1. Anwaltstag 2018: Fehlerkultur in der Rechtspflege
Wie gehen Anwaltschaft und Justiz mit Fehlern um? Haben wir eine gute Fehlerkultur? Wie können Fehler in der Praxis besser vermieden werden? Was können wir Juristinnen und Juristen im Umgang mit Fehlern verbessern? Was können wir von anderen Fehlerkulturen lernen? Der Deutsche Anwaltstag 2018 widmet sich diesen Fragen. Er steht unter dem Motto „Fehlerkultur in der Rechtspflege“ und findet vom 6. bis 8. Juni 2018 in der Metropolregion Rhein-Neckar statt. Melden Sie sich schon jetzt an und profitieren Sie von unserem Frühbucherrabatt. Alle Infos unter www.anwaltstag.de.
2. Trotz Schweigepflicht: BFH fordert Angabe mandatsbezogener Daten
Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht absolut. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Anwalt zu Umsatzsteuerzwecken mandatsbezogene Angaben gegenüber den Steuerbehörden offenbaren muss. In dem Fall ging es um Beratungsleistungen an Unternehmer im EU-Ausland. Der Kniff des BFH: Er hat eine Einwilligung des Mandanten fingiert. Mehr dazu im Anwaltsblatt. Der DAV hat in der Presse (FAZ vom 29. November 2017) die Pflicht zur Verschwiegenheit verteidigt.
3. faocampus.de – Das Portal fürs Selbststudium wächst
Die DAV-Plattform für die Fortbildung im Selbststudium faocampus.de wird immer beliebter. 3.300 Mitglieder eines Anwaltvereins nutzen dieses Angebot zur Fortbildung in ihrem Fachanwaltsgebiet, das bedeutet einen weiteren Teilnehmeranstieg um 16% für das noch laufende Jahr. Denn nach § 15 Abs. 4 FAO können Fachanwälte seit dem 1.1.2015 einen Teil ihrer Fortbildungspflicht im Selbststudium erfüllen, wenn hierzu eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Diese Lernerfolgskontrollen zu Fachbeiträgen aus dem Anwaltsblatt und aus Zeitschriften der Arbeitsgemeinschaften können alle Mitglieder eines Anwaltvereins und die Mitglieder der jeweiligen Arbeitsgemeinschaften unter faocampus.de absolvieren und die für den Nachweis bei der Rechtsanwaltskammer erforderlichen Bescheinigungen ausdrucken. Im Schnitt sind bereits 15% aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften Teilnehmer der Kurse auf faocampus.de. Elf Arbeitsgemeinschaften - im Herbst 2017 ist die Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht dazugekommen - sind mit einem eigenen Angebot exklusiv für ihre Mitglieder vertreten, um den Kolleginnen und Kollegen bis zu 5 Stunden der Pflichtfortbildung für ihre Fachanwaltschaft anzubieten. Und das sehr erfolgreich: In diesem Jahr wurden bereits über 3.000 Stunden Pflichtfortbildung bescheinigt.
4. Der „Fachanwalt für Opferrechte“ bekommt 2018 seine Chance
Der Widerstand gegen weitere Fachanwaltschaften ist in der 6. Satzungsversammlung groß. Doch nach einer konzentrierten Diskussion über den Fachanwalt für Opferrechte fand sich eine Mehrheit zum Weitermachen. Im April 2018 könnte jetzt endgültig abgestimmt werden. Weiter in der Pipeline: Der Fachanwalt für Verbraucherrecht und der Fachanwalt für Sportrecht. Alle Details hat das Anwaltsblatt.
5. Contra Rechtsextremismus – Wir lassen Opfer nicht im Stich
Seit 2001 übernimmt die Stiftung „Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins“ die Kosten für Rechtsberatung und Rechtsvertretung von Opfern rechtsextremistischer oder politisch motivierter Gewalttaten, sofern sie bedürftig sind.
Nur wer sich einer Anwältin oder einem Anwalt anvertrauen kann, ist in der Lage, seine Rechte geltend zu machen, sei es als Nebenkläger im Strafverfahren oder im Hinblick auf Schadensersatzansprüche. Die Gerichte sind allerdings kaum bereit, den Opfern auf Kosten der Staatskasse Anwälte zur Seite zu stellen mit der Begründung, sie würden ihre Interessen selbst wahrnehmen können. Doch ohne Anwälte bleiben die Opfer allein. Und hier hilft die Stiftung. Auch Sie können helfen, indem Sie spenden und so die Arbeit der Stiftung unterstützen. Informationen und Spendenmöglichkeiten finden Sie hier.
6. DAV-Stellungnahme: Gerichtsfreie Räume in der Verwaltung?
Muss wirklich jede Verwaltungsentscheidung von Gerichten geprüft werden? Der DAV hat in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht keine Bedenken erhoben, dass das Bundesverwaltungsgericht der Verwaltung bei der Anwendung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots einen gerichtsfreien Einschätzungsspielraum zu billigt. Die Voraussetzungen für eine Ausnahme (Anordnung im Gesetz und Sachgrund) lägen vor.
7. DAV setzt sich für Stärkung der grenzüberschreitenden Mandatsvermittlung ein
Deutsche Anwälte sollen noch mehr grenzüberschreitende Mandate aus den Niederlanden bzw. Belgien erhalten können. Das ist einer der Gründe, warum der DAV bereits zum zweiten Mal u.a. mit dem DAV Belgien und dem DAV Niederlande einen aus mehreren Modulen bestehenden Einführungskurs ins deutsche Recht für belgische und niederländische Anwälte und sonstige Rechtspraktiker mitorganisiert. Denn nur wenn dortige Anwälte mit den Grundzügen des deutschen Rechts vertraut sind, können sie grenzüberschreitende Mandate annehmen und dann besser mit den deutschen Kollegen zusammenarbeiten.
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