DAV-Depesche Nr. 43/15

1. Neues Serviceangebot: DAV bietet Wegweiser zur digitalen Anwaltschaft

Unter www.digital.anwaltverein.de finden Anwältinnen und Anwälte künftig eine Homepage, über die der DAV gebündelt die wichtigsten Informationen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach, zum elektronischen Rechtsverkehr und zur Digitalisierung der Kanzlei bereitstellt. Das Informationsangebot bietet eine Einstiegshilfe zu Fragen der beA-Einrichtung, Kanzleiausrüstung und der Umgestaltung kanzleiinterner Arbeitsabläufe. Auf der Homepage finden Sie Hinweise zu Social Media-Fragen und der Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant. Abgerundet wird das Angebot durch eine Newsrubrik mit Kalender, der u. a. über Fortbildungsangebote zum elektronischen Rechtsverkehr informiert. Der DAV wird dieses Angebot kontinuierlich ausbauen.

2. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in China: Deutsche Anwaltschaft fordert Zeichen der Solidarität mit verfolgten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

Aus Anlass der bevorstehenden China-Reise von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel machten die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) auf die Situation von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und anderer Menschenrechtsverteidiger in China aufmerksam, die Opfer einer landesweiten Festnahmewelle geworden sind, weil sie sich für die Rechte anderer eingesetzt haben. Noch immer befinden sich etwa 30 Kolleginnen und Kollegen in Haft, ohne dass ihnen Zugang zu einem Verteidiger gewährt wird. In einem gemeinsamen Schreiben forderten BRAK und DAV Bundeskanzlerin Merkel auf, sich bei ihrem Besuch in China für die verfolgten Kolleginnen und Kollegen und deren Freilassung einzusetzen. Zur DAV-Pressemitteilung Nr. 45/15 vom 27. Oktober 2015.

3. Zwei Jahre Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – eine Erfolgsgeschichte

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) wurde auf Initiative und mit starker Unterstützung seitens des DAV vom Bundesgesetzgeber im Jahr 2013 geschaffen. Die neue Variante der PartG kann seit dem 19. Juli 2013 gewählt werden. Bereits bis Ende April 2015 haben über 1.000 Anwaltskanzleien sich für diese Gesellschaftsform entschieden. Geschätzt arbeiten damit rund 11.000 bis 14.000 Anwältinnen und Anwälte in einer PartGmbB (dazu zuletzt DAV-Depesche Nr. 18/15 vom 7. Mai 2015). Das Soldan-Institut hat im Rahmen einer Erhebung zum Berufsrechtsbarometer auch die Motivation und die Ursachen für den Umstieg zur PartGmbB abgefragt. Danach werde die PartGmbB besonders gerne von Rechtsanwälten genutzt, deren Kanzlei zuvor in einer einfachen PartG organisiert war. So waren 50 % der mittlerweile in einer PartGmbB tätigen Anwälte zuvor in einer einfachen PartG aktiv, 43 % in einer BGB-Gesellschaft. Weitere Einzelheiten zu dieser Untersuchung finden Sie in der Pressemitteilung des Soldan-Instituts vom 22. Oktober 2015.

4. DAV auf dem 21. Deutschen Familiengerichtstag

Letzte Woche fand der 21. Deutsche Familiengerichtstag (DFGT) in Brühl statt, auf welchem Familienrechtler aus Anwaltschaft, Justiz, Ministerien und Wissenschaft drei Tage lang in 24 Arbeitskreisen über Reformfragen des Familienrechts diskutierten. Der DAV war gleich mehrfach engagiert, insbesondere durch die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht. So hielt die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, Rechtsanwältin Eva Becker, ein Grußwort in der Eröffnungsveranstaltung. Sie und zwei weitere Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft, Rechtsanwalt Dr. Mathias Grandel und Rechtsanwalt Jochem Schausten, eine Regionalbeauftragte der AG Familienrecht, Rechtsanwältin Monika Clausius, sowie ein Mitglied des Gesetzgebungsausschusses Familienrecht, Rechtsanwalt Rolf Schlünder, leiteten insgesamt fünf Arbeitskreise. Die Ergebnisse der Arbeitskreise können Sie hier nachlesen.

5. DAV-Stellungnahme zum Sampling

Der DAV hat durch seine Ausschüsse Verfassungsrecht und Geistiges Eigentum eine Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Urteile zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Samplings veröffentlicht (DAV-Stellungnahme Nr. 57/15). In dem Fall geht es um eine etwa 2 Sekunden lange Rhythmussequenz aus einem Titel der Musikgruppe Kraftwerk. Die Sequenz wurde von anderen Komponisten elektronisch kopiert („gesampelt“) und einem anderen Song wiederholt unterlegt. Kraftwerk klagte erfolgreich auf Untersagung. Die anderen Komponisten erhoben schließlich Verfassungsbeschwerde (1 BvR 1585/13), über die am 25. November 2015 verhandelt wird (BVerfG-Pressemitteilung 77/15). Nach Ansicht des DAV verstößt die Untersagung der elektronischen Kopie von Sequenzen auf dem Tonträger (Sampling) nicht gegen die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit.

6. Selbststudiumsplattform des DAV hat 2.000 Nutzer

Die Onlineplattform www.faocampus.de des Deutschen Anwaltvereins für die Fortbildung im Selbststudium nach § 15 Abs. 4 FAO hat bereits 2.000 registrierte Nutzerinnen und Nutzer. Durch die Änderung der Fachanwaltsordnung zum Jahresbeginn 2015 können Fachanwälte einen Teil ihrer Fortbildungsverpflichtung im Selbststudium absolvieren, wenn hierzu eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Acht Arbeitsgemeinschaften des DAV bieten für Ihre Mitglieder über die Plattform eine Möglichkeit des Selbststudiums. Darüber hinaus können alle Mitglieder eines Anwaltvereins zu ausgewählten Beiträgen des Anwaltsblatts eine Lernerfolgskontrolle absolvieren. So finden Sie zum aktuellen Anwaltsblatt November 2015 Lernerfolgskontrollen zum Arbeitsrecht und zum Insolvenzstrafrecht.

7. Ihre Meinung ist uns wichtig: Umfrage zur Anwaltssuche

Fortwährend arbeiten wir an der Optimierung unserer Anwaltssuche auf www.anwaltauskunft.de. Um Ihre Wünsche bei künftigen Anpassungen noch besser berücksichtigen zu können, bitten wir Sie um ein kurzes Feedback zu der Anwaltssuche und zu Ihren Einträgen. Zur Umfrage gelangen Sie hier. Das Ergebnis hilft uns sehr, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Die Teilnahme ist bis einschließlich 4. November 2015 möglich. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

8. Strafrecht als Prinzip?

„Jüngst wurde erneut eine Schutzlücke auf frischer Tat ertappt. Ermittlungen des Bundesjustizministeriums ergaben, dass sie sich im Leistungssport aufgetan habe, den dort besonders verbreiteten Fairnessgedanken zu verschlingen drohe und nur mit Hilfe des Strafrechts geschlossen werden könne. So kam es zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport“. So beginnt ein Essay des Journalisten Christian Bommarius unter der Überschrift „Soll das Strafrecht denn alles richten?“, zu lesen im gerade ausgelieferten neuesten Anwaltsblatt Heft 11/2015 auf Seite 870 ff. Wenn die Leseprobe Sie auf den Geschmack gebracht haben sollte, hier geht es zum kompletten Anwaltsblatt-Beitrag. Die Fragestellung, ob das Strafrecht denn alles richten soll, ist auch Motto und Oberthema des 67. Deutschen Anwaltstages im Juni 2016 in Berlin.

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