Interessenvertretung
Anwaltszwang und Zuständigkeitsstreitwert
Die geplante Erhöhung des funktionalen Zuständigkeitsstreitwertes von 5.000 € auf 10.000 € mag auf den ersten Blick als bloße Anpassung erscheinen, birgt jedoch erhebliche Risiken – für den Verbraucherschutz ebenso wie für die Effizienz unserer Justiz. Denn eine damit verbundene Ausweitung der Zuständigkeit der Amtsgerichte ohne anwaltliche Vertretungspflicht schwächt die Position der Parteien und belastet die Gerichte. Der DAV fordert deshalb eine klare Entkoppelung von Anwaltszwang und Gerichtszuweisung: Auch künftig muss anwaltliche Vertretung ab einem Streitwert von 5.000 € zwingend vorgeschrieben bleiben, um Verfahren fair und effizient zu gestalten.
Mit dieser zentralen Forderung einer Anpassung in § 78 ZPO treten wir entschieden gegenüber Politik und BMJV auf. Hier finden Sie ein Beispielschreiben.
Anwaltsberuf
Erfolgreicher akquirieren mit einer starken Stimme
Für den Erfolg als Anwältin oder Anwalt ist nicht nur Fachwissen wichtig, sondern auch das richtige Auftreten. Welche Rolle die Stimme dabei spielt, erklärt Ute Bolz-Fischer in ihrem Beitrag.
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Justizcloud, KI und Online-Prozesse: Die Zukunft der Justizdigitalisierung
Steht die deutsche Justiz vor einem digitalen Umbruch? Um den Rechtsstaat zu modernisieren, effizienter zu gestalten und näher an den Bürgern auszurichten, sollen zahlreiche Projekte realisiert werden. Im Anwaltsblatt berichtet Isabelle Biallaß, Mitglied der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“, über Themen wie die Justizcloud, KI und Online-Dienste.
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Tag der Kanzleiheld:innen – Recht.Schlau.Genau.
Das Ziel, einen bundesweiten Ehrentag für Kanzleiheld:innen ins Leben zu rufen, ist erreicht. Er wird künftig jährlich am zweiten Mittwoch im November stattfinden. Der Tag soll mit Aktionen in Kanzleien und Berufsschulen gefeiert werden und die wichtige Rolle der Kanzleimitarbeiter:innen und Auszubildenden sichtbar machen.
Zum offiziellen Start des Ehrentages wird am 12.11.2025 eine Website freigeschaltet, begleitet von einem Grußwort der Bundesjustizministerin, die als starkes Zeichen der Wertschätzung die Schirmherrschaft übernommen hat. Vielen Dank an alle, die sich mit kreativen Ideen und großem Engagement an der Namensfindung beteiligt hatten.
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Jurastudium: Wissen oder Werte?
Lernen Studierende im Jurastudium genug darüber, wie wichtig der Rechtsstaat ist? Dr. Carl Wendelin Neubert meint, Juristinnen und Juristen seien nicht nur Fachleute, sie kämpften auch für den Rechtsstaat. Sie stünden nicht abseits, sondern sollten sich bei wichtigen Fragen positionieren. Deshalb sei es wichtig, die zukünftigen Juristinnen und Juristen im Studium darauf vorzubereiten. Lesen Sie hier den gesamten Beitrag.
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Umfrage AnwaltsBla
Auch für Heft 4 starten wir wieder eine Umfrage für unsere Rubrik AnwaltsBla. Dieses Mal schauen wir (überwiegend mit einem Augenzwinkern) auf das Berufsrecht und bitten um Ihren Input. Wir freuen uns, wenn Sie sich wenige Minuten Zeit nehmen und uns vier Fragen beantworten.
Rechtspolitik
Ausweitung notarieller Online-Verfahren
Der DAV begrüßt die Fortsetzung der Digitalisierung im Gesellschafts- und Registerrecht ausdrücklich in seiner Stellungnahme 65/25. Der Entwurf stellt einen wesentlichen Schritt zur Ausweitung des bewährten und positiv bewerteten notariellen Online-Verfahrens dar.
