Eilmeldung: beA kommt später – BRAK verschiebt Starttermin
In einer heute verschickten Pressemitteilung erläutert die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), dass das besondere elektronische Anwaltspostfach nicht wie vorgesehen am Januar 2016 startet. Grund dafür sei die bisher nicht ausreichende Qualität des beA in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit. Mit der beauftragten Firma wird die BRAK einen neuen Projektplan verhandeln, aus dem sich dann ein neuer Starttermin ergibt.
1. Kartenlesegeräte für das beA: Mitglieder bekommen 25 Prozent Rabatt
Auch wenn das beA nun verschoben ist, wird der elektronische Rechtsverkehr kommen. Daher lohnt sich ein Blick ins Anwaltsblatt, denn der kann Geld sparen: Der Anbieter Reiner SCT bewirbt im Dezember-Heft seine Kartenlesegeräte (für das beA) mit einem Mitglieder-Rabatt von 25 Prozent. Es handelt sich um die gleichen Geräte, die auch die Bundesnotarkammer verkauft. Wer auf das Dezember-Heft, das am kommenden Montag in die Post geht, nicht warten will, findet die Anzeige des Herstellers auch unter www.anwaltsblatt.de. Noch Fragen zum beA? Der DAV hat alle Informationen übersichtlich unter www.digitale-anwaltschaft.de zusammengefasst.
Über die weitere Entwicklung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
2. Gemeinsames Pressegespräch mit PRO ASYL zu dem Vorhaben, die Asylverfahren zu beschleunigen
Auf großes mediales Interesse ist das gemeinsame Pressegespräch des DAV mit PRO ASYL gestoßen. Dem DAV ging es darum, die rechtlichen Bedenken gegen die geplanten Änderungen zu formulieren. Es ist niemandem geholfen, wenn Regelungen in Kraft treten, die entweder beim Bundesverfassungsgericht oder bei europäischen Gerichten am Ende keinen Bestand haben werden. Daher war es wichtig, die anwaltliche Expertise in diesem Bereich mit einzubringen. Auch ist es verfassungsrechtlich geboten, in den geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen anwaltliche asylrechtskundige Beratung sicherzustellen. Nur so könnte ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren garantiert werden. Dies ist bedeutsam, da die Pläne für eine Beschleunigung des Verfahrens nicht nur einige Gruppen der Flüchtlinge treffen werden, sondern quasi alle nach Deutschland geflohenen Menschen. Zur Pressemitteilung. Forderungen nach Aufhebung der freien Anwaltswahl für die Betroffenen galt es bei dem Gespräch entgegenzuwirken.
3. Dokumentarfilm über Hans Litten
1931 brachte der junge Rechtsanwalt Hans Litten den politischen Aufsteiger Adolf Hitler vor Gericht. Er wollte zeigen, dass die NSDAP keine demokratische, legitime und sich im Rahmen des Legalen bewegende Partei war und ihr politische Ansehen beschädigen. Ein lohnenswerter Dokumentarfilm (ZDFinfo am 22. November 2015), abrufbar nur bis 29. November 2015 (!), der hierzulande bereits auf dem Spartenkanal ZDFinfo zu sehen war, berichtet nun über dieses bemerkenswerte Beispiel für den Mut eines Einzelnen im Angesicht einer wachsenden Tyrannei. Zu Ehren Littens wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eine Straße nach ihm benannt. Neben dem Landgericht Berlin und dem Amtsgericht Mitte hat dort auch das Büro der DAV-Hauptgeschäftsstelle seinen Sitz.
4. Umsetzungsfrist für Opferrechterichtlinie abgelaufen
Opfer von Straftaten haben seit dem 16. November in Europa verbindliche, harmonisierte Rechte – die Umsetzungsfrist für die Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU ist an diesem Tag abgelaufen. Die Opferrechte gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit für jeden, der in der EU Opfer einer Straftat geworden ist. Familienangehörige von Personen, die infolge einer Straftat zu Tode kamen, genießen nach der Richtlinie dieselben Rechte wie die Opfer selbst einschließlich des Rechts auf Information, Unterstützung und Entschädigung. Die nationalen Behörden müssen den Opfern Informationen über ihre Rechte, ihren Fall und die verfügbaren Dienste und Unterstützungsleistungen zur Verfügung stellen, sobald sich die Opfer das erste Mal an sie wenden. Im Strafverfahren haben Opfer das Recht, gehört und über die einzelnen Abschnitte des Verfahrens informiert zu werden. Sie können insbesondere die Überprüfung einer Entscheidung über den Verzicht auf Strafverfolgung verlangen, wenn sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Deutschland will die Richtlinie unter anderem durch das 3. Opferrechtsreformgesetz umsetzen (s. DAV-Stellungnahme 66/2014 zum Referentenentwurf) – solange es jedoch keine Umsetzungsmaßnahmen gemeldet hat, findet die Richtlinie ab sofort direkt Anwendung.
5. DAV-Schülerwettbewerb: Die Menschenwürde ist unantastbar – außer im Netz?
Der DAV ruft in Kooperation mit dem Philologenverband bundesweit alle Schülerinnen und Schüler ab der 7.Klasse dazu auf, sich mit der Menschenwürde im Netz zu befassen. Der im Wettbewerb aufgegriffene Themenbereich „Grundrechtsschutz in Zeiten des Internets“ ist aktueller denn je. Die Wahrung der Grundrechte des Einzelnen und die Freiheit im World Wide Web treten tagtäglich in ein Spannungsverhältnis. Über allem steht dabei Artikel 1 unseres Grundgesetzes. Doch was verbinden junge Menschen damit? Stellen sie bei der Nutzung des Internets eine gedankliche Brücke zum Begriff der Menschenwürde her? Wir erwarten uns interessante und informative Einblicke in die Gedankenwelt junger Menschen zu diesen aktuellen rechts- und gesellschaftspolitischen Fragen!
Weitere Informationen finden Sie hier.
6. Aktuelles für angehende und junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Die Förderung des juristischen Nachwuchses ist dem DAV ein besonderes Anliegen. Mit einem vielfältigen Angebot richtet sich der DAV gezielt an Studierende, Referendarinnen und Referendare und junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das Berufseinsteigerseminar unterstützt junge Anwältinnen und Anwälte mit vielen Tipps und Tricks beim Berufseinstieg: Das 44. Einsteigerforum wird am 18./19. März 2016 in Timmendorfer Strand ausgerichtet. Sie finden alle Informationen zum Berufseinsteigerseminar und zu vielen weiteren Angeboten des DAV zusammengefasst in unserem Infoblatt für angehende Kolleginnen und Kollegen.
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