DAV-Depesche Nr. 45/18

In Ihrem Interesse

DAV als gefragter Expertenverband

Gleich zweimal war der DAV in dieser Woche durch Ausschussmitglieder bei Sachverständigen-Anhörungen im Bundestag vertreten:

Am Montag fand im Ausschuss für Inneres und Heimat eine Anhörung zum Gesetzentwurf statt, der die Mitwirkungspflicht schutzberechtigter Ausländer bei Widerrufs- und Rücknahmeverfahren des BAMF festschreibt. Der DAV-Sachverständige, Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser, wies darauf hin, dass die Gesetzesänderung, da die Mehrzahl der Betroffenen Rechtsschutz einholen werde, zu einer erheblichen Belastung für die Anwaltschaft, die Gerichte und das BAMF führen werde.

Rechtsanwalt Stefan Conen sprach sich sodann am Mittwoch im Rechtsausschuss zum Thema Entkriminalisierung des „Schwarzfahrens“ für einen Wegfall der entsprechenden Tatbestandsalternative aus – das Strafrecht müsse Ultima Ratio bleiben.

CSR, Arbeitsrecht und Strafrecht

Whistleblowerschutz braucht klaren Verfahrensrahmen

Die Einführung eines EU-weiten Mindestschutzes für Hinweisgeber ist zu begrüßen. Das sog. „Whistleblowing“ muss aber im Rahmen eines dreistufigen Meldeverfahrens (interne Kanäle, externe Kanäle, Öffentlichkeit) stattfinden, mit klar und eng definierten Ausnahmen. So äußert sich der DAV in seiner Stellungnahme Nr. 51/18 zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Außerdem fehlt im Richtlinienentwurf eine explizite Ausnahme vom persönlichen Anwendungsbereich für Anwält/-innen und andere Berufsgeheimnisträger.

Bank- und Kapitalmarktrecht und Insolvenzrecht

DAV fordert klare Bereichsausnahme für Rechtsanwälte im EU-Richtlinienentwurf über Kreditdienstleister 

Im EU-Richtlinien-Entwurf über Kreditdienstleister […] und die Verwertung von Sicherheiten COM(2018) 135 final ist der „Kreditdienstleister“, der künftig einer Zulassungs- und Registrierungspflicht unterworfen sein soll, so weit definiert, dass darunter auch anwaltliche Rechtsdienstleistung in einen nennenswerten Kernbereich fällt, nämlich die Forderungstitulierung und der Forderungseinzug. Der DAV setzt sich daher in einer aktuellen Stellungnahme für eine ausdrückliche Bereichsausnahme für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ein (DAV-Stellungnahme Nr. 52/18). – Außerdem müssen die neuen Regelungen zum AECE-Verfahren („Vereinbarung zur beschleunigten Sicherheitenverwertung durch freihändigen Verkauf oder öffentliche Versteigerung“) eine zeitliche Vollzugsbremse vorsehen, wenn es ernsthafte Sanierungsbemühungen gibt.

In Ihrem Interesse

Legal Tech und die Justiz: Sind Algorithmen die Richterinnen und Richter der Zukunft? 

Am 23. November 2018 findet im Landgericht Berlin, Littenstraße 12 – 17, 10179 Berlin zwischen 9:00 Uhr – 17:00 Uhr ein Symposium zu Fragen der Digitalisierung der Rechtsdurchsetzung statt. Sie erhalten dort die Gelegenheit, an nur einem Tag die unterschiedlichen Perspektiven von Justiz, Anwaltschaft, Start Ups, Wissenschaft sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern kennenzulernen. Die Veranstaltung wird durchgeführt von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung in Kooperation mit dem Deutschen Anwaltverein.

Bitte melden Sie sich bis 12. November unter legal-tech@senjustva.berlin.de zum Symposium an.

Zivilverfahrensrecht

Weiterhin Verbesserungspotential bei der Einführung grenzüberschreitender zivilverfahrensrechtlicher Mindeststandards 

Mit seiner Stellungnahme Nr. 53/2018 kommentiert der DAV aktuelle Änderungsvorschläge der EU-Kommission die Beweiserhebung und Zustellung im Zivilverfahrensrecht betreffend. Der DAV erinnert daran, dass zivilverfahrensrechtliche Mindeststandards auch in anderen Bereichen weiterhin anzustreben sind und plädiert für sichere grenzüberschreitende Standards, die nationalstaatliche IT-und Justiz-Systeme verlässlich miteinander operieren lassen.

Zu guter Letzt!

Das große Finale des DAV Jura-Slam 2018

JETZT anmelden! Am 20. November 2018 ist es soweit

Seien Sie dabei, wenn sich im SO36 die besten DAV Jura-Slammer Deutschlands messen und der Gewinner/die Gewinnerin 2018 gekürt werden wird. Die Jury ist das Publikum! Das Finale findet am 20. November 2018 im Club SO36 in Berlin-Kreuzberg, Oranienstr. 190 statt.

Einlass: 19 Uhr – Beginn 20 Uhr – Der Eintritt ist frei. Alle Infos HIER.

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