Anwaltsberuf
Satzungsversammlung
- Passives Wahlrecht: Keine Mitgestaltung des Berufsrechts durch Berufsanfänger?
Berufsanfänger können nicht in die Satzungsversammlung gewählt werden. Ein Umstand den Rechtsanwalt Oliver Islam im Anwaltsblatt moniert und eine Abschaffung der Altersgrenze fordert. Mit der Einführung der §§ 191a bis 191e BRAO wurde die Satzungsversammlung im Anschluss an die Bastille-Beschlüsse des BVerfG geschaffen, um eine demokratische Legitimation der BORA und der FAO zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund müsste man annehmen, dass zur Willensbildung auch alle zugelassenen Anwält:innen beitragen dürfen. Doch gewählt werden kann nur, wer „den Beruf des Rechtsanwalts seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung ausübt“. Die jüngste Generation werde daran gehindert, hier für ihre Interessen zu werben, indem ihr das passive Wahlrecht vorenthalten werde, so Rechtsanwalt Islam.
- Konstituierende Sitzung der 8. Satzungsversammlung
Am 1. Dezember 2023 konstituierte sich die 8. Satzungsversammlung. Berufsausübungsregelungen unterliegen künftig einer deutlich strengeren Verhältnismäßigkeitsprüfung. Hintergrund ist ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie. Spezialisierung, Fachanwaltschaften und Modernisierung der Fortbildungspflicht werden weiterhin auf der Agenda stehen, ebenso Erfolgshonorare und Berufsausübungsgesellschaften. Was es sonst noch Berichtenswertes gab, lesen Sie hier.
Information
Der beste Slam 2023 ist gekürt und ein Rap gewinnt!
Der DAV Jura-Slam ging am vergangenen Donnerstag im Club SO36 in Berlin-Kreuzberg vor knapp 200 Zuschauer:innen in die finale Runde. Im Modus des smarten Juristen, der einen „Gangsterrap“ vorträgt, gewinnt Leonard H. aus Freiburg überzeugend mit „Leben und Tod des EuGH“. Beim DAV Jura-Slam treten jährlich junge Künstler:innen aus ganz Deutschland mit ihren Texten gegeneinander an – und beweisen, dass Jura keinesfalls „staubtrocken“ ist. Sechs Finalist:innen aus Freiburg, Leipzig, Hannover, Köln, Hamburg und Bielefeld lieferten im Scheinwerferlicht auf der SO36-Bühne einen fulminanten Wettlauf durch die Jura-Welt mit unterschiedlichsten Themen. Verpasst oder noch nicht genug gehabt? Dann nochmals hier: Insta katzenkönigmagazin
Rechtspolitik
Vorkaufsrechtsänderungsgesetz: DAV befürchtet Auslegungsschwierigkeiten und Rechtsunsicherheit
Der DAV legt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Vorkaufsrechtsänderungsgesetzes dar, dass durch die Ergänzung des § 26 Nr. 4 BauGB dahingehend, dass das kommunale Vorkaufsrecht im Geltungsbereich einer Milieuschutzsatzung nicht mehr von vornherein ausgeschlossen sein soll, keine klare und unmissverständliche Regelung getroffen wird. Der DAV befürchtet vielmehr, dass die vorgesehene Ergänzung neue Auslegungsschwierigkeiten, die zu Rechtsunsicherheiten führen, mit sich bringen wird. Nach Ansicht des DAV sollte das Vorkaufsrecht nicht für andere als städtebauliche Zwecke eingesetzt werden können. Der DAV plädiert weiterhin dafür, zur Zweimonatsfrist für die Ausübung des Vorkaufsrechts zurückzugehen.
Information
Leitlinien zur anwaltlichen Vertretung vor dem EGMR
Der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) hat aktualisierte Leitlinien zur Postulation vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) veröffentlicht: „The European Court of Human Rights: Questions & Answers for Lawyers“. Anwält:innen erhalten darin praktische Informationen für das Verfahren vor dem EGMR. Die Leitlinien wurden durch den EGMR selbst und den Europarat überprüft und waren zudem Gegenstand des Webinars des CCBE in Zusammenarbeit mit der European Lawyers Foundation (ELF) am 4. Dezember 2023, siehe bereits EiÜ 39/2023.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 341 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:
Beck-aktuell greift die Halbzeitbilanz des DAV für die Ampel auf. „Die Regierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag ein umfangreiches und im Großen und Ganzen begrüßenswertes Arbeitsprogramm auferlegt“, so Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge. Im Rahmen der Geldwäsche kritisiert der DAV die umfassenden Melde- und Informationspflichten und den damit verbundenen Generalverdacht gegen die Anwaltschaft. „Die Anwaltschaft ist kein Teil organisierter Kriminalität“, betonte der Vorsitzende des Berufsrechtsausschusses des DAV, Prof. Dr. Thomas Gasteyer.
Zum geplanten Ausschluss einer Einbürgerung u. a. bei antisemitischen Handlungen äußert sich Thomas Oberhäuser, Mitglied des Ausschusses Migrationsrecht, kritisch bei Focus Online. „Dass der Gesetzentwurf auf antisemitische Handlungen abstellt, ist in vielfacher Hinsicht problematisch. Was genau ist eine solche Handlung? Wie wird sie festgestellt? Wie lange ist sie einbürgerungsschädlich? Kann eine Person, die sich vor Jahrzehnten problematisch geäußert hat, sich aber inzwischen glaubhaft distanziert, eingebürgert werden? Nach dem Gesetzentwurf nicht.“
Norbert Schneider, Mitglied des Ausschusses RVG und Gerichtskosten, schildert für den Stern, mit welchen Prozesskosten Gil Ofarim nach seinem Geständnis und der Einstellung des Verfahrens rechnen muss.
Das Hamburger Abendblatt (via dpa) beschäftigt sich mit dem Thema Privatinsolvenz. Kai Henning, Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung, erläutert die Hemmungen vieler Betroffener: „Mit diesem Schritt muss ich mir das wirtschaftliche Scheitern eingestehen. Aber natürlich scheitere ich nicht durch die Insolvenz.“ Denn die sei Problemlöser, nicht Verursacher der Krise.
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