach §§ 206 Abs. 2 S. 1, 207 BRAO als nicht erfüllt ansieht.
Zu guter Letzt
AnwaltsBla-Umfrage: Recht ungewöhnlich – exotische Rechtsgebiete
Auch für Heft 4 des Anwaltsblatts starten wir wieder eine Umfrage, um über die Ergebnisse in der Rubrik „AnwaltsBla“ mit einem Augenzwinkern zu berichten. Diesmal würden wir gerne von Ihnen erfahren, mit welchen exotischen Rechtsgebieten Sie schon in Berührung gekommen sind und bitten Sie, sich vier Minuten für unsere Umfrage Zeit zu nehmen.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 155 Medienberichten erwähnt – hier eine kleine Auswahl:
Im Hörfunk-Interview mit dem WDR betont Vizepräsident Dr. Ulrich Karpenstein die Wichtigkeit der Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts: „Es ist für uns mehr als Symbolik, dass heute alle demokratischen Parteien im Bundestag diesen gemeinsamen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes eingebracht haben und jetzt beraten.“ Man habe in Polen, Ungarn oder auch den USA gesehen, wie einfach es ist, die obersten Gerichte eines Landes erst funktionsunfähig zu machen und anschließend zu kapern.
Die EuG-Entscheidung zu den Russland-Sanktionen ist Thema bei Beck-aktuell. Vizepräsident Stefan von Raumer betont, es sei eine Errungenschaft des Rechtsstaates, dass der Zugang zum Recht über die Anwaltschaft allen offensteht. Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung eines Mandats sei allein durch den Anwalt oder die Anwältin zu fällen. „Dieser Grundsatz wird durch den Rat der EU beschnitten.“
Eva Becker, Vorstandsmitglied und Vorsitzende des Ausschusses Familienrecht, kommentiert bei LTO die geplanten Familienrechtsreformen. „Endlich liegen konkrete Gesetzentwürfe zu den wichtigsten reformbedürftigen Themen, Abstammungs-, Kindschafts- und Unterhaltsrecht, im Familienrecht vor. Der Reformstau ist immens.“ Auch die FAZ (Print/Abo) und die WELT (Abo) berichten.
T-Online.de geht der Frage nach, was Restaurantgästen droht, wenn sie ihre Rechnung nicht bezahlen können. Julia Trampisch aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt erläutert mögliche rechtliche Konsequenzen.
In einem Dreier-Interview stellt LTO Karriere das Mentoringprogramm der ARGE Baurecht vor.
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