1. Fortbildung: „Einführung in das Asylverfahren“
Das Thema Flucht und Asyl sind so präsent wie seit langem nicht. In den Medien wird bereits darüber berichtet, dass die Anwaltschaft nicht in der Lage sei, ihren Teil an der Gewährung eines rechtsstaatlichen Verfahrens beizusteuern. Es gebe zu wenig Kolleginnen und Kollegen im Asylrecht. Es reicht nicht nur mehr Personal für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu fordern. Wir müssen unseren Teil dazu beitragen. Auch die Anwaltschaft nimmt sich dieser gesellschaftspolitischen wichtigen Frage an. Es geht darum, wie geflüchtete Menschen Zugang zum und Unterstützung durch anwaltliche Begleitung im Asylverfahren erhalten. Mit der Seminarreihe "Einführung in das Asylverfahren“ reagiert der Deutsche Anwaltverein auf die steigende Zahl von Flüchtlingen. Anwältinnen und Anwälte, die Flüchtlinge beraten und unterstützen möchten, können sich kostengünstig einen Überblick über den Ablauf des Asylverfahrens verschaffen. Eine Übersicht der Termine finden Sie bei der Deutschen Anwaltakademie.
2. Der DAV warnt: Die geplante Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie geht über den Regelungsinhalt der Richtlinie hinaus
Der Deutsche Anwaltverein hat durch seinen Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht zum Regierungsentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Stellung genommen (DAV-Stellungnahme Nr. 56/15). Darin begrüßt der DAV das Gesetzgebungsvorhaben grundsätzlich. Er weist allerdings darauf hin, dass im Wege der Umsetzung Neuregelungen eingeführt werden, die über den Regelungsinhalt der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie hinausgehen. Der DAV regt an, die neu geplante Bedenkzeit - analog der Laufzeit für ein Widerrufsrecht - auf 14 Tage zu verlängern, das derzeit gültige „Widerrufsrecht“ bei versäumter oder fehlerhafter Widerrufsbelehrung aufrecht zu erhalten, insbesondere keine Rückwirkung gesetzlicher Änderungen im Widerrufsrecht vorzusehen und die Deckelung der Vorfälligkeitsentschädigung auf Verbraucherdarlehen zu erstrecken.
3. EuGH: Mehr Klagerechte für Umweltverbände in Umweltsachen
Deutschland muss bei Bauvorhaben in Bezug auf die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit bessere Klagemöglichkeiten zur Verfügung stellen. Das für Umweltklagen geltende deutsche Recht ist teilweise unionsrechtswidrig. Dies stellte der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. Oktober 2015 in der Rechtssache Kommission/Deutschland (C-137/14) fest. In dem Vertragsverletzungsverfahren hatte der EuGH zu entscheiden, ob Deutschland mit Blick auf die §§ 46 und 73 Abs. 4 VwVfG und § 2 UmwRG die Vorgaben der Art. 11 der Umweltverträglichkeitsprüfungsrichtlinie 2011/92/EU und Art. 25 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen erfüllt hatte. Die Vorschriften betreffen in erster Linie Klagemöglichkeiten in umweltrechtlichen Verfahren. Der EuGH urteilte nun u. a., dass Deutschland mit den genannten Vorschriften die Klagemöglichkeiten von Bürgern und Gemeinden bei umweltrechtlichen Verfahren unzulässig einschränke, da im Bereich des Umweltschutzes ein weitreichender Zugang zum Gericht gewährleistet sein müsse. Die Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle in Umweltklagen von Umweltverbänden auf subjektiv-öffentliche Rechte und die zeitliche Begrenzung der Klagebefugnis von Umweltverbänden seien unionsrechtswidrig. Weiter seien die umweltrechtlichen Präklusionstatbestände (§§ 73 Abs. 4 VwVfG, 2 UmwRG) mit dem EU-Recht unvereinbar.
4. Anwaltauskunft liefert praktische Informationen für Flüchtlinge
Auf dem Rechtsportal anwaltauskunft.de finden sich unter der Rubrik „Migration“ zahlreiche Beiträge, die sich mit Fragen rund um das Asyl- und Aufenthaltsrecht beschäftigen: Wie läuft ein Asylverfahren ab?, Welche Regeln gelten für Flüchtlinge?, Flüchtlingsschutz auch für Menschen aus "sicheren" Herkunftsländern, Wie kann man nach Deutschland einwandern?
Um eine Informationsplattform für Flüchtlinge zu bieten, wurden die wichtigsten Inhalte auch in arabische und englische Sprache übersetzt. Diese Texte richten sich direkt an betroffene Personen und sollen ihnen praktische Hilfestellungen geben. In Form von Merkblättern haben auch Hilfsorganisationen diese Texte erhalten. Sie werden bereits an Flüchtlinge verteilt.
6. Anwaltauskunft: Plädoyer von Prof. Peter Raue: „Muss Deutschland seine ‚nationalen Kulturgüter‘ besonders schützen?“
Ein Gesetzentwurf zum „Schutz deutschen Kulturgutes“ aus dem Hause der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, empört Kulturschaffende in ganz Deutschland. Doch wie berechtigt ist der Aufruhr? Müssen Künstler, Händler und der Kunstmarkt tatsächlich mit negativen Folgen rechnen, sollte der Entwurf umgesetzt werden? Der Berliner Rechtsanwalt Prof. Peter Raue hat sich den aktuellen Gesetzentwurf angesehen und bewertet ihn in seinem Plädoyer für das Rechtsportal anwaltauskunft.de.
7. Aktuelles für angehende und junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Die Förderung des juristischen Nachwuchses ist dem DAV ein besonderes Anliegen. Mit einem vielfältigen Angebot richtet sich der DAV gezielt an Studierende, Referendarinnen und Referendare und junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das Berufseinsteigerseminar unterstützt junge Anwältinnen und Anwälte mit vielen Tipps und Tricks beim Berufseinstieg: Das nächste „Forum – Start in den Anwaltsberuf“ findet am 6./7. November 2015 in Leipzig statt, das 44. Einsteigerforum wird am 18./19. März 2016 in Timmendorfer Strand ausgerichtet. Sie finden alle Informationen zum Berufseinsteigerseminar und zu vielen weiteren Angeboten des DAV zusammengefasst in unserem Infoblatt für angehende Kolleginnen und Kollegen.
8. Zusammenwachsen der deutsch-deutschen Anwaltschaft – Austausch mit der Korean Bar Association
Der 25. Jahrestag der deutschen Anwaltschaft war Anlass für ein Zusammentreffen deutscher und südkoreanischer Anwältinnen und Anwälte in Berlin. Eingeladen zu einem Fach- und Erfahrungsaustausch hatten die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein. Nach wie vor groß ist das Interesse am Zusammenwachsen der deutsch-deutschen Anwaltschaft in den Wendejahren. Schon jetzt gibt es Pläne für die Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen und eine Neuordnung eines gesamtkoreanischen Justiz- und Rechtssystems. Weiteres Thema war die Qualitätssicherung anwaltlicher Dienstleistungen in Korea und die Reform des von Deutschland übernommenen Fachanwaltssystems.
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