DAV-Depesche Nr. 46/17

1. Anteil der Freien Berufe am BIP wächst

Nach einer Studie des Instituts für Freie Berufe Nürnberg (IFB) erwirtschafteten die Freien Berufe inzwischen 10,8 Prozent (327 Milliarden Euro) des Bruttoinlandsprodukts (BIP). „Der Anteil der Freien Berufe am BIP steigt unvermindert an“, erklärte Prof. Dr. Wolfgang Ewer, BFB-Präsident, hierzu in einer Pressemitteilung des Bundesverbandes der Freien Berufe e.V. (BFB) vom 3. November 2017. 1950 waren es noch 1,0 Prozent, 1991 rund 6,7 Prozent und 2009 bereits 10,1 Prozent. Das Wachstum ist ein eindeutiges Indiz für die ausgeprägte Wirtschaftskraft der Freien Berufe und das unvermindert hohe Wachstumspotenzial der wissensbasierten Dienstleistungen. Die Freien Berufe – insbesondere auch die Anwaltschaft als drittgrößte Gruppe der Freien Berufe – geben Antworten auf die Fragen der Zukunft: Sie gestalten den demografischen und gesellschaftlichen Wandel und sind als Berater ein wichtiger Partner der übrigen Wirtschaft.

2. Automatisiertes Mahnverfahren: Ab 1. Januar 2018 Papiervordruck adé

Schon seit langem dürfen Anwältinnen und Anwälte die Papiervordrucke für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids nicht mehr benutzen. Ab 1. Januar 2018 sind darüber hinaus nun weitere Anträge in maschinell-lesbarer Form einzureichen. Das betrifft den Antrag auf Neuzustellung des Mahnbescheids, den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids und den Antrag auf Neuzustellung des Vollstreckungsbescheids. Die Nutzungsverpflichtung auch für den Widerspruch folgt zum 1. Januar 2020. Mehr dazu im Anwaltsblatt.

3. DAV begrüßt Beschluss der JuMiKo zur Haftentschädigung

Zu Beginn der Justizministerkonferenz in der vergangenen Woche appellierte der DAV an die Justizminister der Länder, die Haftentschädigung für unschuldig Inhaftierte merklich zu erhöhen. Nach Ansicht des DAV sollte der Betrag von derzeit 25 Euro pro Tag auf mindestens 100 Euro aufgestockt werden. In einem gemeinsam gefassten Beschluss forderten die Landesjustizminister Bundesjustizminister Heiko Maas im Ergebnis auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine „deutliche Erhöhung“ der Haftentschädigung vorsehen soll. Der DAV begrüßte diesen Beschluss. Die Einschätzungen des DAV zum Thema fanden auch Resonanz in den Medien. So berichteten unter anderem die FAZ, tagesschau.de, suedeutsche.de, Spiegel online, zeit.de und lto.de.

4. DAV wirkte am Europäischen Tag der Justiz mit

Am 8. November 2017 fand in Aachen die zentrale deutsche Veranstaltung des Europäischen Tages der Justiz statt. Schüler, Bürger sowie Fachpublikum aus der Anwaltschaft und der Justiz haben sich mit Experten über Fragen rund um die EU, die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit und aktuelle Fragen des Reiserechts ausgetauscht. Auch der DAV hat mit einem Informationsstand und der Teilnahme von RAin Béatrice Deshayes, Europabeauftragte des Ausschusses ZPO, zu dem Erfolg dieses Tages beigetragen. Frau Deshayes referierte in dem zivilrechtlichen Workshop, in dem die bestehenden EU-Rechtsinstrumente zur Geltendmachung von grenzüberschreitenden Forderungen im Zivil- und Familienrecht diskutiert wurden.

5. Stellenmarkt des DAV: Mit Verstärkung ins neue Jahr!

Ob berufserfahrener Anwalt, Berufseinsteiger, Bürogemeinschaft oder Nachwuchs – im Anwaltsblatt-Stellenmarkt finden Sie mit Online-Print-Kombinationsangeboten oder online Do-it-yourself Anzeigen Ihre Verstärkung. Anzeigenschluss für das Dezember Heft ist morgen, der 17. November 2017. Die Konditionen finden Sie hier oder rufen Sie in der Redaktion an: Lisa Tramm berät Sie gerne unter Tel. 030 726152-176 oder per E-Mail tramm@anwaltverein.de.

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