DAV-Depesche Nr. 43/25

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Stefan von Raumer zu Gast in Karlsruhe: Wie gefährdet ist die Anwaltschaft weltweit?

In der letzten Woche besuchte DAV-Präsident Stefan von Raumer die „Residenz des Rechts“, Karlsruhe. Die Justizpressekonferenz lud den DAV-Präsidenten zum Gespräch ein. Am anderen Tag beim SWR wurde im Podcast „Die Justizreporter*innen“ sein Vortragsthema „Anwaltschaft unter Druck“ aufgegriffen. Im rund vierzigminütigen Austausch mit Kolja Schwartz aus der ARD-Rechtsredaktion wies der Kollege von Raumer auf rechtsstaatliche Missstände im Ausland hin, warnte aber gleichzeitig auch vor Aktionen in Deutschland, die sich gegen die unabhängige Anwaltschaft richten. Wer mehr dazu und zur internationalen Aktivität des DAV erfahren will, kann den ganzen Podcast hier anhören. Darüber hinaus gab es einen Besuch bei der Stiftung Forum Recht.

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Meinungsfreiheit im digitalen Raum

Der Rechtsstaat ist wie Zähneputzen, denn alle sind gefragt, ihn zu schützen! Es obliegt der Anwaltschaft und dem Rechtsstaat, einen fairen, zugänglichen und legitimen Raum für die Meinungsfreiheit zu schaffen. Lesen Sie hier den gesamten Beitrag zur Veranstaltung „Vom Liken zum Verteidigen“.

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Bewusstsein für den Rechtsstaat stärken

Dr. Florian Israel berichtet von seinen Erfahrungen mit dem Projekt „Anwaltschaft macht Schule“. Er sprach mit Schüler:innen über Mobbing, den Taschengeldparagraphen, Notwehr und Mordmerkmale beim illegalen Autorennen. Hier können Sie seinen Erfahrungsbericht lesen.

Anwaltspraxis

Durchbruch für den strukturierten Parteivortrag?

Unbeliebter Begriff, aber sinnvoll? Eine einfache Idee aus dem 19. Jahrhundert: die Erstellung des chronologisch und sachlich sinnvoll gegenüberstehenden Vortrags der Prozessparteien in die Verantwortung der Prozessparteien zu verlagern. Mittlerweile auch mit der entsprechenden IT möglich, ohne KI. Prof. Dr. Ralf Köbler, ehem. Präsident des LG Darmstadt, erklärt in seinem Beitrag, wie das Verfahren aussehen könnte.

Ihre Mitgliedschaft

Beantragen Sie jetzt Ihre Fortbildungsbescheinigung für das Jahr 2025!

Der DAV stellt für die Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine kostenfrei eine Fortbildungsbescheinigung aus,die in einer Urkunde die eingereichten Fortbildungen einzeln ausweist. Sie müssen uns nur nachweisen, dass Sie sich im Jahr 2025 mindestens 15 Stunden fortgebildet haben – Selbststudium erkennen wir im Umfang von 5 Zeitstunden an. Jährlich erhalten mehr als 10.000 Mitglieder die Bescheinigung und dokumentieren damit ihre anwaltliche Qualität. Ihr Vorteil: Mit einer Fortbildungsbescheinigung werden Sie bei anwaltauskunft.de besonders ausgewiesen. Weitere Informationen und den aktuellen Antrag finden Sie auf unserer Website.

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Brennpunkt Referendariat – Einladung zur Umfrage

Die Referendariatskommission (RefKo) der Bundesfachschaft führt bis zum 5. April 2026 eine bundesweite Befragung unter Absolvent:innen der zweiten Staatsprüfung durch. (Dabei ist unerheblich, ob die Prüfung bestanden wurde.) Ziel ist eine umfassende Bestandsaufnahme der Ausbildungsbedingungen im Referendariat und ihre Bewertung durch die Absolvent:innen. Durch die Befragung können Ministerien, Ausbilder:innen und wir alle wichtige Erkenntnisse über die Ausbildung gewinnen. Der Abschlussbericht wird voraussichtlich im Frühjahr 2027veröffentlicht. Bitte weitersagen: Informieren Sie junge Jurist:innen, die seit dem 1. Januar 2024 den juristischen Vorbereitungsdienst beendet haben, und laden Sie sie dazu ein, sich an der Umfrage zu beteiligen!

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 354 Medienberichten erwähnt – hier eine kleine Auswahl (siehe auch den obenstehenden Bericht zum Besuch des Präsidenten in Karlsruhe):

Trotz geplanter Streitwertanhebung fordert der DAV die Beibehaltung des Anwaltszwangs ab 5.000 Euro, wie Beck-aktuell berichtet. DAV-Präsident Stefan von Raumer sieht das Kräftegleichgewicht zwischen Parteien untereinander in Gefahr. Er betont, dass im Zivilprozess keine Amtsermittlung erfolgt und juristische Laien schnell zentrale Aspekte übersehen könnten – etwa die Einrede der Verjährung. Ein späteres Vorbringen, etwa in einer zweiten Instanz, sei – selbst mit anwaltlicher Unterstützung – dann oft nicht möglich. Auch LTO greift das Thema auf.

In einem Gastbeitrag für das Portal ProContra stellt Vizepräsident Dr. Fabian Widder klar, warum außergerichtliche Rechtsvertretung durch Rechtsschutzversicherer nachteilig für Verbraucher:innen sein kann: „Das Geschäftsmodell von Versicherungsunternehmen ist bekanntlich, Kosten zu vermeiden. Zu befürchten ist daher, dass Rechtsuchende vermehrt zu Vergleichen gedrängt werden – günstig für die Versicherer –, um gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Aber ist es auch für den konkreten Betroffenen im konkreten Fall die beste Lösung? Und haftet die Versicherung, wenn nicht?“

Die Union brachte erneut die Idee einer KI-gestützten Videoüberwachung im öffentlichen Raum ins Spiel. Der DAV äußert – wie üblich – scharfe Kritik an derartigen Instrumenten, wie die dpa (hier Handelsblatt) berichtet. Solche „massenhaften Grundrechtseingriffe“ seien in „verfassungsgemäßer Ausgestaltung“ kaum denkbar, so der Deutsche Anwaltverein. „Das ist Symbolpolitik ohne Sicherheitsgewinn, dafür mit großen Freiheitseinschränkungen für Millionen unbescholtener Bürgerinnen und Bürger.“ Auch das Portal datensicherheit.de widmet sich der Kritik des DAV.

Bundesinnenminister Dobrindt will die verpflichtende anwaltliche Vertretung bei Abschiebehaft abschaffen – der DAV hatte diese Pläne verurteilt. In der Anhörung zum Gesetz weist der Deutsche Anwaltverein darauf hin, dass „noch immer über die Hälfte aller Inhaftierungen rechtswidrig“ sei, wie die Stuttgarter Zeitung (Abo/Print) berichtet.

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