DAV-Depesche Nr. 47/21

Rechtspolitik

DAV sieht Koalitionsvertrag als Chance für den Rechtsstaat und fordert mehr Einbeziehung der Anwaltschaft

Am vergangenen Mittwochnachmittag wurde der langersehnte Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien veröffentlicht. Der DAV begrüßte weitgehend die darin enthaltenen rechtspolitischen Vorhaben in einem Statement der DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge (siehe DAV-Statement), aber hätte sich über mehr anwaltliche Einbeziehung in den Digitalpakt für die Justiz und beim Vorhaben zur Prüfung von Erfolgshonoraren und Fremdbesitz gewünscht. Besonders positiv hervorzuheben ist das Vorhaben einer Überwachungsgesamtrechnung, da der DAV durch den Ausschuss für Gefahrenabwehrrecht an dem Projekt mitarbeitet. Zudem freut sich der DAV, dass audiovisuelle Beweisaufnahmen, ein Bekenntnis zum Ultima-Ratio-Prinzip im Strafrecht, sowie neue Regelungen für V-Personen und der Verzicht auf die Instrumente Quellen-TKÜ, Online-Durchsuchung und auf anlasslose und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung im Vertrag enthalten sind. Letztlich wird sich der DAV in dieser Legislaturperiode weiterhin für die Anhebung der Anwaltsvergütung und den Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses einsetzen. Was sich aus Sicht der anwaltlichen Praxis in den nächsten vier Jahren alles ändern soll (die Liste ist lang geworden!), hat das Anwaltsblatt in einem kurzen übersichtlichen Beitrag zusammengetragen.

Anwaltspraxis

Rechtslage bis 31. Dezember 2021: Faxstörung bei Gericht – schon beA nutzen?

Die aktive Nutzungspflicht für das beA beginnt am 1. Januar 2022. Bis dahin jedoch sind beA-Muffel nicht verpflichtet, das beA als Ersatz für die Einreichung von Fristsachen zu nutzen, wenn das Gerichtsfax aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen kurz vor Fristablauf nicht läuft. Der BGH bekräftigt seine Rechtsprechung. Warum, verrät das Anwaltsblatt.

Anwaltspraxis

Letzte Änderungen beim beA: Welches PDF-Format ab 1. Januar 2022?

Zum 1. Januar 2022 werden alle Anwältinnen und Anwälte verpflichtet, mit den Gerichten elektronisch zu kommunizieren. Bei den Formaten für das PDF gibt es noch Änderungen, die ab 1. Januar 2022 greifen. Das ist aber kein Grund für Verunsicherung. Das Anwaltsblatt erläutert – auch mithilfe von Screenshots – Schritt für Schritt, welche Anforderungen beim Dateiformat und Dateinamen gelten. Und was Anwältinnen und Anwälte sonst noch zum beA-Start wissen sollten: Die sieben Mythen des beA und was dran ist.

Information

Unterstützung gesucht? Jetzt Anzeige schalten im neuen Anwaltsblatt-Stellenmarkt!

Der frisch erneuerte Anwaltsblatt-Stellenmarkt bietet Stellenangebote für Anwältinnen und Anwälte, Referendariat und Praktikum in ganz Deutschland – jetzt mit Spezialsuche für Kanzleiverkäufe. Wer noch in der Januar-Ausgabe des Anwaltsblatts erscheinen will, schaltet bis Donnerstag, den 2. Dezember 2021, online oder per Mail an stellenmarkt@anwaltverein.de seine Anzeige. Bei Fragen wenden Sie sich an Lydia Zeßin-Jacobowitz.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 208 Pressemeldungen auf. Neben vielen verbraucherrechtlichen Themen gab es hierbei auch diverse rechtspolitische Verbands-Positionierungen zu lesen:

LTO stellt einige Themen aus dem frisch veröffentlichten Koalitionsvertrag vor. Der DAV begrüßt in einer ersten Reaktion, dass im Vertragstext der Begriff „Rechtsstaat“ 29-mal auftauche: „Das lässt Gutes hoffen – zumal ausdrücklich klargestellt wird, dass der Rechtsstaat nicht nur eine Verteidigung der Sicherheit, sondern auch der bürgerlichen Freiheitsrechte bedeutet.“

Anlässlich des ablehnenden Votums des EuGH-Generalanwalts zur Vorratsdatenspeicherung greift die FAZ (Print) die positive Reaktion des DAV auf: „Die anlasslose Totalüberwachung unbescholtener Bürgerinnen und Bürger muss ein Tabu bleiben.“

Vor Veröffentlichung des Koalitionsvertrages beschäftigte sich LTO mit den Cannabis-Legalisierungsgerüchten. „Eine kontrollierte Abgabe durch legale Verkaufsstellen würde nicht nur dem Schwarzmarkt und der Beschaffungskriminalität den Boden entziehen, sondern auch die gesundheitlichen Gefahren für die Konsumierenden verringern”, so DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge. „Auf staatlicher Seite wäre die Justiz entlastet und es gäbe zusätzliche Steuereinnahmen, die etwa in Jugendschutz- und Präventionsprogramme fließen könnten.“ Sinnvoll, so Ruge, sei es auch, entsprechende Regelungen nach vier Jahren zu evaluieren.

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