DAV-Depesche Nr. 45/22

Rechtspolitik/Interessensvertretung

JuMiKo – DAV im Gespräch mit den Justizministerinnen und Justizministern

Im Vorfeld der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister kritisiert der DAV Überlegung, das Strafbefehlsverfahren auf bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung auszudehnen. Gleichzeitig drohen in bestimmten Konstellationen Haftstrafen ohne gerichtliche Hauptverhandlung. Auch der Entlastungseffekt für die Justiz sei mindestens fraglich. Siehe hierzu Pressemitteilung 36/22 sowie Presseschau unten. Begrüßenswert hingegen ist die kritische Wiedervorlage der JuMiKo zur umstrittenen Hochstufung des Kinderpornografie-Paragrafen zum Verbrechen ohne minder schweren Fall. Seit Verschärfung des § 184b StGB fehlt der Justiz jede Möglichkeit für einzelfallgerechte Strafen am unteren Rahmen – und führt zu Überlastung, weil Einstellungen nicht möglich sind. Siehe hierzu Pressemitteilung 37/22.

Die DAV-Präsidentin Kindermann betonte beim gemeinsamen Abendessen mit den Justizminister:innen die Notwendigkeit einer ausreichenden sachlichen und personellen Ausstattung der Justiz durch den Rechtsstaatspakt. Sie warnte aber davor, dass bei der Digitalisierung der Justiz in den Bundesländern Insellösungen geschaffen werden. Die Anwaltschaft brauche bundesweit einheitliche kompatible Lösungen.

Anwaltspraxis

Einfache Signatur beim beA: Was gehört hinein?

Wird ein beA-Schriftsatz mit einfacher Signatur übermittelt, reicht es in einer Kanzlei mit mehreren Berufsträger:innen nicht aus, wenn allein „Rechtsanwalt“ oder „Rechts­anwältin“ ohne Namensangabe unter dem Schriftsatz steht. Für eine Einzelkanzlei gilt das nicht. Hier ist ein zusätzlicher Namenszug nicht erforderlich, so das Bundesarbeitsgericht. Mehr dazu im Anwaltsblatt (samt Praxistipp).

Information

Podcast „zuRechtgehört“: Zeitenwende oder Reförmchen? Die Pläne für ein neues Familienrecht

Die Zeitwende im Familienrecht ist angekündigt. Der Koalitionsvertrag sieht die Einführung einer Verantwortungsgemeinschaft, der Leihmutterschaft sowie der Eizellspende vor. Aber wird die Lebensrealität von Trennungs-, Patchwork- oder Regenbogenfamilien durch die Reform tatsächlich genügend abgebildet? Die DAV-Familienrechtler:innen Eva Becker und Wolfgang Schwackenberg diskutieren in der neuen Folge zuRechtgehört – Der Podcast des DAV.

Information

Solidarität mit feministischer Revolution im Iran

„Jin, Jiyan, Azadî! – Frau, Leben, Freiheit!" Der kurdische Ausruf, der in den letzten Wochen zur übergreifenden Parole der Proteste im Iran wurde, war auch am Montagabend zu hören. Über 300 Jurist:innen folgten dem Solidaritätsaufruf des DAV und sieben weiteren juristischen Organisationen und versammelten sich am Brandenburger Tor. Sie forderten das sofortige Ende jeglicher Repression gegen die Protestierenden und ihre Anwält:innen im Iran. Der DAV hatte zuvor bereits ein Pressestatement veröffentlicht. Mehr dazu im Anwaltsblatt.

Anwaltspraxis

Versand per beA vorübergehend nicht möglich: BGH klärt erstmals Anforderungen an Glaubhaftmachung

Streikt vorübergehend das Internet und ist deshalb ein beA-Versand nicht möglich, dürfen Anwält:innen ausnahmsweise auf Brief oder Fax zurückgreifen. Dies ist gleichzeitig oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen. Der BGH hat nun erstmals entschieden, was er hier erwartet. Die pauschalen Erklärungen des Anwalts in dem Fall hielt er jedenfalls für unzureichend. Warum und wann die Glaubhaftmachung spätestens bei Gericht sein sollte, lesen Sie im Anwaltsblatt.

