DAV-Depesche Nr. 45/16

1. DAV zu Besuch bei Cumhuriyet-Redaktion in Istanbul

Nach den Festnahmen des Cumhuriyet-Herausgebers Akin Atalay und weiterer Mitarbeiter der türkischen Tageszeitung hat der DAV die Redaktion in Istanbul besucht. Der Anwalt des Blattes beklagte im Gespräch mit der Rechtsanwältin Gül Pinar, Mitglied des DAV-Strafrechtsausschusses, den systematischen Abbau von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei. Der Herausgeber der Zeitung war am vergangenen Freitag am Istanbuler Atatürk Flughafen festgenommen worden. Ihm wird die Mitgliedschaft in einer bewaffneten terroristischen Organisation vorgeworfen.

2. DAV warnt vor weiterer Aufgabenübertragung in der Justiz

Ein Gesetzentwurf des Bundesrates sieht vor, dass die Länder weitere Aufgabenbereiche der Richter auf Rechtspfleger übertragen dürfen, insbesondere die bislang noch dem Richter vorbehaltenen Nachlasssachen. Der DAV warnt durch seinen Erbrechtsausschuss davor (DAV-Stellungnahme Nr. 74/2016), die einheitliche Praxis in den Bundesländern bei der Aufgabenverteilung weiter zu gefährden. Durch die Übertragung streitentscheidender Angelegenheiten auf den Rechtspfleger würden sich – entgegen der gesetzgeberischen Absicht – die Verfahrensdauer verlängern und der Personaleinsatz intensivieren. Länderöffnungsklauseln, die die Aufhebung von Richtervorbehalten erlauben, stehen zudem den Harmonisierungsbestrebungen in der Europäischen Union entgegen.

3. DAV bei Anhörung zum Stalking-Gesetz vertreten

Am 9. November 2016 fand im BMJV eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen“ statt.

Frau Rechtsanwältin Gül Pinar, Mitglied des DAV-Strafrechtsausschusses, war als Sachverständige eingeladen. Sie wies erneut darauf hin, dass ein wirksamer Schutz der Stalking-Opfer nicht allein über das Strafrecht erreicht werden kann. Sinnvoller wäre es - wie es der DAV in seiner Stellungnahme Nr. 21/2016 bereits herausgearbeitet hatte - weitere Kriterien in das Gewaltschutzgesetz aufzunehmen. So könnten Stalking-Opfer umfassender und schneller geschützt werden.

]4. DAV: Vorschläge für besseren Rechtsschutz im Asylverfahren nicht ausreichend

Dem DAV gehen die Pläne einiger Landesjustizminister, einen schnelleren und effektiveren Rechtsschutz in Asylverfahren zu ermöglichen, nicht weit genug. Anlässlich der Justizministerkonferenz haben unter anderem Hamburg, Niedersachsen und Thüringen vorgeschlagen, eine Berufung gegen Gerichtsurteile zu erleichtern, wenn das Verwaltungsgericht sie in seinem Urteil zulässt. „Die Vorschläge reichen nicht weit genug“, sagte Rechtsanwältin Gisela Seidler, Mitglied des DAV–Ausschusses für Ausländer- und Asylrecht. In allen anderen verwaltungsrechtlichen Verfahren sei es möglich, die Urteile von höheren Gerichten prüfen zu lassen, wenn ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen oder wenn es um besonders schwierige Rechts- oder Tatsachenfragen geht. Dies soll für Asylverfahren auch weiterhin nicht gelten. Zur DAV-Pressemitteilung Nr. 32/16.

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