1. Rechtsverordnung endlich da: Der zertifizierte Mediator kommt 2017
Das Bundesjustizministerium hat vier Jahre nach dem Mediationsgesetz von 2012 nun die „Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren“ erlassen: Ab dem 1. September 2017 wird es damit den „Zertifizierten Mediator“ geben. Die Verordnung (abgekürzt ZMediatAusbV) soll den „Zertifizierten Mediator“ zu einem Gütesiegel werden lassen. Welche Folgen wird die Verordnung für den deutschen Mediationsmarkt haben? Wie regelt die Verordnung den „Zertifizierten Mediator“? Antworten gibt das Anwaltsblatt im Januar-Heft 2017 in Aufsätzen von Eidenmüller/ Fries sowie Plassmann. Beide sind vorab online zu finden.
2. Berufsrecht 2020 – Was steht auf dem Wunschzettel?
Das Berufsrecht der Zukunft 2020 – wie sieht es aus? Wenn es nach den Referenten der Jahrestagung des Instituts für Anwaltsrecht der Kölner Universität geht, zumindest anders als heute. Immer wieder wurde am vergangenen Freitag (9. Dezember 2016) gefordert, dass die Regulierung des Anwaltsmarkts die Wirklichkeit in den Blick nehmen sollte und die Selbstverwaltung transparenter werden müsse. Welche guten Ideen für Reformen präsentiert wurden, lesen sie auf www.anwaltsblatt.de. Die Tagung war wie in den Vorjahren wieder vom Anwaltsblatt unterstützt worden.
3. DAV bei Anhörung zum Gesetz zur Stärkung der Beschuldigtenrechte vertreten
Am 14. Dezember 2016 fand im BMJV eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren“ statt. Herr Rechtsanwalt Michael Rosenthal, Mitglied des DAV-Strafrechtsausschusses, war für den DAV als Sachverständiger eingeladen. Der DAV begrüßt die Statuierung eines Anwesenheitsrechts des Verteidigers bei polizeilichen Vernehmungen, hätte sich allerdings eine gänzliche Abschaffung und nicht nur die Änderung des Kontaktsperregesetzes gewünscht.
4. DAV-Stellungnahme zu punktuell ausgewählten Regelungen im nicht öffentlichen Bereich aus dem Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz (DSAnpUG-EU)
Der DAV kritisiert in seiner Stellungnahme 87/2016, dass der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 (im Folgenden „DSGVO“) und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU) die europarechtlich notwendige Konkretisierung der Spezialvorschriften teils noch vermissen lässt und weist darauf hin, dass insbesondere angesichts des Bußgeldrahmens der DSGVO Rechtsunsicherheit für Unternehmen ein gravierendes Hemmnis beim freien Datenverkehr ist.
5. DAV-Stellungnahmen: Bedenken hinsichtlich der Ausweitung der Videoüberwachung
Zwei Stellungnahmen des DAV durch seinen Ausschuss Gefahrenabwehrrecht äußern Bedenken hinsichtlich der Ausweitung der Videoüberwachung. Durch ein Videoüberwachungsverbesserungsgesetz sollen privaten Anlagenbetreibern weitreichende Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger erlaubt werden. Der Referentenentwurf ist auf eine „optische Vorratsdatenspeicherung“ angelegt, die in keinem Verhältnis zum Zweck der Maßnahmen steht. Schon heute kann die Polizei nach den jeweiligen Landesgesetzen Videoüberwachungsanlagen installieren – auch in öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen privater Betreiber. Auch der Einsatz von Schulterkameras bei der Polizei – sog. Bodycams – wird kritisch gesehen. Eine (vorsorgliche) Bildaufzeichnung wird in der Regel einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht am eigenen Bild oder das Recht am gesprochenen Wort darstellen. Problematisch ist es aber auch, die Einschaltung der Videoaufzeichnung allein der persönlichen Einschätzung des Polizeibeamten zu überlassen. Zu den Stellungnahmen des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht im DAV gelangen Sie hier.
6. Unternehmerischer Mut und Kreativität wird belohnt – Soldan Kanzlei-Gründerpreis verliehen
Am Freitag, 9. Dezember 2016 wurde der Soldan Kanzlei-Gründerpreis im Rahmen einer Tagung zum anwaltlichen Berufsrecht in Köln verliehen. Ausgezeichnet wurden der unternehmerische Mut und der wirtschaftliche Erfolg auf der Grundlage eines guten Konzeptes. Die erstplatzierte Kanzlei hat sich in eine strukturschwache Region gewagt. „Dank hoher Professionalität, geschickter Vermarktung und authentischem Auftreten hat sie sich dort etabliert“, hob Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, in seiner Laudatio hervor. Die zweitplatzierte Kollegin setzt auf eine klare Fokussierung, auf den Standort und eine Spezialisierung auf das Erb- und Familienrecht. Der dritte Preis ging an eine Einzelanwältin, die sich erfolgreich in einem ländlichen Raum auf das Senioren- und Versicherungsrecht konzentriert hat. Dies zeigt die Bandbreite an Möglichkeiten für junge Kolleginnen und Kollegen sich an einem scheinbar gesättigten Markt erfolgreich zu etablieren. Der Kanzlei-Gründerpreis wird alle zwei Jahre verliehen. An diesem wirken neben dem DAV, das Forum Junge Anwaltschaft, die BRAK und die Frankfurter Allgemeine Zeitung mit.
7. Kasachische Strafjustiz-Juristen im DAV-Haus
Der DAV empfing am 8. Dezember 2016 eine Delegation hochrangiger kasachischer Juristen. Im Rahmen eines Fachgesprächs wurde ihnen das deutsche strafrechtliche Ermittlungsverfahren vorgestellt. Herr Prof. Dr. Stefan König, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des DAV, konnte ihnen ein umfassendes Bild über die Befugnisse und Aufgaben der Verteidiger im Ermittlungsverfahren aufzeigen.
Der Besuch geht auf eine Kooperation des DAV mit der Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit zur Unterstützung von Staaten bei der Entwicklung rechtstaatlicher Strukturen zurück. Außerdem suchte die Delegation das BMJV, die Generalstaatsanwaltschaft, das Amtsgericht Tiergarten sowie das Polizeipräsidium Brandenburg zu weiteren Fachgesprächen auf.
8. Internationaler Tag der Menschenrechte (10. Dezember): DAV mit Diskussion und Menschenrechts-Filmpreis beteiligt
In vielen Teilen der Welt ist es für die Zivilgesellschaft immer schwieriger, eigene Menschenrechte in Anspruch zu nehmen oder sich für die Einhaltung der Menschenrechte anderer einzusetzen. Die Referenten der gemeinsam von Amnesty International und DAV ausgerichteten Veranstaltung „Zivilgesellschaft unter Druck“ waren sich einig: Im globalen Maßstab schrumpfen die Handlungsspielräume für Zivilgesellschaft. Sie rufen auch die Anwaltschaft in Deutschland zum Handeln auf. Ein Bild der Veranstaltung können Sie sich hier machen. Menschenrechte anschaulich und plastisch erfahrbar macht der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis, zu dessen Trägerkreis auch der DAV gehört. Am vergangenen Wochenende wurde der Preis bereits zum zehnten Mal an herausragende Film- und Fernsehproduktionen vergeben, die Geschichte, Wirkungen und Bedeutung der Allgemeinen Menschenrechte thematisieren.
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