DAV-Depesche Nr. 43/18

Zum Anwaltsberuf

Anwaltliches Berufsgeheimnis in Gefahr?

Dieser Frage stellte sich der DAV angesichts der Nichtannahmebeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 2018 und lud die Experten Prof. Dr. Rainer Hamm, Bevollmächtigter der Kanzlei Jones Day und ihrer Rechtsanwälte, und Prof. Dr. Dirk Uwer ein, die Entscheidungen kritisch zu beleuchten. Beide plädierten an den Gesetzgeber, klare gesetzliche Regelungen für interne Untersuchungen zu schaffen und kritisierten vehement die Annahme des Gerichts, eine generelle Beschlagnahmefreiheit könne zu Missbrauch durch Anwalt- und Mandantschaft führen. Mehr zu der Veranstaltung lesen Sie im Anwaltsblatt. Den Live-Mitschnitt der Expertenrunde finden Sie hier.

Anwaltspraxis

Legal Tech – Eine Unterstützung für alle Anwältinnen und Anwälte

Legal Tech ist in aller Munde. Es gibt bereits etliche Softwareprodukte auf dem Markt, die von Juristen passgenau für ihre Bedürfnisse entwickelt worden sind. Auch der DAV zeigt sich mit seinem Anwaltsblatt-Honorartool innovativ. Warum nicht nur die Großkanzleien, sondern auch kleinere Kanzleien von angelernter Software profitieren können, verrät das Anwaltsblatt.

Bank- und Kapitalmarktrecht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht

Richtlinien-Vorschlag für eine EU-Verbandsklage birgt große Rechtsunsicherheiten

Um erhebliche Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, hält der DAV mehrere Änderungen, Klarstellungen und Ergänzungen im Richtlinien-Vorschlag für eine EU-Verbandsklage für dringend erforderlich (DAV-Stellungnahme Nr. 49/2018): So ist zur Vermeidung divergierender Entscheidungen über denselben Fall sicherzustellen, dass dieselbe Praktik desselben Unternehmens Gegenstand nur eines einheitlichen Verfahrens aufgrund einer Verbandsklage sein kann. Im regelnden Teil (nicht nur in den Erwägungsgründen) ist klarzustellen, dass die Richtlinie lediglich einen Verfahrensmechanismus eröffnet, nicht aber materiell-rechtliche Ansprüche für Verbraucher begründet. Außerdem ist das Verhältnis von Verbandsklagen zu den weiterhin zulässigen Individualklagen zu klären.

Information

Anwältin brachte vor 70 Jahren Gleichberechtigung ins Grundgesetz

Männer und Frauen sind gleichberechtigt, so steht es im Grundgesetz. Diese Selbstverständlichkeit ist einer Rechtsanwältin aus Kassel zu verdanken. Auf welchen Widerstand sie damals stieß und warum auch noch lange danach ein gewaltiger Unterschied zwischen der Gleichberechtigung im Grundgesetz und im wirklichen Leben bestand, verrät das Anwaltsblatt.

Fortbildung

faocampus.de – Neue Materialien für das Selbststudium online

Die Onlineplattform des Deutschen Anwaltvereins für die Fortbildung im Selbststudium bietet Mitgliedern eines Anwaltvereins die Möglichkeit der Fortbildung im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle. Die Lernerfolgskontrollen zu Fachbeiträgen aus dem Anwaltsblatt und aus Zeitschriften der Arbeitsgemeinschaften finden Sie als Mitglieder eines Anwaltvereins oder der jeweiligen Arbeitsgemeinschaften unter faocampus.de. So bieten wir im Anwaltsblatt online zum Beitrag „Das neue Entgelttransparenzgesetz in der Arbeitsrechtspraxis“ eine Lernerfolgskontrolle an. Dieser Beitrag ist als Fortbildung für Fachanwälte im Arbeitsrecht geeignet.

Zu guter Letzt!

Zahlreiche Werbemöglichkeiten für Ihre Kanzlei

Unter dem Slogan „Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser.“ bietet der DAV eine Imagewerbung für die deutsche Anwaltschaft. Als Mitglied eines örtlichen Anwaltvereins können Sie unmittelbar davon profitieren: Auf der Webseite des DAV finden Sie kostenlos Anzeigen zum Download. Diese können mit Ihrem Kanzleilogo versehen und anschließend für Eigenwerbung in Ihrer Lokalpresse oder zur Einbindung auf Ihrer Website verwendet werden. Darüber hinaus können auf anwaltverein.de Plakate und Postkarten im Kampagnendesign bestellt werden.

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