1. Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte auf der Zielgeraden
Der Ausschuss Recht und Verbraucherschutz des Bundestages hat am 2. Dezember 2015 über die Gesetzentwürfe beraten, mit denen das Recht der Syndikusanwälte neu geregelt werden soll. Die Gesetzentwürfe haben zum Ziel, die Einheit der Anwaltschaft zu bewahren und die Tätigkeit des Syndikusanwalts im Unternehmen als anwaltliche Tätigkeit anzuerkennen. Der Rechtsausschuss hat noch Änderungen gegenüber den ursprünglichen Entwürfen beschlossen z. B. zur Versicherungspflicht, zur Außenvertretungsbefugnis und zur Altersgrenze der Pflichtmitgliedschaft in Versorgungswerken. Der Gesetzgeber reagiert damit auf drei Urteile des BSG vom 3. April 2014. Das BSG hatte entschieden, dass Syndizi keine anwaltliche Tätigkeit ausüben und daher nicht wie angestellte Kanzleianwälte von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden können.
Das Gesetz soll am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft treten. Die Koalitionsfraktionen streben weiterhin ein Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Januar 2016 an. Ob dieser Termin gehalten werden kann, ist jedoch unklar.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/069/1806915.pdf
2. Eilhilfe des BVerfG: Verfassungswidrige Terminsverlegung durch Gericht
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine Terminsverlegung durch ein Gericht auf einen Zeitpunkt, der dem Beschwerdeführer eine rechtzeitige Entscheidung über sein Rechtsschutzbegehren unmöglich macht, verfassungswidrig ist.
In dem Fall begehrte der Beschwerdeführer die Gestattung der Veröffentlichung eines wissenschaftlichen Beitrags zu einem bestimmten Termin, dessen Veröffentlichung ihm zuvor von seinem Arbeitgeber untersagt worden war. Der ursprünglich angesetzte Termin zur mündlichen Verhandlung wurde mehrfach durch das Gericht verschoben. Zuletzt wurde er auf einen Zeitpunkt verlegt, der erst nach dem für die Veröffentlichung vorgesehenen Termin lag. Dadurch könne das Gericht nicht vor dem geplanten Veröffentlichungstermin entscheiden, so das Bundesverfassungsgericht, dem Beschwerdeführer drohe damit ein endgültiger Rechtsverlust.
Die Entscheidung veröffentlicht das Anwaltsblatt im Dezember-Heft, das am Montag ausgeliefert wird. Sie ist vorab abrufbar unter www.anwaltsblatt.de.
3. DAV begrüßt, dass sich der Verordnungsgeber bei der Umsetzung der Vergaberichtlinien am Richtlinienwortlaut orientiert
In seiner Stellungnahme 60/2015 zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts begrüßt der DAV den Ansatz des Verordnungsgebers, die Bestimmungen der Richtlinien möglichst textgetreu am Wortlaut der europäischen Vorschriften orientiert umzusetzen. Jede Abweichung vom Richtlinienwortlaut birgt die Gefahr, die Europarechtskonformität der Umsetzung in Frage zu stellen. Die Absicht, ein möglichst einheitliches Vergaberegime für Dienstleistungen zu schaffen, und zwar unter Einschluss der bislang durch die VOF erfassten freiberuflichen Leistungen, wird vom DAV unterstützt. Allerdings sollte den Besonderheiten bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen an einigen Stellen besser Rechnung getragen werden.
4. Urteile im Namen der Menschheit? Kontroverse Debatte zu Völkerstrafverfahren vor deutschen Gerichten
Es gibt bislang wenige Strafverfahren mit völkerstrafrechtlichem Bezug vor deutschen Gerichten. Aber es könnten mehr werden. Sind die nationalen Gerichte diesen Herausforderungen gewachsen? Diese Prozesse einzuordnen und eine Prognose zur Zukunft völkerstrafrechtlicher Verfahren in Deutschland anzustellen - darum drehte sich eine Diskussionsrunde, zu der der Deutsche Anwaltverein (DAV) gemeinsam mit Amnesty International und dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) eingeladen hatten. Konkrete Anknüpfungspunkte waren die ersten beiden Strafverfahren an deutschen Gerichten, das 320 Verhandlungstage dauernde Verfahren am OLG Stuttgart gegen zwei Führungsmitglieder der Forces Démocratiques de Libération du Rwanda (FDLR), die für Verbrechen in der Dem. Rep. Kongo in den Jahren 2008 und 2009 verantwortlich sind, sowie das Verfahren zum Völkermord in Ruanda am OLG Frankfurt. Anschaulich dokumentierten Strafverteidigerinnen, Nebenklagevertreter und Prozessbeobachter die Schwierigkeiten, wenn der deutsche Amtsermittlungsansatz bei der Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf seine Grenzen stößt. Auszüge daraus in diesem Film.
5. Anwaltschaft in aller Welt trauert um Avukat Tahir Elçi
Am 28. November 2015 wurde der Präsident der Anwaltskammer Diyabakır, Tahir Elçi, auf offener Straße in der historischen Altstadt der osttürkischen Stadt Diyabakır von unbekannten Tätern erschossen. Ermordet wurden auch zwei umstehende Polizisten, mehrere Menschen verletzt. Der DAV teilt seine große Bestürzung und Trauer mit Anwaltsvereinigungen aus aller Welt. Er hat sich internationalen Traueranzeigen in türkischen Zeitungen angeschlossen und in einem Schreiben an den Dachverband der türkischen Anwaltskammern kondoliert. Tahir Elçi hat sich in besonderer Weise um die Menschenrechte verdient gemacht, zu Gewaltlosigkeit und politischem Dialog aufgerufen und um Aussöhnung geworben. Noch in seinen letzten Worten, kurz vor seiner Ermordung, hat er sich in einer Pressekonferenz auf offener Straße für den Frieden eingesetzt.
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