Information
Konfliktmanagement für die Kanzlei?
Es ist bedauerlich, wenn durch eine Kündigung aus der Belegschaft qualifiziertes Personal verloren geht. Grund dafür können auch Konflikte innerhalb des Teams sein. Dieser Artikel erklärt, warum es in Anwaltskanzleien von Bedeutung ist, Konflikte rechtzeitig zu managen.
Ihre Mitgliedschaft
DAV-Gewinnspiel des Monats – jede:r gewinnt!
Bis Mitte November können Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine wieder exklusive Preise gewinnen – diesmal bereitgestellt vom DAV-Kooperationspartner BRYTER. Als Hauptpreis wird der neue Thermomix von Vorwerk im Wert von über 1.500 € verlost. Zusätzlich erhalten alle Teilnehmer:innen drei Monate kostenlos BEAMON AI, den KI-Kanzlei-Assistenten, der bei Texten, Aktenzusammenfassungen, Recherche und Dokumentendurchsicht unterstützt.
Um mitzumachen, beantworten Sie im internen Mitgliederbereich bis zum 23. November eine Quizfrage, und schon sind Sie dabei! Als Kooperationspartner des DAV bietet BRYTER allen Mitgliedern einen dauerhaften Rabatt von 20 % für ihren KI-Assistenten BEAMON AI.
Veranstaltung
Weimarer Dreieck der Anwaltschaften: „We are lawyers and we will never give up!“
So fasste DAV-Vizepräsident Dr. Ulrich Karpenstein am 13. Oktober die Haltung der rund 200 Teilnehmenden der 5. Konferenz des Weimarer Dreiecks der Anwaltschaft zusammen. In der französischen Botschaft in Berlin tauschten sich Sophie Pornschlegel, Maître Patrice Spinosi und Dr. Thomas Zimmer in lebhafter Debatte, moderiert von Corinna Budras, über die zahlreichen Warnzeichen der Erosion des Rechtsstaats in der EU und den USA, aber auch über mögliche Lösungsansätze aus. Der Parlamentarische Staatssekretär im BMJV Frank Schwabehob nochmals die Bedeutung der Konvention des Europarats zum Schutz der Anwaltschaft für die Gewährleistung der anwaltlichen Unabhängigkeit hervor. Ein großer Dank geht an unsere Co-Organisatoren der Pariser und der Warschauer Anwaltskammer sowie an den französischen Botschafter François Delattre, welcher uns in der Botschaft begrüßte.
Information
Polarisierung als Gefahr: Der Rechtsstaat im Fadenkreuz
Der Glaube an das Funktionieren der Demokratie sinkt. Der Rechtsstaat ist in Bedrängnis. Wie kann er verteidigt werden? In Gesprächen mit Freunden, Bekannten und der Familie fange die Verteidigung an, kommentiert Dr. Julia Reuschenbach, Wissenschaftlerin an der Freien Universität Berlin, die Krise der Demokratie in ihrem Beitrag.
Rechtspolitik
Umsetzung des BVerfG-Urteils zur Altersgrenze im Anwaltsnotariat
Mit seiner Stellungnahme 69/25 schlägt der DAV Änderungen der BNotO vor, um die Vorgaben des BVerfG zur Altersgrenze im Anwaltsnotariat umzusetzen. Enthalten sind auch Änderungsvorschläge, um jungen Bewerberinnen und Bewerbern einen größeren Anreiz zu bieten, sich für den Beruf des Anwaltsnotars zu entscheiden. Damit sollen in der Praxis kritisierte Hürden bei der Berufsentscheidung abgebaut werden und Möglichkeiten für eine bedarfsgerechte Stellenplanung und Stellenbesetzung insbesondere in der Fläche geschaffen werden.
Information
Überwachter Übergang: Politik und Wirtschaft können sich bereichern
Ist es akzeptabel, wenn zum Beispiel der frühere Finanzminister Christian Lindner nach seiner Amtszeit Berater bei der Stepstone Group wird? Dr. Heike Anger, Korrespondentin des Handelsblatts, spricht sich für einen Wechsel von der Politik in die Wirtschaft aus: Politische Expertise könne dem Wirtschaftssystem zugutekommen. Hier finden Sie den vollständigen Kommentar.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 149 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:
Die Bundespolizei darf künftig Taser einsetzen. Dies hatte der DAV im Vorfeld kritisiert, wie u. a. T-Online.de berichtet. So forderte der Deutsche Anwaltverein klare Regeln für den Einsatz – etwa zur zulässigen Zahl und Dauer der Stromstöße. Hintergrund sind mögliche gesundheitliche Risiken, vor allem für Personen mit Vorerkrankungen wie Herzproblemen.
Schweden auf Rezept? Bislang leider nur ein Marketing-Gag. Dr. Nathalie Oberthür, Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht, erklärt dem reisereporter, dass kein Anspruch gegenüber der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber auf Gewährung solcher Leistungen bestehe. Allenfalls könnten Programme zur Stressresistenz oder zur Prävention als Bildungsurlaub durchgehen. Doch selbst hier gilt: kein Anspruch auf Reisekostenerstattung.
Das Handelsblatt (via dpa) greift eine Meldung von anwaltauskunft.de auf: Vorgestellt wird ein Urteil des Landessozialgerichts Neustrelitz, das eine Gewährung von Hinterbliebenenrente dann ausschließt, wenn die Ehe kürzer als ein Jahr gedauert hat und bereits im Krankheitsfall geschlossen wurde.
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