DAV-Depesche Nr. 46/19

Information

Steter Tropfen: Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses abgewählt

Zum ersten Mal in der Geschichte des Bundestags wählte gestern ein Ausschuss seinen Vorsitzenden ab. Bereits seit Anfang 2018 betont der DAV, dass er Stephan Brandner für den Vorsitz im Rechtsausschuss des Bundestags für absolut ungeeignet hält. Nach seinen Ausfällen bei Twitter zum Anschlag von Halle forderte der DAV gemeinsam mit dem Juristinnenbund den AfD-Abgeordneten zum Rücktritt auf – eine Forderung, die von den Ausschussmitgliedern bei der folgenden Sitzung aufgegriffen wurde. Wir begrüßen die Entscheidung des Ausschusses, hier nun ein Signal zu setzen, dass Hass und Häme für ein solches Amt disqualifizieren. Statements des DAV waren gestern u. a. in den ARD Tagesthemen und im ZDF heute journal zu sehen.

Rechtspolitik

Halbzeitbilanz der Bundesregierung – keine Visionen für die Zukunft der Anwaltschaft

Mit dem wenig inspirierenden Titel „Bestandsaufnahme über die Umsetzung des Koalitionsvertrages“ hat die Bundesregierung in der vergangenen Woche ihre Halbzeitbilanz vorgestellt. Zum Thema Rechtspolitik wird der Pakt für den Rechtsstaat und die damit verbundene Personalaufstockung bei der Justiz sowie das Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität besonders hervorgehoben. Auch die vom DAV vielfach kritisierte Reform der Strafprozessordnung (SN 35/19) wird mit dem Ziel der Beschleunigung der Gerichtsverfahren als Erfolg verbucht. Gähnende Leere beim Blick in die Zukunft für die große BRAO-Reform und die Anpassung des RVG. Bei zukünftigen Projekten betont die Bundesregierung vor allem den Kampf gegen Terrorismus, gegen Rechts und gegen Hass. Das Unternehmenssanktionsrecht wird kurz erwähnt, ebenso Verbraucherschutzthemen wie ein „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ und der finanzielle Verbraucherschutz wird angerissen.

Interessenvertretung

Herbstkonferenz der Justizminister will VDS auf europäischer Ebene wiederbeleben

Vergangene Woche Donnerstag, den 7. November fand in Berlin die Herbstkonferenz der Justizminister der Länder statt. Am Vorabend hat die DAV-Präsidentin die Justizministerinnen und –minister nochmals auf die dringende Notwendigkeit der Anpassung des RVG hingewiesen. Man hat sich auf weitere Gespräche Ende November verständigt.

Auf der JuMiKo selbst wurde viel diskutiert, vor allem der von Hamburg eingebrachte Entwurf „Das Grundgesetz krisenfest machen“ wurde kontrovers besprochen. Einigkeit herrschte dagegen, soziale Netzwerke stärker in die Verpflichtung zu nehmen, stärker gegen Hass im Netz vorzugehen. Mit dieser Zielrichtung wird aber nun angestrebt, die Verkehrsdatenspeicherung auf europäischer Ebene wiederzubeleben (Vgl. JuMiKo Beschluss Top II.6). Dies sieht der DAV jedoch kritisch. Hauptgeschäftsführer des DAV, Philipp Wendt, dazu: „Datenspeicherung auf Vorrat ist weder praktikabel noch verhältnismäßig und nicht mit den Freiheitsrechten aus GG und EU-Grundrechtecharta vereinbar.“ (Statement DAV). Zu den Beschlüssen.

Anwaltspraxis

BGH: Unterschrift im Empfangsbekenntnis erst, wenn Frist im Kalender steht

Erst wenn die Frist im Kalender notiert und dies in der Handakte vermerkt worden ist, darf der Anwalt oder die Anwältin das Empfangsbekenntnis bei einer Urteilszustellung unterschreiben. Vorher nicht. Das hat der Bundesgerichtshof noch einmal klar gestellt. Mehr dazu und warum ein Eingangsstempel nicht auf das Empfangsbekenntnis gehört, erläutert das Anwaltsblatt.

Anwaltspraxis

Wann ist der Stundensatz unethisch? 

Die Frage nach dem richtigen Handeln stellt sich im Alltag - auch beim Honorar. Kann man bei einem Stundensatz von 700 Euro „noch in den Spiegel sehen, ohne rot zu werden“? Wie würden Sie sich verhalten? Das Anwaltsblatt stellt die Antwort eines Mitglieds aus dem DAV-Ausschuss Anwaltsethik und Anwaltskultur vor und lädt ein, mitzudiskutieren.

Rechtspolitik/Interessenvertretung

Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Im Rahmen der zwingenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur Meldepflicht von „potenziell aggressiven grenzüberschreitenden Steuergestaltungen“ können auch Rechtsanwälte in die Pflichtenstellung eines Intermediärs kommen. Der Deutsche Anwaltverein fordert den Gesetzgeber auf, bei der Erfüllung der EU-Vorgaben genau abzugrenzen, wann die Schwelle zum Tätigwerden als Intermediär überschritten wird, damit nicht jede anwaltliche Befassung mit einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung potentiell meldepflichtig wird. Näheres entnehmen Sie bitte der DAV-Stellungnahme Nr. 42/19.

Anwaltstag 2020

Jetzt anmelden und Frühbucherrabatt sichern!

Eine der größten Fortbildungsveranstaltungen des Jahres: Vom 17. bis 19. Juni findet der Anwaltstag 2020 statt. Dieses Mal in Wiesbaden. An zwei Tagen und drei Abenden erwarten Sie: 50 Veranstaltungen, 65 FAO-Stunden, 70 Aussteller, 200 Referentinnen und Referenten sowie 2.000 Kolleginnen und Kollegen. Melden Sie sich bereits jetzt zu diesem Event an und sichern Sie sich den Frühbucherrabatt. Alle Informationen dazu finden Sie auf anwaltstag.de/anmeldung. Wir sehen uns in Wiesbaden!

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