DAV-Depesche Nr. 49/22

Information

100 Jahre Anwältinnen – Festabend in München

Am Abend des 7. Dezember 2022 wurde im Münchener Künstlerhaus das 100jährigen Jubiläums der Zulassung Dr. Maria Ottos als erste Frau zur Rechtsanwaltschaft gewürdigt. Neben der Festrede von Prof. Dr. Angelika Nußberger mit einem Abriss über die Erfolge von Juristinnen weltweit und einem Grußwort des Bayerischen Staatsministers der Justiz Georg Eisenreich, wiesen die Gastgeberinnen des Abends die Vorsitzende des Münchener Anwaltvereins Petra Heinicke, DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge und die Vorsitzende der DAV-Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen Christina Dillenburg darauf hin, dass die Anwaltschaft zwar immer weiblicher werde, es jedoch weiterhin strukturelle Defizite zu beseitigen gelte. DAV-Präsidentin Edith Kindermann hatte bereits im Vorfeld des Festabends per Pressemitteilung 43/22 an die unerschütterliche Beharrlichkeit Maria Ottos erinnert. Mehr über Dr. Maria Otto und ihren Lebensweg erfahren Sie im Anwaltsblatt und im DAV-Podcast zuRechtgehört.

Anwaltspraxis

Satzungsversammlung will die Sammelanderkonten retten: § 4 BORA erneut geändert

Die Satzungsversammlung hat die Regelungen für Sammelanderkonten im anwaltlichen Berufsrecht verschärft, um Geldwäscherisiken bei der Fremdgeldverwahrung zu minieren. Die Hoffnung: Die Banken werden zukünftig der Anwaltschaft wieder Sammelanderkonten anbieten können. Außerdem hat die Satzungsversammlung nun die Berufsordnung der Anwaltschaft (BORA) und die Fachanwaltsordnung (FAO) in gendergerechter Sprache verfasst. Was die Satzungsversammlung sonst noch beschlossen hat und plant, lesen Sie im Anwaltsblatt.

Information

Neue Gesetze mit Anwaltsrelevanz aus Brüssel

Die Europäische Kommission hat kurz vor Jahresende eine Reihe neuer Gesetzgebungsvorschläge vorgelegt, die auch für die Anwaltschaft Relevanz entfalten: Verstöße gegen Sanktionen sollen künftig mit mindestharmonisierten Straftatbeständen strafbewehrt sein (s. Vorschlag), was auch die Sanktionen betreffend Rechtsdienstleistungen an russische Unternehmen aus dem 8. Sanktionspaket umfasst. Mit einem weiteren Vorschlag sollen die Vorschriften des internationalen Privatrechts in Bezug auf die Elternschaft harmonisiert werden: Elternschaft soll ohne spezielles Verfahren in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Kinder sollen so die nach nationalem Recht aus der Elternschaft erwachsenden Rechte haben, z. B. in Fragen des Erbrechts, des Unterhalts, des Sorgerechts. Ein weiterer Vorschlag zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des materiellen Insolvenzrechts enthält u. a. Regelungen zur Erhaltung der Insolvenzmasse, zu Gläubigerausschüssen für eine gerechte Verteilung des beigetriebenen Werts sowie die Verpflichtung der Mitglieder der Unternehmensleitung, rechtzeitig Insolvenz anzumelden, um zu verhindern, dass der Wert des Unternehmens Schaden nimmt.

 

Rechtspolitik

DAV begrüßt Neuregelung zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen

Der DAV hält in seiner Stellungnahme 68/22 die Ergänzung des § 245a Abs. 5 BauGB für sinnvoll. Sie erleichtert landwirtschaftlichen Bestandsbetrieben die Umstellung auf eine dem Tierwohl dienende Haltungsform. Der DAV schlägt, um Unklarheiten zu beseitigen, vor, wie in den übrigen Bestimmungen des § 35 Abs. 4 BauGB auf die Gleichartigkeit der Neubebauung abzustellen.

