DAV-Depesche Nr. 48/25

Anwaltspraxis

Zukunft des Rechtsdienstleistungsrechts im Zeitalter von Legal Tech und KI

Wie sieht die Zukunft des Rechtsdienstleistungsgesetzes aus? Dr. David Markworth stellt in seinem Beitrag vier Thesen auf, die er aus Rechtsdienstleistungen durch Rechtsschutzversicherer und durch KI-Anwendungen ableitet.

Information

Commercial Court Dresden: Zwei sächsische Besonderheiten

Peter Bert berichtet über den Commercial Court in Dresden, der seit dem 1. November 2025 seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die sächsischen Besonderheiten erläutert er im ZPO-Blog.

EU / Rechtspolitik

Abstimmung über das Konzept sicherer Drittstaaten

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments (LIBE) hat am 3. Dezember 2025 eine weitere massive Verschärfung des Asylrechts beschlossen. Dabei stimmte die EVP-Fraktion zusammen mit Abgeordneten der AfD und anderen rechtsextremen Parteien für die Annahme des Berichtsentwurfs von Berichterstatterin Lena Düpont (CDU). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatte die Vorschläge zu einer Ausweitung des Konzepts ‚sicherer Drittstaaten‘ in Verfahren auf Anerkennung internationalen Schutzes aufgrund erheblicher menschenrechtlicher Bedenken in seiner Stellungnahme Nr. 78/2025 kritisiert. Die durch die EU-Kommission vorgeschlagene Aufweichung des Verbindungskriteriums beinhaltet eine unzulässige Verkürzung des Europäischen Asylrechtsschutzes.

Anwaltspraxis

Wie Anwälte Mandanten richtig erreichen

Die Mandantschaft wird nicht alleine durch juristische Exzellenz, sondern vor allem durch gute Geschichten überzeugt. In ihrem Beitrag für das Anwaltsblatt gibt Ihnen die Kommunikationsberaterin Barbara Helten fünf wertvolle Tipps für den nächsten Pitch.

Information

Mandantenkommunikation über E-Mail – wie verschlüsselt muss sie sein?

Ob regelmäßig eine Transportverschlüsselung reicht, wird aktuell in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf verhandelt. Darüber wird in diesen Tagen auch aufgeregt in der Presse berichtet. Die weiterhin noch aktuelle Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz (DSK) stellt auf eine notwendige Risikoabschätzung im Einzelfall ab. Die dortigen Empfehlungen sind aus dem Jahr 2021. Der DAV kooperiert mit führenden Anbietern von Cloudlösungen, die entsprechende Lösungen bei Bedarf einer weitergehenden Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anbieten. Unsere Mitglieder profitieren von Sonderkonditionen. Weitere Informationen dazu finden Sie im internen Mitgliederbereich.

Rechtspolitik

Reform des Menschenhandelsstrafrechts

Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme Nr. 77/25 zum Referentenentwurf zum Menschenhandelsstrafrecht die beabsichtigte Streichung des §184f StGB (Ausübung der verbotenen Prostitution), welche einer früheren Forderung des DAV entspricht. Im Zuge dieser Entkriminalisierung regt er zudem die Aufhebung des §184g StGB (Jugendgefährdende Prostitution) an. Der DAV betrachtet es auch als nachvollziehbar, dass die betroffenen Straftatbestände übersichtlicher gestaltet werden sollen, sieht aber noch Anpassungsbedarf. Der DAV begrüßt, dass der Entwurf keine Einführung des „nordischen Modells“ – Kriminalisierung des Kaufs sexueller Dienstleistungen – vorsieht. Jenes Modell ist aufgrund seiner negativen Konsequenzen (Verschiebung ins Dunkelfeld) abzulehnen.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 149 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:

„Junge Anwälte sollten so schnell wie möglich prompten lernen“, appelliert Vorstandsmitglied Dr. Oliver Islam in der ZEIT (Abo) an den juristischen Nachwuchs – sich aber auch Expertisen in Fachbereichen aneignen, in denen sie besser sind als jede KI. Dringend notwendig sei es, KI mit in den Lehrplan des Jurastudiums aufnehmen. Auch der Wettbewerb zwischen den Kanzleien werde sich in diesem Punkt deutlich verschärfen. „Wer nicht auf KI setzt, könnte mittelfristig verlieren.“

In einem Gastbeitrag für Beck-aktuell erläutert Prof. Niko Härting, Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Ausschusses Informationsrecht, wie sich ein EuGH-Urteil zu einer rumänischen Anzeige auf einer österreichischen Plattform zugunsten von Renate Künast im Rechtsstreit gegen Meta auswirken kann.

Muss ich eine Eigenkündigung auf Wunsch des Arbeitgebers im Team geheim halten? „Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin hat keinen Anspruch darauf, dass eine Kündigung vertraulich behandelt wird“, erklärt Dr. Nathalie Oberthür, Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht, gegenüber der dpa (hier Handelsblatt). Ausnahmsweise, etwa wenn das Bekanntwerden der Kündigung dem Unternehmen schaden würde, könne aber die Geheimhaltung im Sinne der arbeitsrechtlichen Rücksichtnahmepflicht im Einzelfall verpflichtend sein.

Ein kommunaler Vermieter will Wohnungen nur an Personen ohne Auto vermieten. Thomas Pliester aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien bezweifelt gegenüber der dpa (hier WELT Online), dass das rechtmäßig ist: Zwar dürften Autos in bestimmten Arealen verboten werden. Ein pauschales Autobesitzverbot für Mieter ist aus seiner Sicht aber ein Eingriff in die Privatsphäre. Je angespannter die Lage auf dem Wohnungsmarkt sei, desto schwerer wirke dieser.

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