Anwaltsberuf
Ethik: Anwälte halten sich für Verhandlungsprofis. Zu Recht?
Anwältinnen und Anwälte, die sich bei der Interessenvertretung nur auf das Recht verlassen, sind meist keine guten Interessenvertreter. Verhandlungsmanagement, Rhetorik und Gesprächsführung sind ebenfalls von Bedeutung. Dürfen sich Anwältinnen und Anwälte hier auf ihr angeborenes Verhandlungsgeschick verlassen? Oder ist es eine Pflicht, sich gerade hier regelmäßig fortzubilden? Gedanken hierzu in der Ethik-Kolumne des Anwaltsblatts.
Information
DAV Jura-Slam 2023 — das große Finale in Berlin
Das lange Warten hat ein Ende! Am nächsten Donnerstag, den 30. November 2023, findet im legendären Club SO36 in Berlin-Kreuzberg das große Finale mit den sechs Gewinner:innen der Vorentscheide 2023 aus Freiburg, Leipzig, Hannover, Hamburg, Köln und Bielefeld statt. Freuen Sie sich auf pointierte Performances, abwegige Themen und überraschende Insights, auf Poet:innen, Rampensäue und juristische Supertalente! Der DAV Jura-Slam bietet Witz, Charme und Kreativität und tobende Begeisterung für das Publikum. Eine „freudige“ Veranstaltung, bei der alle Beteiligten Spaß haben sollen und dürfen! Einlass: 19.00 / Beginn: 20.00 Uhr / Der Eintritt ist frei. Anmeldung und alle Infos hier.
Information
DAV-Forum „Sicherheitsgesetzgebung und Überwachungsgesamtrechnung”
Die Eingriffe des Staates in bürgerliche Freiheitsrechte müssen in ihrer Gesamtwirkung betrachtet werden. So steht es im Koalitionsvertrag, und das ist auch das Ergebnis eines Forschungsprojekts, an dem sich der DAV beteiligt hat und das Guidelines für gute Sicherheitsgesetzgebung entwickelt hat. Die Ergebnisse wurden im Rahmen eines DAV-Forums am 17.11.2023 vorgestellt und mit hochrangigen Vertretern der Rechtspolitik diskutiert.
Rechtspolitik
Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau im BauGB
Der DAV befürwortet in seiner Stellungnahme 77/23 das Ziel, den Bau von bezahlbarem Wohnraum zu vereinfachen und zu beschleunigen. Er regt an, die bestehenden Instrumentarien in §§ 31 Abs. 3 und 34 Abs. 3a BauGB fortzuentwickeln und kein weiteres Sonderbauregime einzuführen, denn im Einzelfall könnten bei der Anwendung der Neuregelung die hergebrachten und weitgehend bewährten Planungsinstrumente leerlaufen. Der DAV sieht es kritisch, dass die Aufgabe der Planungsträger vollständig auf die Genehmigungsbehörden verlagert wird. Diese haben weder die Instrumente noch die Kapazitäten zur Auflösung der komplizierten Interessen- und Spannungsverhältnisse, die einer jeden größeren Planung innewohnen.
Rechtspolitik
Chatkontrolle: Jetzt sind die Mitgliedstaaten am Zug
Der DAV ist hocherfreut (vgl. Statement): Das EU-Parlament unterstützt den grundrechtswidrigen Verordnungsvorschlag zur verdachtsunabhängigen Massenüberwachung unter dem Deckmantel des Kinderschutzes vor sexuellem Missbrauch nicht. Der in der vergangenen Woche vom Parlament angenommene völlig entkernte Text zur Chatkontrolle-Verordnung berücksichtigt nahezu alle Punkte der DAV-Stellungnahme 32/2023. Jetzt sind die Mitgliedstaaten am Zug. Der DAV fordert, dass auch die Innenminister sich Anfang Dezember darauf verständigen, dass Aufdeckungsanordnungen zu Kommunikationsinhalten nur noch auf Verdacht ergehen können. Ende zu Ende-Verschlüsselung darf dabei nicht umgangen werden. Stattdessen sollen Anbieter Missbrauchsmaterial, auf welches sie aufmerksam werden, sofort löschen müssen. Danach könnte der Trilog beginnen.
