1. Anwältinnen und Anwälte auf die Richterbank beim Bundesverfassungsgericht!
In einer gemeinsamen Presseerklärung und einer gemeinsamen Pressekonferenz in Karlsruhe haben der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer die Forderung erhoben, dass künftig sowohl im ersten als auch im zweiten Senat obligatorisch jeweils eine Anwältin oder ein Anwalt als Richterin oder Richter an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mitwirkt. Das Grundgesetz gibt klar vor, dass bei der Besetzung der Senate neben den Bundesrichtern auch andere Erfahrungen einfließen sollen, hob der DAV-Präsident, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, bei der Pressekonferenz hervor. Die Anwaltschaft hat einen sehr wichtigen und spezifischen Erfahrungshorizont, da sie tagtäglich über die Mandantschaft mit dem Rechtsalltag unmittelbar konfrontiert ist. Nach Auffassung beider Organisationen reicht eine einfachgesetzliche Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Die Pressemitteilung inklusive des Formulierungsvorschlages finden Sie hier. Hören Sie hierzu auch einen Podcast auf lto.de.
2. IILACE wählt Rechtsanwalt Dr. Cord Brügmann zum neuen Präsidenten
Seit dem vergangenen Samstag ist der DAV-Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Dr. Cord Brügmann Präsident des “International Institute of Law Association Chief Executives” (IILACE). Damit führt Brügmann den Zusammenschluss von Hauptgeschäftsführern weltweiter Anwaltskammern und -vereinigungen für die kommenden zwei Jahre. Die im Jahre 1999 gegründete Organisation bietet mehr als 60 Hauptgeschäftsführern aus aller Welt ein Forum, um sich über Fragen und Entwicklungen des Managements von Anwaltsorganisationen auszutauschen. Darüber hinaus sehen es die IILACE-Mitglieder als ihre Aufgabe, Erfahrungen zu teilen, um Entwicklungen rechtzeitig zu identifizieren, die für die Anwaltschaft in ihren und anderen Ländern von Bedeutung sind. Nicht zuletzt unterstützen die Mitglieder von IILACE aus den gut entwickelten Ländern Kollegen insbesondere aus den Anwaltsorganisationen Afrikas beim Aufbau guter Strukturen für Selbstverwaltung und Interessenvertretung.
3. Fortbildung im Selbststudium – Steigende Nutzerzahlen
Nach § 15 Abs. 4 FAO können Fachanwälte einen Teil ihrer Fortbildungspflicht im Selbststudium erfüllen, wenn hierzu eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Der Deutsche Anwaltverein und bereits 10 seiner Arbeitsgemeinschaften bieten ihren jeweiligen Mitgliedern über das Portal www.faocampus.de eine solche Möglichkeit des kontrollierten Selbststudiums. So finden Sie für das aktuelle Anwaltsblatt Heft 11/2016 eine Lernerfolgskontrolle zu dem Beitrag „Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – einige Grundlagen“. Dieser ist als Fortbildung für Fachanwälte für IT-Recht geeignet. Die Nutzerzahlen dieses unkomplizierten Fortbildungsangebots wachsen stetig. Derzeit sind bereits 2618 Nutzer registriert. Um sich selbst zu registrieren benötigen Sie allein Ihre DAV-Mitgliedsnummer.
4. Cyberkriminalität und Cyberschutz für Rechtsanwälte und Mandanten
Angriffe über das Internet sind alltäglich und auch für Kanzleien zu einer Gefahr geworden. Zu dem Thema ist aktuell eine eBroschüre erschienen. Auf 13 Seiten wird kompakt dargestellt, was Cyberkriminalität bedeutet, wie Kriminelle im Internet auftreten und wie sich Rechtsanwälte und ihre Mandanten vor potentiellen Angriffen optimal schützen können. Die Autoren Dr. Thomas Lenhard und Dr. Robert Kazemi zeichnen auch für weitere Publikationen z. B. zum Datenschutz verantwortlich. Sie erhalten die Broschüre mit freundlicher Genehmigung des Deutschen Anwaltverlages zum kostenlosen Download im Rahmen unseres Angebots digitale-anwaltschaft.
5. Bundestag: Politik, Wirtschaft und Menschenrechte …
… war Thema der 5. Internationalen Konferenz der parlamentarischen Rechtsausschüsse am 24./25. Oktober 2016 in Berlin, an der Abgeordnetendelegationen aus Algerien, Irak, Jordanien, Libanon, Marokko, Tunesien und dem Iran teilnahmen. Welche Bedeutung die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte für die Anwaltschaft haben, erläuterte DAV-Experte, Rechtsanwalt Prof. Dr. Hellwig, den rund 60 Teilnehmern der Konferenz, darunter Renate Künast (Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages) sowie die BMJV-Staatssekretäre Ulrich Kelber und Christian Lange. Harald Petzold (MdB, Die Linke) kritisierte die mangelnde Informationspolitik der Bundesregierung sowie die fehlende Einbindung des Deutschen Bundestags bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte. Dieser war für Mai 2016 angekündigt, seine Verabschiedung im Bundeskabinett nach Intervention des Bundesfinanzministeriums jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Auch der DAV hatte sich mit DAV-Stellungnahme 17/2016 kritisch geäußert.
6. Zahlreiche Werbemöglichkeiten für Ihre Kanzlei
Unter dem Slogan „Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser.“ bietet der DAV eine bundesweite Imagewerbung für die deutsche Anwaltschaft. Als Mitglieder eines örtlichen Anwaltvereins können Sie unmittelbar davon profitieren: Auf der Webseite des DAV finden Sie kostenlos Anzeigen zum Download. Diese können mit Ihrem Kanzleilogo und den Rechtsgebieten versehen und anschließend für Eigenwerbung in Ihrer Lokalpresse verwendet werden. Darüber hinaus können auf anwaltverein.de Plakate, Postkarten, Kanzleiflyer und Werbemittel im Kampagnendesign bestellt werden.
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