Rechtspolitik
DAV und djb fordern Rücktritt Brandners vom Amt des Vorsitzenden des Rechtsausschusses
Der DAV und der Deutsche Juristinnenbund (djb) verurteilen in einer gemeinsamen Presseerklärung die Twitter-Botschaften von Stephan Brandner im Kontext des rechtsradikalen Anschlags von Halle. Sie fordern den AfD-Abgeordneten auf, sein Amt als Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestags niederzulegen. Es berichteten u.a. das Handelsblatt und die FAZ. Bereits im Frühjahr 2018 hatten die beiden Verbände dazu aufgerufen, Brandner nicht zum Vorsitzenden des Rechtsausschusses zu bestimmen.
Anwaltspraxis/Anwaltsberuf
BGH verhandelt zum Legal Tech-Inkassodienstleister Mietright/Lexfox
Ob ein Mieter seine Ansprüche aus dem Mietverhältnis wirksam an einen Inkassodienstleister abtreten kann, ob dessen Tätigkeit also noch Inkasso-Tätigkeit im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) ist, ist höchst umstritten. Der Bundesgerichtshof hatte am 16. Oktober konkret zu dem Legal Tech-Angebot von Mietright verhandelt. Ein Ergebnis steht noch aus. Das Urteil soll erst am 27. November verkündet werden. Warum sich ein Erfolg des Startups abzeichnen könnte, lesen Sie im Anwaltsblatt.
Anwaltspraxis/Anwaltsberuf
LG Köln verbietet Vertragsgenerator Smartlaw
Um ein anderes Legal Tech-Geschäftsmodell ging es beim Landgericht Köln. Dieses hat den Vertragsgenerator Smartlaw wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz für unzulässig erklärt. Smartlaw erbringe eine erlaubnispflichte Rechtsdienstleistung, so das Gericht nach Auskunft der klagenden Rechtsanwaltskammer Hamburg. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Mehr auch dazu im Anwaltsblatt.
Anwaltspraxis/Anwaltsberuf
Rechtsschutzversicherung: BGH hält Schadensminderungsklausel für intransparent
Der Bundesgerichtshof hält die Schadensminderungsklausel der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung für intransparent. Der Anwalt des Versicherungsnehmers hatte einen anderen (teureren), als den ihm vom Rechtsschutzversicherer angewiesenen Sachverständigen beauftragt. Der Versicherer muss trotzdem zahlen. Warum das auf den ersten Blick verbraucher- und anwaltsfreundliche Urteil dennoch kritisch zu hinterfragen ist, verrät Anwaltsblatt-Herausgeber Herbert P. Schons im Anwaltsblatt.
Information
DAV-Stellungnahme zum Urheberrecht: Bitte wortgetreu umsetzen!
Der Ausschuss Geistiges Eigentum des DAV hat sich im Rahmen einer Konsultation zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinien geäußert (DAV-Stellungnahme Nr. 34/19) und befunden: Die Richtlinie sollte soweit wie möglich wortgetreu umgesetzt werden, damit die Erwägungsgründe zur Interpretation der nationalen Vorschriften herangezogen werden können. Gleichzeitig betont er den Vorbildcharakter des deutschen Urheberrechtsgesetzes in vielen Bereichen der Richtlinie, die Änderungen am deutschen Urhebergesetz in einigen Bereichen der Richtlinie entbehrlich machen.
Interessenvertretung
Der DAV kritisiert den Regierungsentwurf zur Neuregelung der Pflichtverteidigung
Der Regierungsentwurf zur Umsetzung der PKH-Richtlinie entlässt die Justiz aus der Verantwortung, einen Pflichtverteidiger der ersten Stunde beizuordnen, kritisiert der DAV in seiner DAV-Stellungnahme Nr. 36/19. Stattdessen soll der Beschuldigte nur eine Pflichtverteidigung erlangen, wenn er bei erstmaliger polizeilicher Konfrontation mit dem Tatvorwurf einen entsprechenden Antrag stellt. Dies ist ein Bruch mit dem bestehenden System der Pflichtverteidigung, das dem Staat auferlegt, ein rechtsstaatliches Verfahren zu sichern. Dies steht keinesfalls zur Disposition. Die Intention der EU-Richtlinie, einen effektiven Rechtsbeistand für den Beschuldigten in dem kritischen Moment des Vorverfahrens zu sichern, wird dadurch auch verfehlt.
Information
DAV weiterhin für geltende Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung
Seit dem 1. September 2017 gibt es den zertifizierten Mediator. Derzeit wird diskutiert, ob die Voraussetzungen, die die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) anordnet, hinreichend sind. Im Bundestag wurde dazu jüngst eine Anfrage gestellt, ob eine Evaluation des ZMediatAusbV angestrebt werde. Der DAV spricht sich nach wie vor für die geltende Verordnung aus. Diese setzt auf Eigenverantwortung bei der Qualitätssicherung und auf wesentliche Regulierung der Qualitätskontrolle durch den freien Wettbewerb, vgl. bereits DAV-Stellungnahme Nr. 58/10.
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