Anwaltspraxis
Formvorschriften bei der Versendung von Schriftsätzen aus dem beA
Wurde der Schriftsatz gar nicht vom Anwalt verschickt? Der VGH München weist auf die fehlerfreie Übermittlung mithilfe des beA hin. Dafür muss der Schriftsatz dem Anwalt oder der Anwältin zuzuschreiben sein. Lesen Sie im Anwaltsblatt, worauf zu achten ist.
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Die Rechte der Anwaltschaft im Blick behalten
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, im Interview über Ziele und Pläne in dieser Legislatur, die Resilienz des Rechtsstaats, die Rolle der Anwaltschaft und zu anwaltsrelevanten Reformvorhaben.
Information
Gesetzgebung im Anwaltsrecht in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft
PD Dr. Christian Deckenbrock, akademischer Oberrat am Institut für Anwaltsrecht der Universität zu Köln und Mit-Herausgeber des Anwaltsblatts, bietet einen Überblick über die Veränderungen des Anwaltsrechts. Er erklärt in seinem Beitrag, dass es ein Irrtum sei zu glauben, das Berufsrecht sei nach der Umsetzung des bevorstehenden Gesetzgebungsvorhabens vollständig reformiert.
Rechtspolitik
Reform der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen
In seiner Stellungnahme Nr. 72/25 bezeichnet der DAV den Versuch, das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen zu reformieren, als grundsätzlich begrüßenswert und überfällig. Positiv hervorzuheben ist, dass der Entwurf insgesamt präziser und übersichtlicher als die aktuelle Gesetzesfassung ist und dass aktuelle Rechtsprechung und europäische Rechtsinstrumente umgesetzt werden. Der Entwurf enthält auch einige (wenige) Stärkungen und Klarstellungen von Verfahrensrechten. Bedauernswert ist und bleibt der im Vergleich zum Strafprozess sowie auch im internationalen Vergleich leider nach wie vor mangelhafte Rechtsschutz, der im Vergleich zum vorherigen Referentenentwurf sogar noch weiter verkürzt wurde.
Veranstaltung
Von Meuchelmordfantasien und Organversagensängsten
Svenja K., Referendarin aus Hamburg gewinnt mit ihrem Slamtext „Von Meuchelmordfantasien und Organversagensängsten“ sehr verdient den ersten Platz im Finale des DAV Jura-Slam 2025. Mit ihrem packenden Text, gespickt voller Realität, Fantasie, Spannung und Humor begeisterte Svenja das tobende Publikum. Alina Habert von den kiezpoeten moderierte den Abend gekonnt mit Charme und Professionalität und führte das Publikum durch sieben Wettbewerbsbeiträge aus Bielefeld, Hamburg, Berlin, Freiburg, Greifswald, Köln und Leipzig. Ein toller Abend für ein erneut begeistert applaudierendes Jura-Slam Publikum im SO36. Freuen Sie sich auf die Fortsetzung des Wettbewerbes und das nächste Finale am 17. November 2026!
Rechtspolitik
Umsetzung der Richtlinie Umweltstrafrecht
Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme Nr. 73/25, dass der Entwurf die EU-Richtlinie vielerorts schonend umsetzt und von dem verfügbaren Freiraum Gebrauch macht. Es ist aber zweifelhaft, ob die Definition des „Ökosystems“ im Entwurf aus strafrechtlicher Sicht als taugliches Kriterium für einen handhabbaren Straftatbestand dienen kann. Zudem empfiehlt der DAV, die in §§ 324 ff. StGB-E vorausgesetzte „erhebliche Schädigung“ im Gesetz zu definieren. Ferner sollte nach Auffassung des DAV das Recht des Beschuldigten auf Mitwirkung an der Auswahl von Sachverständigen in §73 StPO geregelt werden und mit einem Beweisverwertungsverbot für den Fall des Verstoßes gegen diese Verfahrensvorschrift verbunden werden.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 125 Medienbeiträgen auf – hier eine kleine Auswahl:
Wie LTO berichtet, hat das Bundeskabinett offiziell beschlossen, dass Deutschland die Konvention des Europarats zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung am 26. Januar unterzeichnen wird. Die Konvention ist laut DAV-Präsident Stefan von Raumer ein „Meilenstein für das anwaltliche Berufsrecht“. Auch für die deutsche Rechtsordnung werde sich aus der Konvention konkreter Anpassungsbedarf ergeben, etwa was die gesetzlichen Regelungen zum Berufsgeheimnisschutz im Zusammenhang mit Kanzleidurchsuchungen und Beschlagnahmen von Beweismitteln angeht.
Im Interview mit dem Deutschlandfunk spricht Maria Kalin aus dem Ausschuss Migrationsrecht über die aktuelle Lage der Schutzsuchenden aus dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan. Geldangebote der Bundesregierung würden die Betroffenen nicht dazu bringen, auf den versprochenen Schutz Deutschlands zu verzichten: „Geld gegen Leben für Familien, die seit Jahren auf eine zugesicherte Aufnahme warten, das ist überhaupt nicht annehmbar.“ Die Bundesregierung habe Jahre lang Zeit gehabt, diese Verfahren durchzuführen. „Anstatt das Geld jetzt zu zahlen, könnte man auch einfach mit Hochdruck daran arbeiten, diese Familien jetzt auszufliegen.“ Auch Beck-aktuell berichtet über die Kritik des DAV an der Verzögerungstaktik.
Eva Becker, Vorsitzende des Ausschusses Familienrecht, erläutert für die dpa (hier Mitteldeutsche Zeitung), was bei Kindesunterhaltszahlungen wichtig ist. „In der Regel wird er nicht rückwirkend gezahlt“, daher sollte die Forderung schnellstmöglich gestellt werden. Werden Unterhaltsvorschüsse des Jugendamts nötig, fordert die Behörde die Leistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück. Achtung: Hat ein Gericht die Unterhaltshöhe festgelegt, könne der oder die Zahlungspflichtige den Betrag nicht einfach mindern oder einstellen – selbst im Fall einer Arbeitslosigkeit nicht. „Dann kann er oder sie nur eine Klage beim Familiengericht einreichen, das den Unterhalt abändert.“
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