DAV-Depesche Nr. 43/23

Anwaltspraxis

Ohne Syndikuszulassung muss Verbandsvertreter nicht das beA nutzen

Ab 2026 müssen prozessbevollmächtigte Verbände den elektronischen Rechtsverkehr nutzen. Doch was gilt bis dahin für Verbandsjuristinnen und -juristen, die keine Syndikusanwälte sind? Das BAG hat die Rechtsfrage geklärt: Es darf gefaxt werden! Beim Anwaltsblatt lesen Sie alle wichtigen Punkte zum Beschluss.

Rechtspolitik

DAV kritisiert Rückführungsverbesserungsgesetz

Der DAV weist in seiner Stellungnahme Nr. 75/2023 darauf hin, dass zahlreiche der im Rückführungsverbesserungsgesetz vorgesehenen Neuregelungen verfassungsrechtlich bedenklich sind oder gegen Unionsrecht verstoßen. Die vorgeschlagenen Änderungen bedeuten in vielen Fällen auch eine erhebliche Mehrbelastung für Behörden und Gerichte, ohne nennenswerte Ergebnisse zur Folge zu haben. Gegen die vorgeschlagenen Regelungen zur Ausweitung der Strafbarkeit von Angaben im Asylverfahren, die zu einer erheblichen Belastung der Verwaltungsbehörden, Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte führen würde, hat der DAV erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, da der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit verletzt wird. Siehe hierzu auch Presseschau unten.

Information

Arbeitsprogramm 2024: EU-Kommission im Endspurt

Die EU-Kommission hat am 18. Oktober 2023 ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2024 veröffentlicht, (vgl. Mitteilung zzgl. Anhänge). Der jährliche Rechtsstaatlichkeitsbericht der Kommission soll künftig für Beitrittsländer geöffnet werden, die ihren Beitritt beschleunigen wollen. Außerdem soll ein Vorschlag zu Europäischen Betriebsräten vorgelegt werden, zudem eine Initiative zur Bekämpfung der Schleusung von Migranten. Ferner sollen Berichtspflichten von Unternehmen reduziert werden, wozu die Kommission interessierte Bürger:innen und Organisationen bis zum 28. November hier konsultiert. Aufgrund der anstehenden Europawahlen 2024 sollen vor allem laufende Verfahren abgeschlossen werden, etwa zum Geldwäschepaket, zum KI-Gesetz und zu Straftatbeständen zu Sanktionsumgehungen. Sehr fraglich ist, ob der scharf kritisierte Vorschlag zur Chatkontrolle eine Mehrheit finden wird. Anders als angekündigt wird die Kommission voraussichtlich nicht die Regulierung u. a. von Anwälten als „Enabler“ von aggressiver Steuerplanung vorschlagen.

Information

Veranstaltungshinweis: Symposium zum Digitalen Wandel im (Zivil-)Prozess

Am 30. November 2023 findet am Institut für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln das Symposium „Digitaler Wandel im (Zivil-)Prozess: Chancen und Herausforderungen für die Anwaltschaft“ statt. Im Fokus steht die aktuelle Reformdiskussion, so etwa der strukturierte Parteivortrag, das Basisdokument, Massenverfahren und natürlich das Thema Digitalisierung. Alle Details zum Programm, den Vortragenden und Diskutanten sowie den Link zur Anmeldung finden Sie beim ZPO-Blog.

Rechtspolitik

Erneute DAV-Stellungnahme zur KI-Verordnung

Der DAV hat erneut Stellung genommen zu dem Großprojekt KI-Verordnung (SN Nr. 74/2023, s. vorherige SN Nr. 57/2021). Begrüßt werden die Änderungsvorschläge hinsichtlich der Beschränkung des Anwendungsbereichs und die Berücksichtigung von Risiken, die neue Entwicklungen generativer KI wie ChatGPT mit sich bringen. Es fehle jedoch an datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen und präzisen Definitionen, um den Anwendungsbereich der KI-Verordnung zu begrenzen, sowie an Regulierungsansätzen für Basismodelle und KI-Systeme mit allgemeinen Verwendungszwecken. Zudem seien aufsichtsbehördliche Genehmigungsverfahren auf ein Minimum zu begrenzen und für mehr Verhältnismäßigkeit zwischen Grundrechtsschutz und Überregelungsansätzen zu sorgen. Ein Ergebnis der Trilogverhandlungen zwischen den europäischen Co-Gesetzgebern wird Ende des Jahres erwartet.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 298 Pressemeldungen auf – einen Schwerpunkt bildeten migrationsrechtliche Themen:

Die Umfrage des BMJ zur möglichen Lockerung des Fremdbesitzverbots ist Thema bei LTO. Auch der DAV hat sich an der Verbreitung des Fragebogens beteiligt. Der Ansatz, die Basis zu befragen, sei sinnvoll, so DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge. Allerdings äußerte der DAV auch Kritik: „Die Fragen hätten an der einen oder anderen Stelle ein bisschen ergebnisoffener formuliert sein können“.

Gisela Seidler, Vorsitzende des Ausschusses Migrationsrecht, kritisiert im ausführlichen Interview mit der taz die aktuellen migrationspolitischen Pläne der Regierung, die „im Schnellverfahren durchgepeitscht“ wurden. „Der Entwurf ist nicht durchdacht. Er wird Abschiebungen nicht beschleunigen, sondern möglicherweise verlangsamen, und das auf Kosten zahlreicher grundlegender Rechte. Aber offensichtlich möchte der Gesetzgeber gar nicht hören, was wir zu sagen haben, sondern auf die Schnelle Handlungsfähigkeit demonstrieren.“ Eine Entlastung der Kommunen sei unwahrscheinlich. Die Süddeutsche Zeitung hat sich mit der dazugehörigen Stellungnahme des DAV auseinandergesetzt. Auch LTO greift die Kritik des DAV auf.

Die WELT widmet sich der Forderung nach beschleunigten Strafverfahren für Hamas-Verherrlichung auf Demonstrationen. Kai Kempgens aus dem Ausschuss Strafrecht hält Schnellverfahren aufgrund der meist komplexen Geschehnisse für unpassend. Auch eine bevorzugte Bearbeitung seitens der Staatsanwaltschaften sieht er kritisch: „Die einseitige Priorisierung bestimmter Delikts- und Tätergruppen anhand politischer Bewertungen im Zeitgeschehen ist skeptisch zu beurteilen und birgt die Gefahr des Eindrucks einer Behandlung mit zweierlei Maß.“

Das Handelsblatt (Abo) greift die Stimmen der Fachwelt zum Gesetz zu digitalen Eigentümerversammlungen auf. Der Deutsche Anwaltverein bezeichne in seiner Stellungnahme die Gesetzesänderung als „gravierenden Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen der Wohnungseigentümer“. Von mangelnder Internetversorgung in vielen Gebieten Deutschlands abgesehen, sei ein offener Meinungsaustausch virtuell deutlich schwieriger als im direkten Gespräch. Der DAV plädiert daher für die Notwendigkeit eines einstimmigen Beschlusses.

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