Der DAV regt jedoch an, dass alle konsensualen Rechtsgeschäfte grundsätzlich online beurkundungsfähig sein sollten, sofern Identifizierung und Belehrung ordnungsgemäß erfolgen können. Die Beschränkung auf einzelne isolierte Willenserklärungen entspricht nicht der praktischen Realität gesellschaftsrechtlicher Vorgänge. Zudem hält der DAV eine Evaluation bereits nach spätestens zwei Jahren für notwendig.
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Glückliche Jurastudierende beim 13. Soldan Moot Court in Hannover
Der DAV freut sich über die großartigen Leistungen aller Studierenden beim 13.Soldan Moot Court zur anwaltlichen Berufspraxis. Der Preis des DAV für den besten Beklagtenschriftsatz geht an das Team I der Leibniz Universität Hannover. Herzlichen Glückwunsch! Die Teammitglieder sind zum Deutschen Anwaltstag 2026 nach Freiburg eingeladen. Mit hoher Motivation und erkennbarer Freude haben alle 31 teilnehmenden Teams enorm beeindruckt. Ihre professionellen Auftritte haben gezeigt: Mit solchem Nachwuchs ist es um die Zukunft der Anwaltschaft gut bestellt.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 195 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:
Eine mögliche künftige außergerichtliche Rechtsberatung und -vertretung durch Rechtsschutzversicherer ist Thema in der FAZ (sowie im gesonderten FAZ-Kommentar; beides Abo/Print). Der DAV kritisiert diese Überlegungen scharf. „Rechtsschutzversicherer dürfen nicht zu ‚Gatekeepern‘ der Gerichte gemacht werden. Ihre Aufgabe ist die Kostenübernahme, nicht die Rechtsberatung“, mahnt DAV-Präsident Stefan von Raumer. Eine Vermischung der wirtschaftlichen Interessen der Versicherer mit den Rechtsinteressen der Versicherten gefährde die unabhängige Rechtsvertretung. Dr. Fabian Widder, Vorsitzender des Ausschusses Rechtsdienstleistungsrecht und DAV-Vizepräsident, veranschaulicht beispielhaft: „Ein Versicherungsunternehmen könnte in der gleichen Angelegenheit beide Beteiligte eines Rechtsstreits vertreten, wenn beide bei ihm versichert sind. Das Ergebnis ist dann im Zweifel das Beste für den Versicherer, nicht aber für die Betroffenen.“ Auch Beck-aktuell greift die Kritik des DAV auf.
Ulrike Silbermann, Vorsitzende des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr, wird bei LTO mit ihrer Kritik an der Verzögerung bei der Einführung der E-Akte in der Justiz zitiert: Mit dem beA sei die Anwaltschaft bereits vor Jahren „in Vorleistung“ gegangen. „Seit 2018 mussten wir digital empfangsbereit sein, seit 2022 dürfen wir mit Gerichten nur noch digital über das beA kommunizieren. Insgesamt existiert das beA seit fast zehn Jahren! Über 160.000 Anwältinnen und Anwälte haben das geschafft. Wie lang soll es noch dauern, bis die Justiz mitzieht?“ Die Zeiten gerichtlicher Druckstraßen müssten endlich der Vergangenheit angehören.
Für den Correctiv-Faktencheck ordnet Prof. Dr. Klaus Herrmann, Vorsitzender der AG Verwaltungsrecht Nordost, die Falschmeldung ein, das Bundesverfassungsgericht zwinge Bundeskanzler Merz zum Rücktritt: So überprüfe das BVerfG zwar, ob eine Vertrauensfrage eines Kanzlers zulässig gewesen sei, wie etwa im Fall von Gerhard Schröder 2005, es habe aber keine Befugnisse, einen Kanzler abzusetzen.
Die Augsburger Allgemeine (Abo) berichtet über die 75-Jahr-Feier des Augsburger Anwaltvereins.
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