Anwaltspraxis
„Rechtsanwalt“ ohne Namenszug genügt nicht für einfache Signatur beim beA-Versand
Für die einfache Signatur bei elektronischen Dokumenten muss der Namen des Anwalts oder der Anwältin am Ende des Textes wiedergegeben werden, so das Bundesarbeitsgericht. Allein „Rechtsanwalt“ oder „Rechtsanwältin“ reichen nicht aus, ebenso wenig wie der im Kanzleibriefbogen aufgeführte Name oder das dortige Namenskürzel. Mehr dazu und warum das Gericht den Anwalt auf den Formmangel hätte hinweisen müssen, im Anwaltsblatt.
Ihre Mitgliedschaft
Umfrage an alle Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine
Teilnahme noch bis 31. Oktober 2020 möglich!
Sie haben noch bis zum 31. Oktober 2020 die Möglichkeit, an der großen Mitgliederumfrage teilzunehmen. Hierzu haben wir Ihnen am Mittwoch, 7. Oktober 2020 eine E-Mail mit den Zugangsdaten geschickt.
Bitte nehmen Sie an der Umfrage teil und motivieren Sie auch Ihre Kolleginnen und Kollegen. Nur so können wir unsere Arbeit verbessern und uns an Ihren Bedürfnissen orientieren. Vielen Dank!
Interessenvertretung
Endlich – Fakten!
Der DAV fordert bereits seit Jahren die Durchführung einer Unmet-legal-needs-Studie in Deutschland. Wir wissen noch viel zu wenig darüber, warum die Eingangszahlen an den Zivilgerichten zurückgehen. Liegt es wirklich allein am rationalen Desinteresse der Rechtssuchenden oder an alternativen Modellen? Das alles lag bisher im Bereich der Spekulation. Nun endlich hat das BMJV dazu ein Forschungsvorhaben gestartet. Der DAV ist in dem Beirat vertreten, der das Vorhaben während der Laufzeit fachlich beratend begleiten wird. Bis die Ergebnisse vorliegen, wird noch einige Zeit vergehen. Für das Forschungsvorhaben ist eine Laufzeit von 30 Monaten vorgesehen.
Anwaltspraxis
BGH: Interessenkollision nur im (Kern-)bereich anwaltlicher Berufsausübung
Anwältinnen und Anwälte dürfen keine widerstreitenden Interessen vertreten. Dies setzt voraus, dass es sich bei beiden Tätigkeiten um den (Kern-)bereich der rechtsbesorgenden anwaltlichen Berufsausübung handelt. Das hat der Bundesgerichtshof klargestellt. Warum das bei einem Treuhandvertrag nicht der Fall ist, erläutert das Anwaltsblatt.
Anwaltschaft
Was macht die Anwältin oder den Anwalt zur Anwältin, zum Anwalt?
Genügt es, das Recht zu beachten oder kommt es auch auf die innere Überzeugung an? Rechtsanwalt und Notar Christian Brunssen aus dem DAV-Ausschuss Anwaltsethik und Anwaltskultur nimmt sich den Fall eines „ungewöhnlichen Anwalts-Inkassos“ zur Hand und gibt im Anwaltsblatt seine ganz persönliche Antwort. Wenn Sie mit dem DAV-Ausschuss diskutieren wollen: anwaltsblatt@anwaltverein.de. Antworten werden im Anwaltsblatt veröffentlicht.
Information
Veranstaltungshinweis: Virtuelle Tagung des DAV zum PSPP-Urteil des BVerfG
Am 30. Oktober 2020 findet die virtuelle Tagung „Die Ultra Vires-Kontrolle des Bundesverfassungsgerichts nach PSPP“ organisiert von den DAV-Gesetzgebungsausschüssen Europa und Verfassungsrecht statt. Dabei beleuchtet ein hochkarätig besetztes Podium die Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts de lege lata und de lege ferenda. Der DAV möchte mit dieser Tagung eine Plattform bieten, um über die rechtlichen und politischen Dimensionen des Urteils zu sprechen. Die Diskussion umfasst Aspekte, die weit über das PSPP-Programm der EZB hinausgehen, wie etwa das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, die Bedeutung für die Rechtsstaatlichkeit in Europa sowie eine mögliche Änderungen der EU-Verträge. Anmeldungen sind über diesen Link möglich.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Das Handelsblatt widmet sich der DAV-Forderung nach mehr parlamentarischer Kontrolle im Rahmen der Corona-Eindämmungs-Maßnahmen. Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge räumt ein, dass der Zeitfaktor im Frühjahr noch ein legitimer Ausschlussgrund für ein parlamentarisches Verfahren gewesen sein möge, dies aber langfristig – angesichts der grundrechtsrelevanten Einschränkungen – kein Argument sein dürfe.
Anlässlich des EGMR-Urteils zur unzulässigen Tatprovokation fordern DAV und andere Anwaltsorganisationen eine gesetzliche Klarstellung. Stefan Conen, Mitglied des Ausschusses Strafrecht, fordert in der LTO, „Bürger vor Verleitung zu Straftaten durch staatlich bezahlte Milieupersonen“ durch gesetzliche Verbote zu schützen.
Mario van Suntum von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Baurecht erklärt in der Rheinpfalz die Vorteile des vor drei Jahren geänderten Baurechts für private Bauherren und wo es manchmal Schwierigkeiten gibt.
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