DAV-Depesche Nr. 47/16

1. Europäischer Abend im Zeichen aktueller Herausforderungen für Freiheitsrechte

Die Sicherheitsunion und die derzeitigen Herausforderungen für die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft waren Thema beim Europäischen Abend des DAV in Brüssel am 30. November 2017. Der Festredner Professor Christian Calliess, Berater in der kommissionsinternen Denkfabrik, hatte zuvor an die Einhaltung der Prinzipien der Rechtstreue und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten erinnert. DAV-Präsident Schellenberg hob hervor, dass das Bedürfnis nach mehr Sicherheit nicht zur Außerkraftsetzung wesentlicher rechtsstaatlicher Prinzipien führen dürfe. Die Veranstaltung gab zahlreichen Entscheidungsträgern aus der Europäischen Kommission, dem Europäischem Parlament, den Landesvertretungen der Bundesländer sowie DAV-Vertretern aus DAV-Präsidium, -Vorstand und -Geschäftsführung die Möglichkeit zu anregenden Gesprächen über aktuelle Themen der europäischen Rechtssetzung und Rechtsprechung.

2. Wer nutzt das beA? Neue Funktion der Anwaltauskunft

Das besondere elektronische Anwaltspostfach hat seine Pforten geöffnet. Alle Anwältinnen und Anwälte können das beA bis zum 1. Januar 2018 auf freiwilliger Basis nutzen. Wer das tun möchte, kann seine Bereitschaft dazu kundtun. Dann entfalten die Eingänge in das Postfach Rechtswirkung, so dass der Inhaber es auch regelmäßig kontrollieren muss. Für die Kundgabe kommt zum Beispiel ein Hinweis auf der Kanzleihomepage oder dem Briefkopf in Betracht. Der DAV bietet seinen Mitgliedern als neuen Service aber auch die Möglichkeit die Profilseiten der Anwaltauskunft dafür zu nutzen. Mehr Informationen und eine kurze Anleitung gibt es in diesem Beitrag. News zum beA und weiterführende Informationen finden Sie stets auf unserer Website digitale anwaltschaft.

3. Das Anwaltsblatt online und offline lesen? Testen Sie die Anwaltsblatt-App

„Eine hilfreiche und nützliche App“ – so bewerten Nutzer die Anwaltsblatt-App. Das Herunterladen der App im Apple Store oder Google Play ist einfach und schnell erledigt. Das Dezember-Heft steht genauso wie alle anderen Hefte des Jahrgangs 2016 zur Verfügung. Alle Hefte sind vollverlinkt und mit dem Lesemodus (einmal Antippen) auch auf dem Smart Phone komfortabel zu lesen. Als Zugabe gibt es auch die beiden Ausgaben 2016 von Anwaltsblatt Karriere. Testen Sie die Anwaltsblatt-App.

4. DAV-Stellungnahme: Engste Grenzen für Bundeswehreinsatz im Inneren

Das Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr zieht einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren bei „terroristischen Großlagen“ in Betracht, bei dem die Bundeswehr hoheitliche Befugnisse ausüben und auch gewaltsame Zwangsmittel einsetzen können soll. Der DAV warnt in diesem Zusammenhang vor einer Durchbrechung der historisch begründeten Trennung zwischen der Gewährleistung der äußeren und der inneren Sicherheit. Einem Einsatz der Streitkräfte als „vollziehende Gewalt“ in inneren Auseinandersetzungen setzt die Verfassung engste Grenzen. Darüber hinaus weist der DAV darauf hin, dass die rechtliche Kontrolle eines Einsatzes der Bundeswehr im Inneren durch Gerichte nicht ohne weiteres gewährleistet ist. Zur Stellungnahme gelangen Sie hier.

5. Ausschluss von Unionsbürgern von existenzsichernden Leistungen ist unzulässig

Der DAV hat zum Gesetzentwurf zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe Stellung genommen. Er hält es mit den Grundsatzentscheidungen des BSG zur verfassungskonformen Auslegung der Ausschlusstatbestände im SGB XI und SGB XII für unvereinbar, dass Unionsbürger und ihre Familienangehörigen erst nach einem rechtmäßigen Aufenthalt von fünf Jahren in Deutschland nicht mehr von existenzsichernden Leistungen ausgeschlossen werden dürfen. Es verstößt gegen höherrangiges Recht, Art 18 AEUV, wenn die anerkannten Leistungsansprüche von Kindern und ihren Eltern ausgeschlossen werden, die ihr Aufenthaltsrecht aus der sog. Arbeitnehmerverordnung ableiten.

6. Tag der Menschenrechte: Zivilgesellschaft unter Druck – Podiumsdiskussion am 6. Dezember 2016 in Berlin

Aktuelle Trends zeigen eine bedenkliche Beschränkung zivilgesellschaftlicher Handlungsräume in vielen Staaten. Organisierte Zivilgesellschaft wie auch spontane Bürgerbeteiligung werden diffamiert und bekämpft. Als Verteidiger des Rechts auf Zugang zum Recht geraten insbesondere auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte immer stärker unter Druck. Die Podiumsdiskussion von Amnesty International und DAV geht am Beispiel Russlands und der Türkei u. a. der Frage nach, wie Anwältinnen und Anwälte dazu beitragen können, noch vorhandene Spielräume für die Zivilgesellschaft zu erhalten (zur Anmeldung).

7. Verleihung des Deutschen Anwaltspreises in Paris

Am Freitag ist Rechtsanwältin und Avocat à la Cour Iris Vögeding anlässlich der „Rentrée solennelle du Barreau de Paris“ mit dem „Prix des avocats allemands“ ausgezeichnet worden. Damit würdigte die Pariser Rechtsanwaltskammer das Engagement der Kollegin für den Deutsch-Französischen Rechtsverkehr. Das Knüpfen und Aufrechterhalten von grenzüberschreitenden Verbindungen sei entscheidend für die Vitalität und die Stärkung des europäischen Rechtsraumes. Die Preisträgerin ist Mitglied des DAV-Frankreich und arbeitet aktiv in der deutsch-französischen Kommission der Rechtsanwaltskammer Paris. Der Preis an junge Kolleginnen und Kollegen wird alle zwei Jahre von BRAK und DAV verliehen.

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