Anwaltspraxis

Generationenkonflikt: Wenn Junganwält:innen gehen und Mandanten folgen wollen

Sie profitieren von der Erfahrung und dem Mandantenstamm ihrer ausbildenden Anwält:innen. Doch irgendwann wollen viele junge Anwält:innen ihren eigenen Weg gehen. Und wenn ihnen dann die Mandantschaft folgen will? Der DAV-Ausschuss Anwaltsethik und Anwaltskultur fragt: Wie viel Dank schulden junge Anwält:innen ihren Ausbilderkanzleien? Antworten finden Sie im Anwaltsblatt des DAV.

Engagement

European Lawyers in Lesvos – Zu Weihnachten den Zugang zum Recht stärken

2022 suchten eine Rekordzahl von Menschen in der EU Schutz vor Krieg und Verfolgung – auch aufgrund des Krieges in der Ukraine. Doch weiterhin gibt es nicht genug Anwält:innen um den dringenden Bedarf an Rechtsberatung zu decken. Darum ist das Engagement des Rechtsberatungsprojekts European Lawyers in Lesvos (ELIL) – das nun auch Rechtsberatung für Menschen aus der Ukraine in Polen anbietet – weiterhin von entscheidender Bedeutung. In diesem Jahr hat ELIL bereits über 4.000 Menschen in Griechenland und Polen geholfen. In einem Video gibt das Team einen Einblick in die wichtige Arbeit vor Ort. Unterstützen Sie ELIL mit Ihrer Weihnachtsspende: Bereits 25 € ermöglichen einer geflüchteten Person eine kostenlose und unabhängige Rechtsberatung durch ELILs qualifizierte Antwält:innen.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 716 Pressemeldungen auf – diesmal mit migrationsrechtlichem Schwerpunkt:

Beck-aktuell greift die Meldung des DAV zum 100jährigen Jubiläum der weiblichen Anwaltschaft auf. Am 7. Dezember 1922 wurde Dr. Maria Otto als erste Frau zur Anwaltschaft zugelassen. „Über Jahre arbeitete sie an ihrem Ziel, ließ sich durch nichts beirren“, betont DAV-Präsidentin Edith Kindermann. Doch trotz der positiven Entwicklung – immerhin sind mittlerweile über ein Drittel der Anwaltschaft weiblich – sei der Berufsstand nicht immun, Ausschlüsse zu produzieren, wenn auch nicht immer absichtlich. „Wir haben noch viel Arbeit vor uns“, weiß Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge. „Wir können und werden uns stetig weiterentwickeln. Maria Otto hat uns gezeigt, wie wichtig das anhaltende Bestreben zur Verbesserung ist.“

Thomas Oberhäuser, Mitglied des Ausschusses Migrationsrecht, kritisiert in der Süddeutschen Zeitung die geplanten Änderungen im Asylverfahren. Weiterhin fehle die Möglichkeit, Einzelrichterentscheidungen durch höhere Instanzen korrigieren zu lassen. Eine Berufung wegen ernsthafter Zweifel an der Richtigkeit einer richterlichen Entscheidung sei im Asylrecht noch immer nicht vorgesehen. „Wir sind enttäuscht, dass die Bundesregierung am Sonderprozessrecht Asyl festhält.“

Auch das Chancen-Aufenthaltsrecht sah sich der Kritik des DAV ausgesetzt, wie LTO berichtet. „Der zuletzt eingefügte Änderungsvorschlag der Regierungsfraktionen zum Entwurf des Chancen-Aufenthaltsrechts sowie der Bleiberechtsregelungen stellt für Heranwachsende und junge Volljährige einen extremen Rückschritt dar.“ Die Schlechterstellung von Geflüchteten, deren Asylverfahren sich über Jahre hingezogen haben oder noch hinziehen, gegenüber bereits langfristig Ausreisepflichtigen sei ein Wertungswiderspruch.

In einem Portrait über Bundesjustizminister Buschmann verweist die FAZ (Abo) auf die vielen von der Anwaltschaft begrüßten Pläne und Reformen. Die meisten Pressemitteilungen des Deutschen Anwaltvereins hätten den Tenor: genau so und bitte ganz schnell.

RTL Online berichtet über die Umfrageergebnisse der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht unter deutschen Großstädten zu Blitzer-Aktivitäten: Spitzenreiter ist erneut Hamburg – sowohl hinsichtlich der Blitzer-Dichte (70) als auch der daraus erwachsenen Bußgeld-Einnahmen (18,8 Mio. Euro).

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