Information
Deutscher Rechtsfachwirttag (DRT)
Die beliebte Weiterbildungsveranstaltung für Kanzleimitarbeitende fand am 17. und 18. November 2023 in Kassel statt. Auch der DAV-Gesetzgebungsausschuss ReNo war erneut auf dem DRT vertreten. Cornelia Süß, Ausschussvorsitzende, Sabine Vetter, Oliver Schwartz und Ronja Tietje standen für Fragen und Anregungen der zahlreichen Teilnehmer:innen zur Verfügung. Die Soldan Preisverleihung des 12. ReNo-Preises mit einem Preisgeld von insgesamt 6.000 Euro ging an Gewinner:innen nach Frankfurt, München und Hannover. Mittels Multiple-Choice-Onlinetest, schriftlicher Hausarbeit und einer mündlichen Online-Prüfung zu Fachthemen wie Gebühren, Kanzlei-Organisation, EDV/IT und Zwangsvollstreckung hatten sie ihr Wissen unter Beweis gestellt.
Rechtspolitik
Nachrichtendienstreform verabschiedet: DAV begrüßt Änderungen auf den letzten Metern
Am vergangenen Donnerstagabend hat der Bundestag die Reform der Nachrichtendienste beschlossen. Auslöser hierfür war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus 2022, die Regelungen zur Datenweitergabe durch den Bundesverfassungsschutz für verfassungswidrig erklärt hat.
Der DAV hatte zahlreiche Bestimmungen aus dem zunächst vorgelegten Gesetzesentwurf als verfassungsrechtlich bedenklich oder sogar verfassungswidrig beurteilt (PM 31/23). Umso begrüßenswerter ist, dass der nunmehr verabschiedete Entwurf eine grundsätzliche Überarbeitung erfahren hat. Grüne und FDP hatten sich für massive Änderungen eingesetzt. Um die Arbeit von Polizei und Nachrichtendiensten deutlicher zu trennen, hat der Bundestag die Datenweitergabe der deutschen Nachrichtendienste nun beschränkt. Sie dürfen Informationen an die Polizei nur noch dann übermitteln, wenn wichtige Rechtsgüter bedroht sind.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 163 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:
Nach dem Bundestagsbeschluss zur Dokumentation der Hauptverhandlung greift LTO einige Reaktionen auf und zitiert auch aus dem DAV-Statement von Prof. Dr. Ali B. Norouzi, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses Strafrecht: „Heute ist ein guter Tag für den Rechtsstaat. Die Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung stärkt die Wahrheitsfindung im Strafverfahren, sorgt für Transparenz und entlastet Gericht und Verfahrensbeteiligte.“
Die dpa (hier übernommen vom Hamburger Abendblatt) beschäftigt sich mit der Frage, bis wann Arbeitgeber eigentlich das Gehalt zahlen müssen. „Wenn, wie üblicherweise, eine Monatsarbeitszeit oder eine Monatsvergütung vereinbart ist, dann am Ende des Monats, also spätestens zum Monatsende“, klärt Dr. Nathalie Oberthür, Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht, auf. Abweichende Regelungen, dass etwa erst im Folgemonat bezahlt wird, brauchen das Einverständnis beider Seiten – und das OK des Betriebsrats.
Etliche (vor allem regionale) Medien greifen die aktuelle Blitzer-Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht auf. Über den rasanten Anstieg der Einnahmen durch Blitzer in der Hauptstadt berichtet z.B. die Berliner Zeitung. Nach der aktuellen bundesweiten Auswertung stehe Berlin mit Einnahmen von 30,2 Mio. Euro im Jahr 2022 auf Platz 1 der Liste der Blitzer-Millionäre vor Köln und Düsseldorf.
Kommentare