DAV-Depesche Nr. 49/24

Anwaltspraxis

beA: Kleiner Formfehler – große Konsequenzen

Ein fehlender Namenszug machte den Unterschied: Der BGH betont erneut, wie streng die Regeln bei elektronischer Einreichung der Klage sind. Alle Infos zum Urteil lesen Sie im Anwaltsblatt.

Information

Digital Justice Summit

Die Anwaltschaft war beim diesjährigen Digital Justice Summit am 25. und 26. November 2024 in Berlin gut vertreten. Der DAV hat ein Panel geplant und durchgeführt zum Thema „Kanzleien sind die Schnittstelle zur Justiz – Anwältinnen und Anwälte voll digital“. Dabei ging es u. a. um Videoverhandlungen, die Kommunikation mit der Justiz und digitale Beweismittel. Mit diskutiert haben Dr. Vanessa Pickenpack, Dr. Frank Remmertz und Gesine Irskens, moderiert von Prof. Niko Härting.

Der DAV ist mit seiner Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge im Beirat vertreten, der u. a. das Programm konzipiert. Es ist wichtig, dass bei den Diskussionen rund um die Digitalisierung der Justiz auch die anwaltliche Expertise hörbar ist. Daher planen wir auch für das nächste Jahr entsprechende Panels. Der nächste Digital Justice Summit findet am 24. und 25. November 2025 in Berlin statt.

Information

Femizide: Nicht alle besonders verwerflichen Fälle werden als Mord erkannt

Mit Femiziden gehen Gerichte teils sehr unterschiedlich um. Das zeigt eine Recherche der FAZ. Das Streben nach Macht und Kontrolle bleibt bei einem Teil der Urteile unerkannt – mutmaßlich bei denen, die wenig bis nichts über die Dynamiken geschlechtsbezogener Gewalt wissen, schreibt FAZ-Redakteurin Franziska Pröll in ihrem Gastkommentar für das Anwaltsblatt.

Rechtspolitik

Anhörungen im Rechtsausschuss: DAV gleich zwei Mal vertreten

Dr. Alice Broichmann, Ausschuss Außergerichtliche Konfliktbeilegung, war in die Anhörung über den Regierungsentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts geladen. Broichmann, wie auch Andere, begrüßten das Modernisierungsvorhaben im Grundsatz sehr. Gleichwohl gebe es noch Verbesserungspotenzial. So sollte es etwa keine Formfreiheit, sondern klare Regeln für Schiedsvereinbarungen in Textform geben. Nicht weniger wichtig seien weniger strenge AGB-Kontrollen zwischen Unternehmern. Abschließend appellierten die Sachverständigen an die Politik, das Modernisierungsvorhaben noch in dieser Legislatur abzuschließen, um den Justizstandort Deutschland für ausländische Unternehmen endlich attraktiver zu machen.

Bereits am Vormittag war Dr. Holger-C. Rohne von der Task Force Opferschutz des DAV in die Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Union zur Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen geladen. Bei Rohne – wie auch bei der großen Mehrheit der weiteren Sachverständigen – stieß der Gesetzentwurf auf Kritik. Das Anliegen, vulnerable Gruppen besser zu schützen, sei – wie so häufig – nachvollziehbar und im Grundsatz richtig. Die vorgeschlagenen Mittel aber u. a. für Rohne zu unbestimmt oder schlicht ungeeignet. So sei etwa der Aspekt „körperliche Überlegenheit“, von dem der Gesetzentwurf spricht, nicht klar definiert. Zudem gelte auch hier, dass das Strafrecht stets Ultima Ratio sein müsse und zunächst Vollzugsdefizite bei bereits geltenden Gesetzen zu stoppen seien.

Information

Volles Haus beim ersten DAV-Vielfaltstag

Es war eine gelungene Premiere: Bereits einige Tage vor dem ersten DAV-Vielfaltstag mussten die Anmeldungen geschlossen werden, weil das Interesse so groß war. Und die Erwartungen wurden nicht enttäuscht: Fünf hochkarätig besetzte Panels und viele Impulse gaben Einblicke in die Realitäten multikultureller, queerer oder erstakademischer Jurist:innen. Neben verschiedenen Aspekten von Diversität ging es aber auch um die Frage, wie Kanzleien und Vereine von der Erkenntnis- zur Umsetzungsebene gelangen können. Fortsetzung folgt!

Anwaltspraxis

Schweigen im Walde

Mandanten sind „Herren des Geschäfts“. Was aber, wenn sie schweigen? Was tun, wenn Fristablauf naht und der Mandant nicht reagiert? Rechtsanwalt Markus Hartung widmet sich in der Ethik-Kolumne des Anwaltsblatts dem richtigen Umgang bei „Schweigen im Walde“.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 256 Medienbeiträgen auf – hier eine kleine Auswahl:

„Die Anwaltschaft ist nicht bunt genug“. Beck-aktuell berichtet ausführlich vom ersten DAV-Vielfaltstag (siehe auch Beitrag oben).

LTO Karriere moniert das weiterhin fehlende Bekenntnis der JuMiKo zur notwendigen Reformierung der juristischen Ausbildung – und greift auch die Kritik des Deutschen Anwaltvereins am ablehnenden Beschluss der Frühjahrskonferenz auf: Der Beschluss der JuMiKo ignoriere die Sorgen und Bedürfnisse des Nachwuchses, aber auch der Berufsverbände.

Gudrun Winkelmann aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt klärt für die dpa (hier übernommen vom Handelsblatt) über Rechte und Pflichten rund um den Weihnachtsmarktbesuch auf.

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