DAV-Depesche Nr. 5/17

1. BKA-Gesetz bringt mehr Schutz der Anwaltschaft

Am gestrigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein BKA-Gesetz beschlossen. Der DAV begrüßt außerordentlich, dass der Gesetzgeber nunmehr das Vertrauensverhältnis aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu ihren Mandanten schützt. Die bisherige gesetzliche Regelung gewährt lediglich Strafverteidigern umfassenden Schutz vor Überwachungsmaßnahmen durch das BKA. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinen Entscheidungen zum BKA-Gesetz festgestellt, dass diese Unterscheidung verfassungsrechtlich nicht tragfähig ist.

2. Faocampus.de: Zuwachs im Selbststudiumportal des DAV

Mitglieder eines Anwaltvereins und Mitglieder einer der 10 beteiligten DAV-Arbeitsgemeinschaften haben die Möglichkeit, sich über die Lektüre des Anwaltsblatts bzw. die Zeitschrift ihrer Arbeitsgemeinschaft selbst fortzubilden und die für den Nachweis gegenüber der Rechtsanwaltskammer notwendigen Lernerfolgskontrollen zu nutzen. Im Jahr 2016 ist die Nutzerzahl signifikant gestiegen. So haben über 2.800 Personen dieses Angebot genutzt und mit 4.128 Bescheinigungen 32 % mehr Nachweise für die Rechtsanwaltskammer ausgedruckt als im Vorjahr. Informieren Sie sich über das Angebot.

3. Informationsfreiheitsgesetz: Muss die BRAK Auskünfte erteilen?

Für das VG Berlin ist es eindeutig: Die BRAK muss wie eine Bundesbehörde behandelt werden und hat gegenüber jedermann Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu erteilen (VG Berlin, AnwBl 2016, 851). Bei Rechtspolitikern aus der Regierungskoalition ist die Idee aufgetaucht, die BRAK aus dem IFG herauszunehmen. Doch ist das eine gute Idee? Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer widerspricht im Anwaltsblatt. Eine Sonderregelung für die BRAK stärke nicht die anwaltliche Selbstverwaltung.

4. Panama Papers – Was ist die Rolle von Rechtsanwälten? – EP

Am 24. Januar 2017 fand im Sonderausschuss „PANA“ des Europäischen Parlaments (EiÜ 30/16) die erste von drei Anhörungen statt, bei der es um die Rolle von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie Finanzinstituten im Rahmen des im April 2016 enthüllten Panama Papers Skandal geht (Video zur Anhörung). Der „PANA“-Sonderausschuss befasst sich mit der Aufklärung von auch innerhalb der EU bestehenden Praktiken zur Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung und untersucht den hierfür bestehenden Rechtsrahmen. Ein besonderes Augenmerk legen die Abgeordneten dabei auf die Rolle der sog. Intermediäre bzw. Vermittler bei der Errichtung von sog. Offshore-Strukturen und zur Verschleierung der Identität von wirtschaftlichen Eigentümern. Vertreter des Rates der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) stellten sich dabei den Fragen der Parlamentarier und erläuterten, welche Maßnahmen die Anwaltschaft zur Aufdeckung und Bekämpfung von Geldwäsche ergreift.

5. DAV evaluiert das ESUG (Unternehmenssanierung)

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmenssanierung (ESUG) hat der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, die Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes nach Ablauf von 5 Jahre nach dem Inkrafttreten zu evaluieren und dem Bundestag Bericht zu erstatten. Nach Ansicht des DAV wurden die durch das ESUG angestrebten Ziele im Wesentlichen erreicht. Allerdings gibt mitunter die in der Praxis spürbar gewachsene Bedeutung der Berater Anlass zur Sorge, weil u.a. infolge mangelnder Insolvenzverwaltungserfahrung oder -qualität der Berater manche Verfahren fehlerhaft geführt werden. Einzelheiten dazu in der aktuellen DAV-Stellungnahme 6/17.

6. Schlichtungsstelle der Anwaltschaft legt Tätigkeitsbericht vor

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2016 vorgelegt. Insgesamt gab es 1.010 Anträge auf Schlichtung. In dem betreffenden Jahr gab es 290 Schlichtungsvorschläge. Dies bedeutet im Vergleich zu 2015 eine Steigerung um 40 Prozent. Die Annahmequote dieser Schlichtungsvorschläge liegt bei etwa 61 Prozent. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung oder im Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle.

7. DAV: Die Kinderehe-Diskussion geht fehl

Die Diskussion um die Änderung des Eheschließungsrechtes ist aus Sicht des DAV unverständlich (DAV-Stellungahme Nr. 7/2017). Die Vorstellung, den Interessen von minderjährigen Verheirateten durch die Einführung der Nichtigkeit der Ehe besser gerecht zu werden, geht fehl, erläutert der DAV-Familienrechtsausschuss. Der Schutz von Minderjährigen, die als solche im Ausland geheiratet haben und ihren Aufenthalt in Deutschland nehmen, ist durch familien-, straf- und kollisionsrechtliche Normen sichergestellt. Damit werden durch den ordre public-Vorbehalt auch die wesentlichen Grundsätze des inländischen Rechts und der diesen zu Grunde liegenden Wertvorstellungen gewahrt. Zudem hat sich das BGB auch für im Inland geschlossene Ehen bewährt.

8. Dienstleistungspaket: Initiative auf Deutsch verfügbar

Für das am 10. Januar 2017 veröffentlichte Dienstleistungspaket (EiÜ 2/17) liegen mittlerweile für die einzelnen Vorschläge die deutschen Sprachfassungen vor: Mitteilung über Reformempfehlungen COM(2016) 820, Richtlinienvorschlag zum Notifizierungsverfahren COM(2016) 821, Richtlinienvorschlag zur Verhältnismäßigkeitsprüfung COM(2016) 822 sowie der Vorschlag zur Einführung einer elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte (Richtlinien- und Verordnungsvorschlag sowie Annex).

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