Information
Freundschaftsdienst mit Folgen – OLG verwarnt Steuerberater
Ein Steuerberater erstellt Ehevertrag für befreundetes Paar: Freundschaftsdienst oder schon unerlaubte Rechtsberatung? Das OLG Karlsruhe zieht eine klare Grenze und sieht einen Verstoß gegen das RDG. Lesen Sie im Anwaltsblatt alle Details zur Entscheidung.
Information
Der Anwalt als Hüter von Recht und guter Ordnung
In Brüssel fand am 20. November der traditionelle Europäische Abend des DAV statt. Als Ehrengast war Prof. Dr. Juliane Kokott, Generalanwältin am EuGH, geladen. In ihrer vielbeachteten Rede thematisierte sie die Rolle des Rechtsanwalts als Hüter des Rechts und die Herausforderungen im Zusammenhang mit moderner Gesetzgebung mit Blick auf anwaltliche Berichtspflichten und das Berufsgeheimnis sowie bestehende Rechtsunsicherheiten. Die vollständige Rede lesen Sie im Anwaltsblatt.
Anwaltsberuf
Associate Summit des DAV: Anmeldung noch bis zum 6. Dezember möglich
Die Anwaltvereine und der DAV sind auch für Associates da. Am 13. Dezember 2024 richten wir den ersten DAV Associate Summit in Berlin aus. Mehrere hochkarätig besetzte Panels und insgesamt 8 Roundtables beantworten Fragen rund um die Tätigkeit als Associate:
Wie schaffe ich meine Workload und wie verschaffe ich mir darüber hinaus einen Namen? Welche (Haftungs-)Risiken gehe ich als Associate ein? Wie gehe ich mit ethischen Bedenken in der Mandatsarbeit um? Welche Vor- und Nachteile haben Teilzeit-Modelle in der Kanzlei und was verlangt der „Partnertrack“ von mir? Neben diesen und weiteren Themen bietet die Veranstaltung eine hervorragende Gelegenheit zum Networken und zum Austausch mit Kolleginnen und Kollegen. Die Anmeldung ist noch bis zum 6. Dezember hier möglich.
Information
JurFuture: Erfolgreicher Startschuss für das neue Studierenden-Netzwerk
Am 12. November fanden Studierende und Anwält:innen online zusammen, um den Grundstein für das DAV-Netzwerk JurFuture zu legen. Das Netzwerk soll Studierende untereinander und mit der Anwaltschaft vernetzen, um so frühzeitig wertvolle Einblicke in die anwaltliche Praxis zu vermitteln. Es entstand bereits eine Working-Group mit Studierenden aus zahlreichen Universitätsstädten, die auch als Bindeglied zu den örtlichen Anwaltvereinen fungieren soll. Alle Infos zu JurFuture gibt’s beim katzenkönig.
Information
DAV sieht Übertragung von Zuständigkeiten auf Gerichtsvollzieher und Rechtspfleger kritisch
Derzeit wird eine Neuregelung der Zuständigkeitsverteilung in Nachlasssachen mit nahezu vollständiger Übertragung von Richtern auf Rechtspfleger diskutiert. Das BMJ hatte einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt. Der DAV kritisiert dieses Vorhaben und sieht die Gefahr, dass damit weder eine qualitätsorientierte Aufgabenverteilung gefördert noch die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege verbessert wird. Stattdessen wird erneut angeregt, ein Großes Nachlassgericht nach dem Vorbild des Großen Familiengerichts zu schaffen. Auch die in dem Entwurf beabsichtigte Übertragung zahlreicher Aufgaben im Bereich der Forderungspfändung auf Gerichtsvollzieher wird skeptisch gesehen. Eine erhebliche Arbeitsentlastung könnte jedoch eine Lösung der sogenannten Verstrickungsproblematik bringen, die in diesem Rahmen eingefordert wird.
Alle Einzelheiten können Sie in der Stellungnahme Nr. 83/24 lesen.
Europa
DAV beteiligt sich am EU-Justizbarometer
Der DAV hat erneut zum Justizbarometer der EU-Kommission beigetragen. Das Justizbarometer soll durch verschiedene Indikatoren die Unabhängigkeit, die Qualität und die Effektivität der Justizsysteme in den EU-Mitgliedstaaten abbilden und vergleichbar machen und ist Teil des EU-Rechtsstaatsinstrumentariums. Auch die Unabhängigkeit der Rechtsanwaltskammern und Rechtsanwälte ist umfasst (siehe Justizbarometer 2024). Der DAV geht in seinem Beitrag insbesondere auf die anwaltlichen Gebührensätze in mehreren Fallbeispielen ein. Die EU-Kommission führt – unabhängig von der nächsten Ausgabe des Justizbarometers – noch bis zum 6. Dezember 2024 eine öffentliche Sondierung zur Methodik und möglichen neuen Aspekten des Barometers durch.
Information
DAV regt Änderungen im Bauvertragsrecht an
2018 wurde das Bauvertragsrecht novelliert, die Auswirkungen der Änderungen werden derzeit evaluiert. Der DAV plädiert in seiner Initiativstellungnahme, vorbereitet durch den Ausschuss Privates Bau- und Architektenrecht, dafür, die Vorschriften der §§ 650b und 650c BGB neu zu fassen und macht hierzu konkrete Vorschläge. Die derzeitigen Regelungen verfehlen die gesetzgeberischen Ziele, bieten erhebliches Interpretations- und Streitpotential und haben sich in der Praxis nicht bewährt. Einzelheiten finden Sie in der Stellungnahme Nr. 84/24.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 449 Medienberichten erwähnt – hier eine kleine Auswahl:
Der DAV fordert zeitnah eine Streichung des Verbots der beA-Kommunikation mit Finanzämtern, wie LTO berichtet. Der umstrittene Passus im Jahressteuergesetz hätte eigentlich schon im November durch den Bundestag wieder gestrichen werden sollen, nachdem es im Juni schon mal eine Version ohne gab. „Dass dies nun – laut rechtspolitischen Kreisen aus Versehen – im finalen Gesetz plötzlich wieder auftaucht, fällt nicht nur der Anwaltschaft zur Last“, so Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge. Denn dass das beA-Verbot nicht praxistauglich ist, sei schnell klar gewesen. Auch Beck-aktuell berichtet.
Die Rheinische Post beschäftigt sich mit einem in Australien geplanten Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren. In Deutschland wäre so etwas nicht umsetzbar, da hier der Digital Service Act (DSA) den Jugendschutz für diese Plattformen regelt. Eine strengere nationale Regelung über den DSA hinaus, wäre europarechtswidrig, so Vorstandsmitglied Prof. Niko Härting. „Da es sich bei dem DSA um einen europäischen Rechtsakt handelt, der europaweit das Recht vereinheitlichen soll, sind die EU-Mitgliedsstaaten an eigenständigen, weitergehenden Gesetzen gehindert“. Ein Verbot nach australischem Vorbild könne also nur von Brüssel ausgehen. Und nicht von Berlin.
Der erste Fehler bei der Testamentserstellung ist, gar keines zu haben – besonders viel Unsicherheit bestehe bei Ehepaaren, so Prof. Andreas Frieser, Vorsitzender des Ausschusses Erbrecht, in der Südwest Presse. Diese würden regelmäßig davon ausgehen, dass der überlebende Partner im Todesfall des anderen zum Alleinerben wird. Dies sei jedoch nicht zwingend der Fall. Immerhin würden ohne Testament laut gesetzlicher Erbfolge auch mögliche Kinder bedacht.
Kommentare