Anwaltspraxis
Schleswig-Holstein startet mit der beA-Pflicht im Arbeitsgerichtsprozess
Der Startschuss fällt am 1. Januar 2020: Dann können Anwältinnen und Anwälte bei den Arbeitsgerichten in Schleswig-Holstein und beim Landesarbeitsgericht in Kiel Klagen und Schriftsätze nur noch elektronisch per beA einreichen. Was die Anwaltspraxis jetzt wissen muss, verrät kurz und knapp in sieben Punkten das Anwaltsblatt.
Fortbildung
Beantragen Sie jetzt Ihre Fortbildungsbescheinigung für das Jahr 2019!
Der DAV stellt für seine Mitglieder die Fortbildungsbescheinigung, die in einer Urkunde die eingereichten Fortbildungen einzeln ausweist, kostenfrei aus. Sie müssen uns nur nachweisen, dass Sie sich im Jahr 2019 15 Stunden fortgebildet haben. Die Fortbildung im Selbststudium erkennen wir im Umfang von 5 Zeitstunden an. Jährlich erhalten mehr als 10.000 Mitglieder die Bescheinigung und dokumentieren damit ihre anwaltliche Qualität. Ihre Vorteile: Inhaber der Fortbildungsbescheinigung werden in der Deutschen Anwaltauskunft besonders ausgewiesen. Weitere Informationen und den aktuellen Antrag für die Fortbildungsbescheinigung 2019 finden Sie hier.
Information
Fremdbesitz in Anwaltskanzleien – eine ethische Frage?
Über Fremdkapital in Anwaltskanzleien wird heftig diskutiert. Wie wichtig sind Umsätze, Gewinne und Renditen? Brauchen Kanzleien Kapital von außen? Hilft es ihren (zukünftigen) Mandanten? Ein Mitglied aus dem DAV-Ausschuss Anwaltsethik und Anwaltskultur gibt im Anwaltsblatt seine persönliche Antwort. Alle dürfen mitdiskutieren.
Information
Gerichtsvollzieher: Nichts mehr zu holen
Warum es heutzutage Gerichtsvollzieher und die wenigen Gerichtsvollzieherinnen gar nicht mehr leicht haben und welche Rolle inzwischen private Inkasso-Unternehmen spielen, verrät der Report im Anwaltsblatt.
Anwaltstag 2020
Gewinnen Sie eine Dauerkarte!
Wir verlosen eine Dauerkarte für den Anwaltstag 2020, der vom 17. bis 19. Juni in Wiesbaden stattfindet. Dazu gibt es noch einen Zuschuss zu den Anreise- und Übernachtungskosten in einer Höhe von bis zu 250 Euro. Nutzen Sie Ihre Chance und beantworten Sie jetzt unsere Gewinnspielfrage! Wir wünschen viel Glück!
Zu guter Letzt!
Contra Rechtsextremismus – Wir lassen Opfer nicht im Stich
Bereits im Jahr 2001 gründete der Deutsche Anwaltverein seine Stiftung „Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins - Zweckvermögen“. Die Stiftung übernimmt die Kosten für Rechtsberatung und Rechtsvertretung von Opfern rechtsextremistischer und/oder politisch motivierter Gewalttaten, sofern sie bedürftig sind. Den Opfern soll dadurch ermöglicht werden, ihre Rechte geltend zu machen. Die Gerichte sind kaum bereit, den Opfern auf Kosten der Staatskasse Anwälte zur Seite zu stellen mit der Begründung, sie würden ihre Rechte selbst wahrnehmen können. Doch ohne Anwälte bleiben die Opfer allein. Und hier hilft die Stiftung. Auch Sie können durch eine Spende helfen und so die weitere Arbeit der Stiftung unterstützen. Informationen und Spendenmöglichkeiten finden Sie hier.
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