DAV-Depesche Nr. 49/20

Interessenvertretung

RVG-Anpassung zum 1. Januar 2021: Bundestag sagt JA – und der Bundesrat?

Vergangenen Freitag hat der Bundestag die RVG-Anpassung beschlossen – einstimmig. Finale ist nun am 18. Dezember: dann wird der Bundesrat entscheiden, ob die Anpassung zum 1. Januar 2021 kommt oder doch noch der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Es heißt also Daumen drücken! Zeitgleich verabschiedet wurde das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, das vom DAV abgelehnte Änderungen im RVG und in der BRAO mit sich bringt. Das Anwaltsblatt hält alle Details zur RVG-Anpassung und zum Inkassorecht bereit.

Anwaltsberuf

Beantragen Sie jetzt Ihre Fortbildungsbescheinigung für das Jahr 2020!

Exklusiv für seine Mitglieder stellt der DAV kostenfrei die Fortbildungsbescheinigung aus. Sie müssen nur nachweisen, dass Sie sich im Jahr 2020 15 Stunden fortgebildet haben. Inhaber der Fortbildungsbescheinigung werden in der Deutschen Anwaltauskunft besonders ausgewiesen. Weitere Informationen und den aktuellen Antrag für die Fortbildungsbescheinigung 2020 finden Sie hier.

Information

Anwältin und Yogalehrerin: Ja, klar geht das – Tipps für Stressbewältigung

Das Bundesjustizministerium greift eine alte Forderung des DAV auf und will alle freien Berufe sozietätsfähig machen. Jetzt spotten die ersten, dass dann auch die Yogalehrerin Gesellschafterin einer Anwaltskanzlei werden kann. Doch halt: Ist das so absurd, wie es klingt? Eine Anwältin und Yogalehrerin gibt in katzenkönig, dem Magazin des DAV für Studierende und Referendare, Tipps zur Stressbewältigung. Einfach mal testen.

Rechtspolitik

Wettbewerbsregisterverordnung: DAV regt Klarstellungen und Verfahrenserleichterungen an

In seiner Stellungnahme zum Entwurf der Wettbewerbsregisterverordnung regt der DAV einige Verbesserungen an. Diese betreffen die elektronische Kommunikation mit der anwaltlichen Vertretung, die Registrierung auf der Plattform, die Anforderungen an Gutachter zur Bestätigung von Selbstreinigungsmaßnahmen und die Überprüfung von Ausschlussgründen bei der Eignungsleihe.

Information

Freiheit für Nasrin Sotoudeh!

Am morgigen 4. Dezember wird der Dokumentarfilm „NASRIN“ über die iranische Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh erstmals in Deutschland aufgeführt und ist dann bis zum 11. Dezember online abrufbar. Hierzu findet am Montag, den 7. Dezember auch eine Diskussion zum Thema "Human Rights Lawyering at the Front Line" u. a. mit RA Stefan von Raumer (Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses des DAV) statt. Der DAV setzt sich seit Langem für die couragierte Rechtsanwältin ein. Nasrin Soroudeh ist insbesondere bekannt für ihren Einsatz gegen die Todesstrafe und für Frauenrechte. Trotz weltweiter Proteste befindet sie sich seit ihrer Verurteilung zu einer Haftstrafe von 33 ½ Jahren sowie zu 148 Peitschenhieben im Jahr 2018 in Haft. Ihr zuletzt gewährter Hafturlaub wurde nun nach nur zwei Wochen beendet, obwohl ihr Gesundheitszustand wohl weiterhin kritisch ist. Gemeinsam mit dem Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) wendet sich der DAV daher heute in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und an die Iranische Botschaft mit der Forderung, sich für eine sofortige Begnadigung und Freilassung von Sotoudeh einzusetzen. Mit dem gleichen Ziel veröffentlicht der DAV morgen auch ein gemeinsames Statement mit 25 internationalen Anwaltsorganisationen (ab morgen hier abrufbar).

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Anlässlich der allseits erwarteten RVG-Anpassung hat der Beck-aktuell-Podcast mit DAV-Präsidentin Edith Kindermann über die anstehenden Änderungen und die Bedeutung des Gebühren- und Kostensystems für den Zugang zum Recht gesprochen.

In einem ausführlichen Interview, ebenfalls bei Beck-aktuell, liefert Vorstandsmitglied Prof. Dr. Volkert Vorwerk einen Überblick über die Vor- und Nachteile der Besetzungspraxis der obersten Bundesgerichte; Anlass sind die anstehenden Neubesetzungen von Präsidenten- und Vizepräsidentenamt beim BFH.

Die Westdeutsche Zeitung (Print/Abo) beschäftigt sich mit dem Namensstreit zwischen zwei Museen: dem MIK Wuppertal und dem MIK Osnabrück. Oliver Brexl, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum, erläutert die Rechtslage.

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