DAV-Depesche Nr. 46/16

1. Satzungsversammlung: Vorratsbeschluss zur Zustellung von Anwalt zu Anwalt

Die dritte Sitzung der 6. Satzungsversammlung war davon gekennzeichnet, dass die Satzungsversammlung gerne regulieren will, aber ihr noch die Ermächtigungsgrundlagen fehlen. Zur Mitwirkung bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt wurde in einem Vorratsbeschluss eine Berufspflicht geschaffen. Das Konzept für eine sanktionierbare allgemeine Fortbildungspflicht wurde in den zuständigen Ausschuss zurückverwiesen. Einstimmig wurden Änderungen bei den Voraussetzungen für den Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie für Vergaberecht beschlossen. Die Ergebnisse der dritten Sitzung ordnet das Anwaltsblatt in seinem Online-Bericht ein.

2. Ein voller Erfolg: DAV Jura-Slam 2016 – Finale in Berlin am 21. November 2016

Die drei Sieger des DAV Jura-Slam #1 stehen fest: Den verdienten ersten Platz holte Jonathan Dollinger aus Freiburg mit „Klassiker deutscher Lyrik im Lichte höchstrichterlicher Rechtsprechung“ – ein rasanter Slam zwischen dichterischer und juristischer Sprachkunst, den das Publikum mit Gelächter, Zwischenapplaus und der höchsten Punktzahl belohnte. Auch die Zweit- und Drittplatzierten Kilian Wegner aus Hamburg und Alina Holze aus Hannover sowie die übrigen Finalisten aus den bundesweiten Vorentscheiden begeisterten im brechend vollen „Edelweiß“ ein bunt gemischtes Publikum: Studierende, Rechtsanwälte und sogar einige Nichtjuristen. Wer die Stimmung nacherleben oder mehr über den Slam erfahren möchte, findet ab Ende nächster Woche den Clip zum Abend hier!

3. Berufsrecht: Bundestag hört Anwaltsvertreter an

Am 21. November 2016 war der DAV in Person des Vorsitzenden des Berufsrechtsausschusses beteiligt bei einem 2-stündigen „erweiterten Berichterstatter-Gespräch“: Drei Berichterstatter der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen im BT-Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz befragten die Experten zu den noch umstrittenen Punkten zu dem Regierungsentwurf des „Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie pp“. Der DAV hatte dazu bereits die Stellungnahme Nr. 61/2016 vorgelegt. Es geht dabei u. a. um BRAO-Änderungen zur Fortbildungspflicht, um Briefwahl zum Kammervorstand, um Änderungen beim Rechtsdienstleistungsrecht. Zum Regierungsentwurf des Gesetzes und zur Stellungnahme des Bundesrates nebst Gegenäußerung der Bundesregierung. Der Bundestag wird das Gesetz voraussichtlich noch in diesem Jahr beschließen.

4. Bundestag diskutiert Umsetzung der CSR-Reporting-Richtlinie für Unternehmen

Durch die Erweiterung von Berichtspflichten über Nachhaltigkeit wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet. Insbesondere die mittelbare Berichtspflicht innerhalb der Lieferkette wirft eine Reihe ungeklärter Fragen auf, auf die Rechtsanwältin Dr. Birgit Spießhofer (DAV-Expertin) am Montag in einer Anhörung der CDU/CSU-Fraktion hinwies. Durch den Verweis auf komplexe internationale Rahmenwerke mangele es an Bestimmtheit. Gänzlich auszunehmen sei die Anwaltschaft, weil Berichtspflichten mit der Stellung der Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege nicht vereinbar sind (vgl. DAV-Stellungnahme Nr. 19/2016).

5. DAV aktiv im IT-Gipfelprozess

Am 16./17. November 2016 fand in Saarbrücken der Nationale IT-Gipfel „Lernen und Handeln in der digitalen Welt“ statt. Der DAV ist mit seinem Vorstandsmitglied und der Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht Dr. Auer-Reinsdorff aktiv in der Plattform „Verbraucherschutz in der digitalen Welt“. In diesem Jahr konnte die praktische Umsetzung des Arbeitsergebnisses des IT-Gipfels 2015, der „One-Pager“ für transparente Datenschutzinformation an Hand des inzwischen entwickelten Web-Tools präsentiert werden. Daneben veröffentlichte die Plattform das diesjährige Arbeitsergebnis, das „Thesenpapier zu Privacy by design. Die 13 Thesen sollen Teil der Überlegungen zu den datenschutzrechtlichen Regelungsbereichen bei Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung am 27. Mai 2018 werden. Zur Verordnung (EU) 2016/679.

6. Besuch von DAV und BRAK beim Bundesverfassungsgericht

Die Anwaltschaft wirkt regelmäßig an den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit, wenn der DAV und die BRAK als „sachverständiger Dritter“ durch ihre Stellungnahmen angehört werden. Die Verfassungsrechtsausschüsse von DAV und BRAK waren vor einer Woche (17. November 2016) vom Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Andreas Voßkuhle zu einem Arbeitsbesuch eingeladen. An dem Gedankenaustausch nahmen elf Richterinnen und Richter aus beiden Senaten des Bundesverfassungsgerichts teil. Dabei ging es auch um das Verhältnis des Bundesverfassungsgerichts zum Gerichtshof der Europäischen Union und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Lesen Sie dazu die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts und den Bericht des Anwaltsblatts.

7. Presse: Anwalts-Know-how bei Pflegerechtsreform gefragt

Der DAV hat in einem jour fixe Pressevertreter über die Pflegerechtsreform zum 1. Januar 2017 informiert. Dabei gab der Vorsitzende der DAV-Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht, Prof. Ronald Richter aus Hamburg, einen Einblick in die Komplexität des Themas. Auch wurde darüber aufgeklärt, welche Maßnahmen sich noch in diesem Jahr lohnen und welche im nächsten Jahr. Klar deutlich wurde, dass Betroffene aufgrund der komplizierten Regelungen eigentlich anwaltliche Hilfe benötigen. Das Thema fand Eingang in vielfältige Berichterstattung. Beispielsweise in der Sendung Marktcheck am 22. November 2016 im SWR. Darin wurde auf die Berichterstattung über den jour fixe wurde in der Anwaltauskunft mit weiteren Informationen hingewiesen. Vor Ort wurde auch noch ein Hörfunkinterview für die privaten Stationen aufgezeichnet.

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