DAV-Depesche Nr. 46/18

In Ihrem Interesse

Polizeigesetze: DAV fordert individuellen Rechtsschutz und Schutz des Anwaltsgeheimnisses

Der Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses muss auch im Polizeirecht verankert sein. Der DAV setzt sich in allen Ländern dafür ein, dass es eine Generalklausel nach dem Vorbild des neuen § 62 BKAG gibt. Auch auf Landesebene ist das Anwaltsgeheimnis vor sämtlichen polizeilichen Maßnahmen unbedingt zu schützen. Zudem ist zwingend erforderlich, dass beim präventiv-polizeilichen Gewahrsam den Betroffenen anwaltlicher Beistand beigeordnet wird. Kritisch sehen wir auch die Herabsenkung der polizeilichen Eingriffsschwelle und die Ausweitung der Eingriffsbefugnisse. Eine aktuelle Stellungnahme durch den Ausschuss Gefahrenabwehrrecht und den Anwaltverband Brandenburg zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes finden Sie hier.

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Türkische Rechtsanwältin Ayse Acinikli mit pro reo-Preis geehrt

Die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht hat ihren Ehrenpreis pro reo in diesem Jahr der türkischen Rechtsanwältin Ayse Acinikli verliehen. Sie erhielt die Auszeichnung „für ihren unerschrockenen und mutigen Einsatz für die ihr anvertrauten Mandanten, die sich in der Türkei dem Vorwurf politischer Straftaten ausgesetzt sehen“, so die Begründung der Jury. Weil Ayse Acinikli in der Türkei Oppositionelle vertritt, wird ihr die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen, im Jahr 2016 saß sie deshalb fünf Monate in Untersuchungshaft. Die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht zollt der Kollegin Acinikli für ihr aufopferungsvolles Engagement höchste Anerkennung.

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Contra Rechtsextremismus – Wir lassen Opfer nicht im Stich

Der DAV hat im Jahr 2001 die Stiftung „Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins“ ins Leben gerufen. Die Stiftung übernimmt die Kosten für Rechtsberatung und Rechtsvertretung von Opfern rechtsextremistischer oder politisch motivierter Gewalttaten, sofern sie bedürftig sind. Den Opfern soll dadurch ermöglicht werden, ihre Rechte geltend zu machen, sei es als Nebenkläger im Strafverfahren oder im Hinblick auf Schadensersatzansprüche. Die Gerichte sind kaum bereit, den Opfern auf Kosten der Staatskasse Anwälte zur Seite zu stellen mit der Begründung, sie würden ihre Interessen selbst wahrnehmen können. Doch ohne Anwälte bleiben die Opfer allein. Und hier hilft die Stiftung. Auch Sie können helfen, indem Sie spenden und so die Arbeit der Stiftung unterstützen. Informationen und Spendenmöglichkeiten finden Sie hier.

Anwaltspraxis

BGH: Syndikusrechtsanwalt kann auch im öffentlichen Dienst tätig sein

Ein Syndikusrechtsanwalt, der für einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber tätig ist? Das kann zusammen passen – wenn der Syndikusrechtsanwalt nicht hoheitlich tätig wird. Das hat der Anwaltssenat des Bundesgerichtshofs in gleich zwei Grundsatzurteilen entschieden. Er hat zugleich eine weitere Rechtsfrage geklärt: Die Tätigkeit als interner Datenschutzbeauftragter könne anwaltliche Tätigkeit sein. Mehr dazu im Anwaltsblatt.

Ihre Mitgliedschaft

Lob, Kritik, Anregungen? – Der DAV freut sich auf Ihr Feedback!

Damit die Leistungen des DAV auch langfristig einen echten Mehrwert für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bieten, braucht es einen regen Austausch. Wir haben dafür einen neuen Service für Mitglieder eingerichtet, der eine schnelle, einfache und direkte Kommunikation mit dem DAV ermöglicht. Wir können nicht versprechen, künftig alle Wünsche und Erwartungen zu erfüllen. Allerdings werden wir auch der Stimme des einzelnen Mitglieds Gehör schenken. Wir versichern Ihnen: Jede Anregung wird gewissenhaft geprüft! Sie möchten dem DAV Lob, Kritik oder Anregungen mitteilen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail: service@anwaltverein.de, Tel.: +49 (30) 72 61 52-174

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