Information
Der katzenkönig macht den Katzensprung
Den juristischen Nachwuchs bereits an den Universitäten anzusprechen ist uns wichtig. Daher haben wir das Format katzenkönig. Ein Magazin einer Studierendenredaktion für Studierende.
Nun schlagen wir ein neues zukunftsträchtiges Kapitel auf. Der katzenkönig erscheint künftig ausschließlich online. Hierfür haben wir der Website eine neue Struktur mit den aus dem Heft bekannten Rubriken gegeben, eine größere Bühne gebaut und auch eine neue Domain gewählt: katzenkoenig-dav.de. Gerade die jungen Zielgruppen erreicht man online am besten. Dem trägt der neue katzenkönig auch mit einer neuen Social Media-Strategie Rechnung, die gerade erarbeitet wird, und mit besser vernetzten Inhalten. Aber auch die letzte Printausgabe, die Mitte November erschienen ist, darf man feiern – sie beleuchtet das Thema „Diversity“ und ist auch gestalterisch wieder ein großes Lesevergnügen.
Anwaltspraxis
Update: beA – haftungsträchtige Fehler vermeiden
Der elektronische Rechtsverkehr ist unverändert schaden- und urteilsträchtig. Die aktuelle Rechtsprechung zeigt die dabei wiederkehrenden Fehlerquellen auf. Der Beitrag soll den Weg durch den digitalen Dschungel erleichtern. Er stellt die Fortsetzung des letztjährigen Dezember-Beitrags dar (AnwBl 12/2022, 682).
Rechtspolitik – DAV im Bundestag
- Anhörung zum Polizeibeauftragtengesetz
Am 27. November 2023 fand im Innenausschuss eine Anhörung zum geplanten Polizeibeauftragtengesetz statt. Der DAV war durch Rechtsanwältin Lea Voigt, Vorsitzende des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht, vertreten. Voigt begrüßte die Einrichtung eines:er Polizeibeauftragten sehr, die Stelle sei überfällig. Bei einigen Aspekten bestehe allerdings Nachbesserungsbedarf. Stellung und Befugnisse der Polizeibehörden erforderten eine effektive Kontrolle ihrer Arbeit – nicht nur im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht, sondern auch durch unabhängige Stellen. Besonders problematisch aus Sicht Voigts: Der generelle Ausschluss anonymer Meldungen. Damit bleibe der Entwurf weit hinter dem zurück, was im Bereich des Hinweisgeberschutzes inzwischen etabliert sei. Zum DAV-Statement.
- Anhörung zur EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Rechtsanwalt Jan Lukas Kemperdiek, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der AG Versicherungsrecht im DAV, hat bei der Anhörung vor dem Rechtsausschuss zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erklärt, dass die rechtsanwendende Praxis es mit Blick auf den Direktanspruch in der Motorsporthaftpflichtversicherung begrüßen würde, den Anspruch des Geschädigten im Bereich Motorsport ebenfalls einer gesetzlichen und nicht nur einer vertraglichen Sicherung im Wege des Direktanspruchs zu unterwerfen. So könnte sichergestellt werden, dass Abweichungen des Versicherungsvertrages von den gesetzlichen Vorgaben keinen Nachteil auf Seiten des Geschädigten zur Folge haben. Er betonte, dass die Umsetzungsfrist im Bereich der Regelungen zu Arbeitsmaschinen und Staplern dringend anpassungsbedürftig sei.
Rechtspolitik
DAV begrüßt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
Der Deutsche Anwaltverein begrüßt den Wandel zur Digitalisierung, der mit dem Entwurf eines Gesetztes zur weiteren Digitalisierung der Justiz vorangetrieben werden soll. Er begrüßt ausdrücklich die vorgeschlagene Änderung des § 10 Abs. 1 S. 1 RVG zur Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Anwaltsrechnungen. Durch die zunehmende Digitalisierung und umfassende Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs besteht sowohl auf Seiten der Anwaltschaft als auch der Mandantschaft in der Praxis das starke Bedürfnis nach einer Vereinfachung. Auch begrüßt er die vorgeschlagenen Reglungen zur Einführung eines elektronischen Gläubigerinformationssystems in § 5 Abs. 5 Insolvenzordnung (InsO). Die Gläubigerinformation über das elektronische Gläubigerinformationssystem sollte sich jedoch auf Informationen beschränken, die für alle Gläubiger gleichsam von Interesse sind. Skeptisch steht der DAV allerdings der geplanten Möglichkeit nach § 359 Abs. 3 S. 1 StPO-E gegenüber, in der strafrechtlichen Revisionshauptverhandlung die physische Anwesenheit der Angeklagten, der Verteidiger:innen und der Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft durch eine Zuschaltung im Rahmen einer Videokonferenz zu ersetzen. Auch kritisiert er die geplante Abschaffung des Unterschriftserfordernisses für schriftliche Erklärungen von Bürger:innen bei entsprechender Dokumentation durch die Strafverfolgungsbehörden etwa bei Strafanträgen (§ 158 Abs. 2 StPO-E). Näheres entnehmen Sie der Stellungnahme Nr.78/2023.