Rechtspolitik

Europäische Konvention zum Schutz der Anwaltschaft

Der DAV hat erneut zum geplanten Abkommen zum Schutz der Anwaltschaft im Europarat Stellung genommen, Nr. 63/2022 (auf Englisch). Ziel des Abkommens ist es, die Grundwerte der anwaltlichen Tätigkeit, der Unabhängigkeit der Kammern sowie des Berufsgeheimnisses in den 46 Mitgliedstaaten des Europarates zu stärken. Während der DAV die Grundidee der Konvention sehr begrüßt, macht er jedoch darauf aufmerksam, dass es keine Unterscheidung zwischen allgemeiner Rechtsberatung und prozessualer Vertretung und ein damit verbundenes unterschiedliches Schutzniveau geben sollte, wie im bisherigen Entwurf angelegt. Der DAV weist ferner darauf hin, dass die Kammern lediglich einer Rechtsaufsicht unterliegen dürfen.

Menschenrechte

Weltkongress gegen Todesstrafe: DAV fordert Abschaffung und mehr Transparenz

Die Situation im Iran zeigt, wie wichtig das Engagement zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe ist. Dafür setzt sich der DAV gemeinsam mit der Pariser Anwaltskammer und dem IBAHRI in einer Resolution zum 8. Weltkongress gegen die Todesstrafe in Berlin ein. Von Staaten, die die Todesstrafe beibehalten, werden mehr Transparenz sowie faire Prozesse und ordnungsgemäße Verfahren ohne Diskriminierung eingefordert. Zum Weltkongress werden vom 15. bis 18. November mehr als 1.000 Teilnehmer:innen aus 90 Ländern in Berlin erwartet. Am 17. November 2022 findet um 17:30 Uhr ein gemeinsames Sideevent “Roadmap to Abolition: What Role for Bar Associations?” im Studio C, Radialsystem statt (kostenlose Registrierung erforderlich).

Information

Preisträgerinnen und Preisträger des Deutschen Menschenrechtsfilmpreises stehen fest

Diese Woche wurden die Preisträger:innen des Deutschen Menschenrechts-Filmpreises verkündet. Die sechs ausgezeichneten Filme thematisieren Rassismus gegenüber Flüchtlingen in Sizilien, Diskriminierung von Sinti und Roma, Umweltverschmutzung in Rumänien, Pushbacks an der kroatischen-bosnischen Grenze, die Situation der Kinder im Ukrainekrieg sowie die Lebensumstände in einer deutschen Geflüchtetenunterkunft. Der Filmpreis wird aktuell von 21 Organisationen der Zivilgesellschaft getragen, darunter auch der DAV. Die Preisverleihung findet am Samstag, den 10. Dezember 2022 um 19:00 Uhr in der Nürnberger Tafelhalle statt (Livestream auf YouTube). Moderator der Veranstaltung ist wie in den Vorjahren Christoph Süß mit musikalischer Umrahmung vom David Soyza Quartett.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 281 Pressemeldungen auf – hier eine kleine Auswahl:

Beck-aktuell berichtet über die Anhörung im Bundestags-Rechtsausschuss zur Reform von Unternehmensumwandlungen. Dr. Hilke Herchen aus dem Ausschuss Handelsrecht sieht Verbesserungsbedarf beim Schutz der Anteilseigner sowie beim Gläubigerschutz, damit deren Interessen bei grenzüberschreitenden Fusionen, Spaltungen und Rechtsformänderungen nicht unter die Räder kommen.

Der DAV kritisiert Überlegungen der JuMiKo zu einer Ausweitung des Strafbefehlsverfahrens auf Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren auf Bewährung. Bedenke man die Möglichkeiten einer Gesamtstrafenbildung bei weiteren laufenden Verfahren oder eines Bewährungswiderrufs, drohten Beschuldigten unter Umständen beachtliche Haftstrafen, ohne je einen Gerichtssaal von innen gesehen zu haben, mahnt Martin Rubbert, Mitglied des Ausschusses Strafrecht. LTO und Beck-aktuell berichten.

ZEIT Online (Abo) widmet sich den wirtschaftlichen Aspekten der geplanten Cannabis-Legalisierung. Daniela A. Bergdolt, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht, rechnet nicht mit einer Blockade deutscher Banken bei der Kreditvergabe an Cannabis-Firmen: Wenn das Geschäftsmodell stimme, werde kaum eine Bank moralische Bedenken anmelden.

Jürgen Markowski aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht erläutert für die dpa (hier übernommen von der Berliner Morgenpost), dass Unternehmen nicht eigenmächtig die Probezeit von Beschäftigten verkürzen dürfen. Auch Angestellte könnten an der kurzen Kündigungsfrist Interesse haben, wenn etwa noch andere Angebote im Raum stünden. Ohnehin greife der Kündigungsschutz auch ohne Probezeit-Vereinbarung erst nach sechs Monaten.

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