DAV-Depesche Nr. 44/16

1. BVerfG erklärt Blankett-Strafvorschrift für verfassungswidrig

Das BVerfG hat § 10 Abs. 1 und 3 des RindfleischetikettierungsG (RiFlEtikettG) für nichtig erklärt, weil die Norm mit den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen unvereinbar sei (2 BvL 1/15). Bei der Norm handelt es sich um eine Blankett-Strafvorschrift mit Verweisung auf Unionsrecht. Die Verweisung lasse aber nicht hinreichend klar erkennen, welche Verstöße gegen unionsrechtliche Vorgaben sanktioniert werden sollen. Auch der DAV hat in seiner DAV-Stellungnahme Nr. 8/2016 durch die Ausschüsse Strafrecht und Verfassungsrecht die Regelung für mit dem Grundgesetz unvereinbar gehalten. Viele hatten gehofft, dass das BVerfG den Fall zum Anlass nehmen würde, sich zum Ultima-ratio-Prinzip zu äußern. Diese Chance hat das Gericht nicht genutzt. Wie auf dem Deutschen Anwaltstag 2016 betont, sollte das Strafrecht letztes Mittel eines Staates sein und nur dann auf den Plan treten, wenn zentrale Rechtsgüter verletzt wurden. Weitere Informationen finden Sie auf anwaltsblatt.de.

2. DAV zur erneuten Änderung der EU-Geldwäscheregelungen

Die Europäische Kommission legte am 5.Juli 2016 ihren Vorschlag COM(2016) 450 zur Änderung der 4. Geldwäscherichtlinie vor (s. EiÜ 24/16). Der DAV unterstützt generell das Ziel, illegale Finanzströme, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiv zu bekämpfen. Die neuen Vorschläge der EU sind insgesamt abzulehnen. Der DAV teilt deshalb in seiner DAV-Stellungnahme Nr. 72/16 die Auffassung des europäischen Dachverbandes der Anwaltschaft, CCBE, dass die dahingehenden Änderungsvorschläge in ihrer Gesamtschau weder als verhältnismäßig noch zielführend einzustufen sind.

3. Zivilgesellschaft unter Druck: Russland – Türkei Podiumsdiskussion von Amnesty und DAV am 6. Dezember 2016 in Berlin

Aktuelle Trends zeigen eine bedenkliche Beschränkung zivilgesellschaftlicher Handlungsräume in vielen Staaten. Dort werden organisierte Zivilgesellschaft wie auch spontane Bürgerbeteiligung als Einmischung in Angelegenheiten des Staates diffamiert und bekämpft. Nichtregierungsorganisationen werden eingeschränkt. Insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte geraten als Verteidiger des Rechts auf Zugang zum Recht für die Zivilgesellschaft immer stärker unter Druck. Eine Podiumsdiskussion am 6. Dezember 2016 um 19.00 im DAV-Haus geht u. a. der Frage nach, wie Anwältinnen und Anwälte dazu beitragen können, noch vorhandene Spielräume zu erhalten und auszuweiten (zur Anmeldung).

4. Umfrage zur Nutzung elektronischer Kommunikation mit Gerichten

Rechtsanwälte werden gebeten, an einer Umfrage des Rates der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) zur Nutzung elektronischer Rechtsverkehrsmittel durch Anwälte teilzunehmen. Die Ergebnisse werden Eingang in das jährliche Justizbarometer der Europäischen Kommission (vgl. EiÜ 14/16) finden. Um möglichst repräsentative Daten zu erheben, ist eine breite Teilnahme wünschenswert. Sie können die Abfrage für Deutschland in deutscher Sprache unter diesem Link noch bis zum 28. November 2016 ausfüllen.

5. Neues Heft Anwaltsblatt Karriere

Das neue Anwaltsblatt Karriere ist da! Diesmal im Portrait: Reyhan Akar. Die Einzelkämpferin stemmt ihren Kanzleialltag noch solo. Für ihre Mandanten ist sie trotzdem immer erreichbar. Lesen Sie in diesem Heft außerdem, wie Legal Tech den Rechtsdienstleistungsmarkt verändert und finden Sie heraus, auf was Kanzleien bei Bewerbern heute wirklich achten. So viel vorweg: Das Doppelprädikat ist bei weitem nicht der einzige Weg zum Erfolg. Die neue Ausgabe des Anwaltsblatt Karriere können Sie über den DAV bestellen und auszugsweise hier mitlesen.

6. Ihr Portrait in Deutschlands umfangreicher Anwaltssuche

Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen haben ihr Profil bereits um ein Portraitfoto ergänzt. Zeigen auch Sie sich potentiellen Mandaten in der Anwaltssuche auf www.anwaltauskunft.de. Das schafft Sympathie und erleichtert Nutzern die Kontaktaufnahme. Laden Sie jetzt auf der DAV-Online-Plattform Ihr Bild hoch. Loggen Sie sich dazu im Fenster „Benutzername“ mit Ihrer DAV-Mitgliedsnummer ein. Weitere Informationen zum Bildupload finden Sie in diesem Video.

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