Anwaltspraxis
Elektronischer Rechtsverkehr: Die Übergangsfrist für die Nutzung der bisherigen ZV Formulare wird bis einschließlich 31. August 2024 verlängert!
Bereits im Dezember 2022 hat das Bundesministerium für Justiz neue Formulare für die Zwangsvollstreckung vorgestellt. Auf Grundlage der geschaffenen Übergangsregelung dürften die alten Formulare noch bis einschließlich 30. November 2023 genutzt werden. Darüber und in welchen Fällen Sie die vollstreckbare Ausfertigung auch weiterhin in Papierform einreichen müssen, berichtete das Anwaltsblatt. Das Bundesministerium der Justiz hat nunmehr eine Verordnung zur Änderung der Übergangsregelung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) auf den Weg gebracht und eine Verlängerung bis zum einschließlich 31. August 2024 vorgeschlagen. Der Bundesrat hat der Änderungsverordnung am 24. November zugestimmt (Drucksache 491/23). Die Verordnung wird in wenigen Tagen im Bundesgesetzblatt verkündet.
Information
DAV-Forum „IT-Sicherheitsrecht: Neue Herausforderungen für Anwaltschaft und Gesellschaft“ – jetzt anmelden und 5,75 Fortbildungsstunden im IT-Recht sichern!
Diskutieren Sie mit uns über den Zustand der IT-Sicherheit in Deutschland sowie den aktuellen Beratungsbedarf von und für Rechtsanwaltskanzleien mit Vertreter:innen der Anwaltschaft, der Aufsichtsbehörden, Lehre und Zivilgesellschaft. Wir laden Sie herzlich zur Veranstaltung am 7. Dezember 2023 in Berlin & Online ein und freuen uns auf eine fruchtbare Diskussion! Die Plätze vor Ort sind begrenzt. Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung unter diesem Link. Für eine hybride Teilnahme nutzen Sie den Livestream am Veranstaltungstag mit der Möglichkeit, virtuell Fragen zu stellen.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 280 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:
LTO berichtet über das Vorhaben der BRAK, eine eigene beA-App zu entwickeln. Der DAV begrüßt das: „Die von der BRAK angekündigte beA-App ist eine anwenderfreundliche Alternative für die Arbeit unterwegs“, so Ulrike Silbermann, Vorsitzende des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr. Die Anwendung müsse natürlich einfach und unkompliziert sein sowie den geforderten Standards an die Sicherheit entsprechen. Zudem sei wünschenswert, „dass neben einer passiven Nutzung auch eine aktive Nutzungsmöglichkeit, z.B. die Signierung von elektronischen Empfangsbekenntnissen (eEBs) geschaffen wird“.
In einem Gastbeitrag bei Queer.de berichtet Linken-Politikerin Clara Bünger über die kürzlich beschlossene Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland und verweist auch auf die Kritik des DAV in der Verbändeanhörung, insbesondere angesichts der Gefahren für queere Menschen: „LSBTI* werden in Georgien in nahezu allen Bereichen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens in einer Weise ausgegrenzt, die eine Verletzung etlicher in der EMRK niedergelegten Menschenrechte darstellt“, so Christoph Tometten, Mitglied des Ausschusses Migrationsrecht in der Stellungnahme.
Peter Meyer aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht, erläutert bei n-tv.de (via dpa), zu welchen Schutzmaßnahmen Arbeitgeber im Winter verpflichtet sind, deren Beschäftigte im Freien arbeiten. „Der Arbeitgeber muss im Vorfeld eine Gefährdungsbeurteilung machen. Je nach Feststellung der klimatischen Bedingungen muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit zu schützen." Hierzu gehören etwa Kälteschutzkleidung oder kürzere Arbeitsintervalle mit häufigeren Aufwärm-Pausen.
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