Anwaltspraxis
Anwält:innen aufgepasst! Wer signiert, muss auch versenden
Ein weiteres Bundesgericht hat sich mit den Anforderungen an den Versand von Schriftsätzen per beA auseinandergesetzt. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Anwält:innen, die einen Schriftsatz erstellt haben, diesen auch selbst über ihr beA versenden müssen. Andernfalls ist der Schriftsatz formunwirksam. Die Einzelheiten lesen Sie im Anwaltsblatt.
Rechtspolitik
Freispruch bleibt Freispruch – BVerfG kippt umstrittene Wiederaufnahme-Regelung
Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene „Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“ für verfassungswidrig erklärt, was der DAV ausdrücklich begrüßt. Kurz vor dem Ende der letzten Legislaturperiode hatte die Große Koalition die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zulasten Freigesprochener bei neuer Beweislage durchgepeitscht und erntete teils großes Lob, teils harsche Kritik – letztere auch vonseiten des DAV. Im Verfahren vor dem BVerfG hat sich der DAV sodann auch mit einer Stellungnahme beteiligt – die Einschätzung der DAV-Ausschüsse Verfassungsrecht und Strafrecht bestätigte das Gericht nun vollumfänglich. Siehe hierzu auch Presseschau unten.
Information
Reformideen zu Empfangsbekenntnis und Online-Verfahren
Rund 30 Vorschläge hat die informelle Arbeitsgruppe der Präsident:innen der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs Anfang 2021 zur Reform des Zivilprozesses ausgearbeitet. Das Soldan Institut präsentiert die Sichtweise der Anwaltschaft zu einigen Vorschlägen aus der Richterschaft. Das Meinungsbild ist sehr ausdifferenziert und kontrovers. Die empirischen Befunde finden Sie im Anwaltsblatt.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 580 Pressemeldungen erwähnt – Schwerpunkt bildete die Berichterstattung zum BVerfG-Urteil zur Wiederaufnahme:
Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene und vom DAV von Anfang an kritisierte Vorschrift zur Wiederaufnahme zulasten Freigesprochener für verfassungswidrig erklärt (siehe Beitrag oben). Stefan Conen, Mitglied des Ausschusses Strafrecht, begrüßt das Urteil und ordnet es in zahlreichen Medien ein, insbesondere im ausführlichen Interview mit dem Deutschlandfunk.
In ARD Brisant (ab Minute 2:40) erläutert er, es hätte hier einer Verfassungsänderung bedurft, wenn man das Doppelverfolgungsverbot aushebeln wollte – welches gerade in Abgrenzung zur Justizpraxis in der NS-Zeit eingeführt worden sei.
Gegenüber LTO stellt Conen klar, dass mit der Entscheidung des BVerfG letztlich nur das bekräftigt worden sei, was eigentlich immer Konsens gewesen sei: „Dass nämlich das Grundgesetz eine eindeutige, abwägungsfeste Entscheidung zugunsten der Rechtskraft von Freisprüchen getroffen hat. Diese Wertung der Verfassung wollte das jetzt gekippte Gesetz unter Berufung auf Gefühlskategorien aufkündigen.“
FAZ Einspruch beschäftigt sich mit dem Zugang zum Recht und berichtet einerseits über die gemeinsame Veranstaltung des DAV mit der Stiftung Forum Recht zum Rückgang der Zivilklagen, aber auch über alternative Lösungswege. „Der Zugang zum Recht ist nicht nur über die Gerichte möglich“, betont Dr. Horst Hiort, Mitglied des Ausschusses Außergerichtliche Konfliktbeilegung. Die sinkenden Eingangszahlen ließen deshalb „nicht den monokausalen Schluss zu, Verbraucher würden ihre Rechte nicht wahrnehmen oder durchsetzen“. Auch außergerichtliche Streitschlichtung könne gewisse Abhilfe schaffen. Das System sei aber ausbaufähig.
Der Deutsche Anwaltverein kritisiert die Vorschläge zur Absenkung von Sozialleistungen für Asylbewerber:innen, wie LTO berichtet. So habe das BVerfG schon 2012 festgestellt, dass die Sorge vor angeblichen „Pull-Faktoren“ keine Rechtfertigung für die Absenkung der Leistungen biete. „Die aktuellen migrationspolitischen Pläne der Regierung widersprechen unseren grundgesetzlichen Werten.“ Sinnvoller sei die Abschaffung des AsylbLG und die Einbeziehung der Leistungsberechtigten in die regulären Sozialsysteme. „Existenzminimum ist Existenzminimum – für eine unterschiedliche Behandlung darf kein Platz sein.“
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