DAV-Depesche Nr. 42/17

1. Erfolgreiche DAV-Klage schützt Anwaltschaft vor irreführender Werbung

Legal-Tech-Portale dürfen auf ihrer Internetseite nicht damit werben, kostenlos gegen Bußgeldbescheide im Verkehrsrecht vorzugehen, wenn die Kosten tatsächlich nur bei überwiegender Erfolgsaussicht übernommen werden. Dies entschied das Landgericht Hamburg und gab damit einer Klage des DAV vollumfänglich statt. Der DAV hatte gegen ein Unternehmen geklagt, dass auf seiner Homepage den falschen Eindruck erweckt hatte, ein Bußgeld – beispielsweise wegen zu schnellen Fahrens –  könne in jedem Fall ohne Kosten abgewehrt werden. Das Landgericht Hamburg sah hierin eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Den Volltext hat das Anwaltsblatt.

2. DAV: Haftentschädigung für unschuldig Inhaftierte mindestens vervierfachen

Der DAV hat die Landesjustizminister aufgefordert, unschuldig Inhaftierte nach der Haftentlassung deutlich stärker zu unterstützen. Nach Ansicht des DAV muss eine Haftentschädigung von derzeit 25 Euro pro Tag mindestens vervierfacht werden. Außerdem sei es notwendig, sofort konkrete Maßnahmen zu ergreifen, damit unschuldig Inhaftierte so schnell wie möglich wieder in unserer Gesellschaft Fuß fassen können. Dies betrifft etwa die Wohnungs- und Jobsuche. Die kriminologische Zentralstelle hat in einer jüngsten Untersuchung erhebliche Mängel beim Umgang mit unschuldig Inhaftierten nach der Haftentlassung festgestellt. Spiegel online hat darüber berichtet.

3. DAV: Initiativstellungnahme zur Einrichtung eines Großen Nachlassgerichts

Der Deutsche Anwaltverein hat durch seinen Erbrechtsausschuss in Abstimmung mit den Ausschüssen Anwaltsnotariat, Familienrecht und Zivilverfahrensrecht die DAV-Initiativstellungnahme Nr. 51/2017 zur Einrichtung eines Großen Nachlassgerichts erarbeitet, um die Probleme zu lösen, die sich aus dem Nebeneinander von FGG- und streitigen Verfahren im Erbrecht ergeben. Es ist einem Laien (und übrigens auch vielen Juristen) kaum zu erklären, warum es nach dem Abschluss des Erbscheinsverfahrens vor dem Nachlassgericht noch die Möglichkeit gibt, einen streitigen Zivilprozess durch alle Instanzen zu führen, um letztlich das gleiche Ziel zu erreichen: die Klärung der Erbrechtsverhältnisse. Durch das „Große Nachlassgericht“ sollen alle Entscheidungen zu einem Lebens- (besser: Sterbens)sachverhalt vor einem Gericht konzentriert werden. Es könnte alle streitigen Fragen des Erbfalls für alle Beteiligten verbindlich klären.

4. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: DAV fordert Verbesserung bei der Erstattung von Rechtsverfolgungskosten und Harmonisierung der Verjährungsfristen

Der DAV regt in seiner Stellungnahme zur REFIT-Überprüfung der Richtlinie 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung an, die unterschiedlichen Verjährungsfristen sowie die unterschiedlichen Systeme, den Fristenlauf zu hemmen, auf europäischer Ebene zu harmonisieren. Der DAV fordert, dem Geschädigten, der bei einem Auslandsunfall dringend auf professionelle Hilfe durch einen unabhängigen rechtlichen Vertreter angewiesen ist, die Rechtsverfolgungskosten in einem angemessenen Umfang zu erstatten. Nach Meinung des DAV sind selbstfahrende Fahrzeuge unter den gleichen Versicherungsschutz zu stellen, wie von Fahrern gesteuerte Fahrzeuge. Der Versicherungsschutz und auch die zivilrechtliche Haftung dürfen nicht an mangelndem Verschulden scheitern.

5. Jetzt anmelden!

Der Link zur Anmeldung zum Finale des DAV Jura-Slam #2 ist freigeschaltet. Alle Vorentscheide sind gelaufen. Die Gewinner aus Freiburg, Bielefeld, Münster, Bayreuth und Hannover treffen nun aufeinander, um in Berlin die Finalsiegerin oder den Finalsieger zu ermitteln. Die Jury ist das Publikum! Das Finale findet am 28. November 2017 im SO36 in Berlin, Oranienstr. 190 statt. Einlass: 19 Uhr – Beginn: 20 Uhr – Der Eintritt ist frei.

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