DAV-Depesche Nr. 5/16

1. BVerfG erlaubt Anwälten die PartG mit Ärzten und Apothekern

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Anwälten mit Ärzten und Apothekern verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber habe den Zusammenschluss von Anwälten mit anderen Berufsgruppen – insbesondere mit Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – in einer Partnerschaftsgesellschaft zugelassen. Im Vergleich hierzu berge eine interprofessionelle Zusammenarbeit von Anwälten mit Ärzten und Apothekern kein so wesentliches Risiko für die Einhaltung der anwaltlichen Berufspflichten, dass dies eine unterschiedliche Behandlung rechtfertige. § 59a Abs. 1 Satz 2 BRAO sei insoweit nichtig. Auch der DAV, der zu dem Verfahren Stellung genommen hatte, hält das Verbot der beruflichen Zusammenarbeit von Anwälten mit Ärzten und Apothekern – aber auch darüber hinaus mit Angehörigen anderer freier Berufe – für verfassungswidrig (DAV-Stellungnahme Nr. 21/2014). Über die Hintergründe der Entscheidung berichtet das Anwaltsblatt unter www.anwaltsblatt.de. Dort ist auch der Volltext als AnwBl Online 2016, 128, abrufbar. Die Entscheidung wird das Anwaltsblatt auch im März-Heft noch veröffentlichen. Das Presse-Statement des DAV finden Sie hier.

2. BMJV: Keine Nutzungspflicht für das beA

Anwälte trifft vorerst keine Pflicht, das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu benutzen. Diese Einschätzung teilte das BMJV in einem Schreiben auf Anfrage eines Rechtsanwaltes mit. Erst für den 1. Januar 2018 solle eine Pflicht zur Benutzung des beA eingeführt werden. Hierfür arbeite das BMJV an einer gesetzlichen Grundlage. Diese Frage ist derzeit auch Gegenstand mehrerer Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof Berlin. Den Starttermin für das beA hatte die BRAK zuletzt auf unbestimmte Zeit verschoben. Weitere Infos dazu finden Sie in diesem Beitrag auf unserem Angebot digitale anwaltschaft.

3. Bundesrat lässt Verbraucherstreitbeilegungsgesetz passieren

In seiner Sitzung am 29. Januar 2016 hat nun auch der Bundesrat das Verbraucherschlichtungsgesetz (VSBG) passieren lassen. Das Gesetz, welches in Umsetzung der ADR-Richtlinie vom Bundestag beschlossen wurde, war zuletzt immer wieder heftiger Kritik aus den Ländern ausgesetzt. Diese sind fortan verpflichtet, Universalschlichtungsstellen einzurichten. Allerdings wird zunächst der Bund – so nun der Kompromiss – bis 2019 die Einrichtung einer allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle fördern. Das Gesetz wird voraussichtlich zum überwiegenden Teil am 1. April 2016 in Kraft treten. Bestimme Vorschriften, wie beispielsweise die, die Informationspflichten für Unternehmen betreffen, werden erst im nächsten Jahr greifen. Allerdings werden Händler im Bereich des E-Commerce bereits jetzt aufgrund der ODR-Verordnung verpflichtet. Sie müssen Ihre Kunden auf die Existenz der Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union hinweisen.

4. 1000. Fan auf Facebook

Um den Austausch mit Mitgliedern zu intensivieren, ist der DAV seit vergangenem Jahr auch verstärkt in den sozialen Medien aktiv: Ende Januar zählte der Facebook-Kanal des DAV seinen 1000. Fan. Wir freuen uns über Ihr Interesse und möchten uns auf diesem Wege herzlich bedanken! In Kürze werden auf unserem Facebook-Kanal auch wieder Freikarten für den diesjährigen Anwaltstag in Berlin verlost.

5. Bundesregierung hat Asylpaket II beschlossen – DAV kritisiert mangelnden Zugang zum Recht

Die Bundesregierung hat das sog. Asylpaket II gestern beschlossen. Der Deutsche Anwaltverein mahnt an, bei allen Änderungen im Asylverfahren die verfassungsrechtlich geschützte Rechtsweggarantie nicht einzuschränken. Daher ist es erforderlich, dass jeder Flüchtling in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit hat, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Die Anwaltschaft möchte in diesem Prozess gerne eine konstruktive Rolle spielen. Anwaltliche Beratung von Flüchtlingen hilft dadurch, dass Anwälte Sachverhalte schon in frühen Stadien aufklären, die Verfahren zu beschleunigen und somit die Verwaltung auch zu entlasten. In den geplanten besonderen Aufnahmezentren ist – anders als etwa bei den Flughafen-Verfahren – keine kostenlose Rechtsberatung für die Betroffenen vorgesehen. Wegen des jüngst eingeführten Sachleistungsprinzips und der Abnahme von Bargeld verfügen viele Asylsuchende gar nicht über die finanziellen Mittel, um eine Anwältin oder einen Anwalt zu beauftragen. Die Politik ist gefordert, vor allem auch praktische Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht auf jeder Ebene durchzusetzen. Auf der einen Seite muss das Recht des Einzelnen auf eine Einzelfallprüfung und eine sachliche Entscheidung seines Asylantrags gewährleistet werden, auf der anderen Seite müssen die Vollzugsprobleme, die beispielsweise bei der Abschiebung vorhanden sind, beseitigt werden. Zum Asylpaket II hat der DAV auch gemeinsam mit Amnesty International und PRO ASYL seine Kritik in einer Pressemitteilung zusammengefasst.

6. 2. Deutscher Arbeitsrechtstag in Berlin setzt Erfolg fort

Mit ca. 300 Teilnehmern traf der 2. Deutsche Arbeitsrechtstag erneut auf ein breites Interesse und setzte damit den Erfolg der ersten Veranstaltung aus dem Jahr 2014 fort. Auch in diesem Jahr kamen wieder zahlreiche Vertreter aus Anwaltschaft, Richterschaft, Wissenschaft, Politik, Unternehmen und Verbänden zusammen, um sich zu aktuellen und gesellschaftspolitisch wichtigen Themen des Arbeitsrechts auszutauschen. Im Fokus standen dabei das Arbeitszeitrecht und der Gesundheitsschutz. Der Kongress wurde von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales organisiert.

7. Einstiegsgehälter bei Anwälten liegen weit auseinander

Bei keinem anderen akademischen Beruf ist die Spanne der Einstiegsgehälter so groß wie im Anwaltsberuf. Das hat eine Studie des Soldan Instituts ergeben. Das Einstiegsgehalt von Anwälten liege zwar leicht über dem Durchschnitt für akademische Berufseinsteiger, sie bewegen sich dennoch nur im Mittelfeld des Gehaltsrankings. Die Ergebnisse der Studie stellt das Anwaltsblatt im aktuellen Februar-Heft vor (AnwBl 2016, 137, auch abrufbar unter www.anwaltsblatt.de). Das Soldan Institut publiziert regelmäßig seine Forschungsergebnisse im Anwaltsblatt.

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